Grundsätzlich erstattet eine Zahnzusatzversicherung im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Erstattungshöhe die Differenz zwischen einer Zahnarztrechnung und dem Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenkasse. Darüber hinaus übernimmt eine Zusatzversicherung auch Kosten für weitere Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse generell nicht erstattet.
Auch Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen bieten eine große Vielfalt an Leistungen an, die Sie jeweils auch aus einer Vielzahl an Tarifen auswählen können. Jedoch lassen sich generell einige Leistungsmerkmale benennen, die eine gute Zusatzversicherung ausmachen:
Eine Zusatzversicherung ist immer dann für gesetzlich versicherte Personen sinnvoll, wenn sie sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen möchten und viel Wert auf eine hochwertige Behandlung legen. Aufgrund der relativ geringen Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an hochwertigen Zahnbehandlungen und Zahnersatz, ist sie in diesen Bereichen für Erwachsene deshalb immer empfehlenswert.
Zusätzlich kann sie jedoch auch für Kinder oder Jugendliche sinnvoll sein, insbesondere wenn kieferorthopädische Leistungen bei der Versicherung eingeschlossen werden.
Übrigens: Im Jahr 2020 hatten etwa 17,8 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung.
Die Auswahl einer passenden Zahnversicherung gestaltet sich oftmals schwierig, da im Versicherungsmarkt eine fast unüberschaubare Bandbreite an Tarifen in allen Preislagen existiert.
Dabei lässt sich grundsätzlich sagen, dass Tarife, die nur kleine Zuschüsse zum Zahnersatz leisten, sich ebenso wenig lohnen wie sehr teure Tarife mit vielen Zusatzleistungen, die evtl. gar nicht benötigt werden. Deshalb ist es wichtig, einen individuell, an die eigenen Bedürfnisse angepassten Tarif im mittelpreisigen Angebot zu suchen. Generell sollte man dabei die folgenden Aspekte abwägen.
Die höchsten Kosten bei Zahnbehandlungen fallen im Bereich Zahnersatz an. Deshalb ist es wichtig, dass ein ausgewählter Tarif hier hohe Leistungen im Bereich der Versorgung mit Brücken, Kronen oder Implantaten bietet.
Ferner bieten gute Tarife auch eine sehr hohe Kostenübernahme bei sogenannten Inlays, also den hochwertigen Zahnfüllungen aus Keramik, Kunststoff oder Gold bzw. Titan. Diese hochwertigen Inlays können durchaus zwischen 600 und 700 Euro kosten, wobei eine gesetzliche Krankenkasse hierbei nur ca. 50 Euro für eine einfache Amalgamfüllung leisten würde.
Eine gute Zusatzversicherung sollte jedoch nicht nur die Regelleistungen abdecken, den eine sogenannte „ Verdoppelung der Kassenleistung“ lohnt sich bei hochwertigem Zahnersatz nicht, da hier auch bei einer Verdoppelung der Leistung kein wesentlicher Teil der Kosten abgedeckt werden kann.
Zusatzversicherungen, die eine 100%-ige Erstattung im Bereich Zahnersatz bieten, sind immer besonders teuer. In den meisten Fällen wird es sich deshalb lohnen, einen Tarif mit einer etwas geringeren Kostenübernahme zu wählen und den dann verbleibenden Eigenanteil selbst zu übernehmen. Hierbei bieten sich im Preis/Leistungsverhältnis meist Tarife an, die zwischen 80 und 90 % des Rechnungsbetrages übernehmen.
Bei einigen Anbietern wird die Höhe der Kostenbeteiligung ebenfalls vom regelmäßig gestempelten Bonusheft abhängig gemacht. Dieses kann also nicht nur bei der Gesetzlichen Krankenkasse höhere Zuschüsse auslösen, sondern ggf. auch bei der privaten Zusatzversicherung.
Neben den Leistungen bei Zahnersatz sollten Sie auch zusätzliche Leistungen bei der Tarifauswahl bedenken. So kann man z. B. weitere Zahnbehandlungen versichern, wie z. B. Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen oder spezielle zahnfarbene Inlays als Kunststofffüllungen.
Hierbei gilt es jedoch abzuklären, welche Leistungen auch schon von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Für die professionelle Zahnreinigung benötigt man zunächst kein Zusatzversicherung. Von den meisten gesetzlichen Krankenkassen gibt es hierfür auch bereits Zuschüsse für eine jährliche Behandlung.
In guten Zahnzusatztarifen ist jedoch auch immer ein Zuschuss zur Zahnprophylaxe enthalten. Diesen sollten Sie dann auch in Anspruch nehmen, da die Zusatzversicherung für diese Zahnreinigung zumeist auch einen Aufschlag im Tarif einberechnet hat.
Häufig sind in den ersten Beitragsjahren bei der Zusatzversicherung die Erstattungen von Zahnbehandlungen auf relativ geringe Kosten begrenzt, wie z. B. 1000 Euro in den ersten vier Beitragsjahren. Deshalb sollten Sie immer gut überlegen, wann Sie welche Leistungen in der Anfangszeit in Anspruch nehmen.
Generell ist es natürlich umso günstiger für den Versicherten, je höher die Erstattungsgrenzen von Anbeginn der Versicherung liegen. Außerdem sollte man darauf achten, dass diese Erstattungsgrenzen nur für möglichst wenige Jahre gelten. Im Anschluss an die ersten Beitragsjahre sollte es dann auch gar keine Obergrenzen mehr für Erstattungen geben.
Sehr viele Tarife bei Zusatzversicherungen haben eine mehrmonatige Wartezeit, bevor sie überhaupt für Behandlungen bezahlen. Dadurch wollen die Anbieter verhindern, dass die Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn schon Zahnprobleme bestehen.
In manchen Fällen erlässt eine Versicherung die Wartezeit, wenn Sie mit einer zahnärztlichen Untersuchung nachweisen, dass Ihre Zähne in Ordnung sind. Ferner gibt es auch einige Zusatzversicherungen, die auf eine Wartezeit verzichten.
Die Barmenia Mehr Zahn 100 wurde 2021 von der Stiftung Warentest 2021 zum Testsieger gekürt. Hier wurde allerdings ausschließlich auf die Leistungen bei Zahnersatz abgestellt. Die Barmenia Mehr Zahn 100 punktet in Bezug auf das Preis/Leistungsverhältnis in Bezug auf besonders günstige Beiträge und vollumfängliche Leistungen, die sich folgendermaßen darstellen:
Die Beitragshöhe für eine Zahnzusatzversicherung definiert sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, sondern über das Alter, Geschlecht, die eigene Zahngesundheit und den individuell gewählten Tarif der Versicherungsleistungen. Grundsätzlich gibt es bei Zusatzversicherungen zwei verschiedene Tarifmodelle.
Bei den meisten Tarifen ist ferner bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, dass der Beitrag in einem mehrjährigen Turnus steigen kann. Hingegen gibt es auch Tarife, bei denen ein konstanter Beitrag für die gesamte Laufzeit des Vertrages vorgesehen ist. Dadurch wird jedoch insbesondere für jüngere Menschen der Beitrag entsprechend teurer.
Eine gute, solide Zahnzusatzversicherung ist für junge Erwachsene bereits ab 8 Euro im Monat zu haben. Für ältere Menschen sind die Beiträge höher und auch für umfassendere Leistungen gibt es dann höhere Tarife. Bei älteren Menschen mit einem umfassenden Leistungstarif können die Beiträge dann bis zu 80 Euro pro Monat kosten.
Am günstigsten ist immer eine Zusatzversicherung, die nur Zahnersatz erstattet. Alle weiteren versicherten Leistungen, wie z. B. Zahnfüllungen, erhöhen dann die Beiträge. Wie bereits erwähnt, kann dies nur im Einzelfall in Abhängigkeit vom Alter, dem Zahnzustand und dem Umfang der versicherten Leistungen ermittelt werden.
Es ist nicht immer ganz einfach, den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer derartigen Zusatzversicherung zu finden. Generell sind die Beiträge für jüngere Menschen natürlich günstiger, jedoch ist es bei diesen auch unwahrscheinlicher, dass sie bereits teuren Zahnersatz benötigen.
Im Gegenzug sollte man mit dem Abschluss der Zusatzversicherung aber auch nicht zu lange warten, denn wenn die Zähne bereits behandlungsbedürftig sind, übernimmt auch eine Zusatzversicherung in den meisten Fällen die Kosten nicht mehr oder der Abschluss einer Versicherung wird abgelehnt. Zudem ist die Erstattungshöhe in den ersten Beitragsjahren begrenzt.
Eine Zusatzversicherung für Kinder kann dann Sinn machen, wenn es um die Kostenübernahme für eine Zahnspange geht. Hingegen treten weitere Leistungsbereiche der Zusatzversicherungen, wie z. B. Zahnerhalt oder Zahnersatz, bei Kindern meist nur selten ein und stellen deshalb ein geringeres finanzielles Risiko dar.
Die Kosten einer Zahnspange können viele tausend Euro betragen, wenn man besondere Verfahren für die Zahnregulierung in Anspruch nehmen möchte, wie z. B. unsichtbare, feste Zahnspangen. Diese Sonderformen der Zahnregulierung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen privat bezahlt werden, wenn man keine entsprechende Zusatzversicherung hat.
Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern die Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen nur im Rahmen der Regelversorgung. Auch ist die Kostenübernahme für eine Regelversorgung an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Beiträge zu einer Zusatzversicherung kann man generell bei der Steuererklärung angeben. In der Praxis wirken sich jedoch diese Beiträge steuerlich in den meisten Fällen nicht aus.
Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Beamte können bis zu 1.900 Euro im Jahr für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, Selbstständige und Freiberufler einen Betrag von 2.800 Euro. Jedoch sind diese Höchstbeträge meist bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie in den meisten Fällen Gesundheitsfragen beantworten. Hier muss angegeben werden, ob z. B. Zähne fehlen oder bereits durch einen Zahnersatz, wie etwa ein Implantat oder eine Krone, ersetzt wurden.
Außerdem fragt die Versicherung auch, ob Sie aktuell von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden oder ob bereits eine Behandlung geplant ist. Grundsätzlich sollte man die Gesundheitsfragen bei einem Versicherungsantrag genau und wahrheitsgemäß beantworten, weil man ansonsten den Versicherungsschutz gefährdet.
Es existieren allerdings auch Tarife ohne eine Gesundheitsprüfung, bei denen Sie dann keine Fragen beantworten müssen. Dabei zahlen sollte Versicherungen jedoch in der Regel nicht für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen. Anbieter sind hierbei z. B. die Nürnberger Versicherung, die deutsche Familienversicherung, die Universa oder die Ergo.
Da bis auf einen Anbieter ( Ergo) keine Versicherung für bereits laufende Behandlung aufkommt, ist also der rückwirkende Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch nur bei diesem möglich. Generell sollte man beachten dass eine Behandlung bereits begonnen hat, sobald der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt hat.
Bei der Ergo kann man jedoch auch Erstattungen für Behandlungen erhalten, die bereits begonnen haben oder ein Heil- und Kostenplan bereits erstellt wurde. Jedoch handelt es sich auch hier um eine Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, der häufig eben nicht einen Großteil der Kosten abdeckt.
Für besonders ästhetische Leistungen oder aufwändigere Behandlungsmethoden übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten. Lösen kann man dies durch eine spezielle Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie (KFO), die, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde, dann diese Kosten trägt.
Allerdings muss auch diese Versicherung bereits abgeschlossen sein, bevor bereits eine zahnärztliche Diagnose gestellt wurde oder eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen wurde.
Für den Fall also, dass z. B. ein Problem mit schiefen Zähne bereits vor dem Abschluss bestand oder eine Behandlung schon besprochen wurde, ist ein Abschluss einer derartigen Versicherung nicht mehr möglich.