Wurzelkanalrevision: Anwendung ✔ Ablauf ✔ Schmerzen ✔ Kosten ✔

Autor: Dr. Anita Schwenk

Bei der Revision einer Wurzelkanalbehandlung muss die ursprüngliche Behandlung des Wurzelkanals wiederholt werden. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, wann eine derartige Revision angezeigt ist, wie sie abläuft, welche Kosten dabei entstehen und wer diese zu tragen hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Revision einer Wurzelkanalbehandlung wird immer dann notwendig, wenn durch die ursprüngliche Behandlung des Kanals die Entzündungsprozesse im Zahn nicht vollständig entfernt werden konnten.
  • Im Rahmen der Revision wird dabei zunächst die bereits vorhandene Wurzelfüllung entfernt, der Wurzelkanal erneut gereinigt, entzündliches Gewebe entfernt und Wurzel und Zahn danach wieder verschlossen.
  • Die Kosten für eine Revision der Wurzelkanalbehandlung werden zumeist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich Versicherte kann es deshalb sinnvoll sein, rechtzeitig eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

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Was ist eine Wurzelkanalrevision?

Eine Wurzelkanalrevision bezeichnet eine Wiederholung einer bereits durchgeführten Wurzelkanalbehandlung. Diese zweite Behandlung kann immer dann notwendig sein, wenn durch die ursprüngliche Behandlung des Wurzelkanals nicht die erwartete Heilung eingetreten ist. Wichtigste Ursachen hierfür sind

• Persistenz von Mikroorganismen nach der Initialbehandlung
• Unbehandelte Wurzelkanäle bzw. Wurzelkanalabschnitte
• Undichte koronale Restauration bzw. koronales „Mikro-Leakage“ mit Neuzutritt von
• Mikroorganismen und/oder Substrat
• Fremdkörperreaktionen
• Extraradikuläre Infektionen

Durch die erneute Behandlung wird der Wurzelkanal erneut gereinigt und der Zahn dann durch eine neue Zahnkrone versiegelt.

Wann braucht es eine Wurzelkanalrevision?

Ist eine Wurzelkanalbehandlung gescheitert, sind meistens Bakterien nach der Behandlung im Wurzelkanal verblieben oder neu eingedrungen, die dafür sorgen, dass die Entzündung im Zahn nicht abheilen kann.

Dies kann auch daran liegen, dass bei der Erstbehandlung eventuell Abzweigungen der entzündeten Zahnwurzel unbehandelt geblieben sind oder die künstliche Zahnkrone auf der behandelten Wurzel undicht war. Ferner kann auch eine Unverträglichkeit der ersten Wurzelfüllung eine weitere Behandlung notwendig machen.

Ablauf einer Wurzelkanalrevision

Hat ein Patient nach einer Wurzelbehandlung weiterhin dauerhafte Beschwerden und Schmerzen, muss eventuell die Behandlung wiederholt werden. Dabei läuft eine Revision der Wurzelkanalbehandlung folgendermaßen ab:

  • Zunächst erfolgt ein Vorgespräch über die nachhaltigen Beschwerden des Patienten und eine Vorkontrolle des betreffenden Zahnes. Liegt der Verdacht nahe, dass die Entzündung im Wurzelkanal nicht durch die erste Behandlung vollständig entfernt werden konnte, wird eine weitere Behandlung notwendig, über die der Patient dann zunächst aufgeklärt werden muss.
  • Bei der Revision muss zunächst die bereits vorhandene Wurzelkanalfüllung vollständig wieder entfernt werden. Je nachdem, welches Füllmaterial bei der Erstbehandlung eingesetzt wurde, ist diese Prozedur unterschiedlich schwer durchzuführen. Um das Füllmaterial zu entfernen, muss zunächst einmal die Deckfüllung des Zahnes entfernt werden oder eine entsprechend große Öffnung in eine vorhandene Krone gebohrt werden. Der Eingriff erfolgt unter einer örtlichen Betäubung.
  • Ist die Füllung vollständig entfernt, wird der Wurzelkanal mit geeigneten Instrumenten geweitet, um dann das entzündliche Restgewebe im Innern des Zahnes vollständig entfernen zu können. Dabei werden auch die Wurzelkanäle gründlich gereinigt. Dies erfolgt sowohl mechanisch als auch durch chemische Spüllösungen. Damit der Eingriff erfolgreich sein kann, ist es wichtig, dass die Kanäle vollständig gereinigt und desinfiziert werden.
  • In Abhängigkeit vom Zustand des behandelten Zahnes kann im Anschluss dann eine weitere Befüllung des Wurzelkanals erfolgen. Dies kann sowohl in der gleichen Behandlungssitzung stattfinden als auch in einer Folgesitzung. Im zweiten Fall wird dann der Wurzelkanal erst einmal mit einem Medikament versorgt und der Zahn dann mit einer provisorischen Füllung geschlossen.
  • In einem zweiten Behandlungstermin wird dann die endgültige Wurzelfüllung durchgeführt und der Zahn dann auch wieder endgültig geschlossen, bzw. mit einer neuen Krone versehen. Die Behandlung wird der Anfertigung eines Röntgenbildes abgeschlossen, das zur Kontrolle der Füllung dient.

Wurzelkanalrevision – Schmerzen

Im Rahmen der Revision bei einer Wurzelkanalbehandlung entstehen normalerweise keine Schmerzen, da der Zahnnerv bereits im Rahmen der Erstbehandlung entfernt wurde. Allerdings wird in den meisten Fällen trotzdem eine örtliche Betäubung durchgeführt, da sowohl umliegendes Gewebe als auch der Kieferknochen durchaus noch schmerzempfindlich sein können.

Da in diesen Fällen eben noch eine Entzündung im Wurzelbereich vorliegt, kann der Zahn durchaus auch nach der Behandlung noch Druckschmerzen und einen Aufbissschmerz verursachen.

Wurzelkanalrevision – Kosten

Der Aufwand ist bei einer Revision einer Wurzelkanalbehandlung um einiges höher als bei der Erstbehandlung. Auch werden zumeist aufwändige technische Geräte, wie spezielle Mikroskope dabei eingesetzt. Die Kosten der Behandlung können je nach Komplexität zwischen 600 und 1200 Euro liegen.

Abhängig sind die Kosten dann im Einzelfall immer von der Anzahl der behandelten Wurzelkanäle im Zahn und der Schwierigkeit im Einzelfall, diese zu reinigen und wieder zu befüllen. Auch die Art des verwendeten Materials hat einen Einfluss auf die Kosten. Hierzu kann man sich jedoch beim behandelten Zahnarzt vor dem Eingriff beraten lassen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die entstehenden Kosten für eine Revision einer Wurzelkanalbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen nicht übernommen. Deshalb kommt es in Abhängigkeit von der Versicherung zumeist zu nicht unerheblichen Zusatzkosten, die der gesetzlich versicherte Patient dann privat tragen muss.

Zahnzusatzversicherung für eine Wurzelkanalrevision

Für gesetzlich Versicherte kann es sehr sinnvoll sein, gerade im Zusammenhang mit Wurzelkanalbehandlungen, rechtzeitig eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die diese Kosten übernehmen kann.

Dabei können je nach gewähltem Tarif die Kosten hierbei entweder vollständig oder weitgehend von der privaten Zusatzversicherung übernommen werden. Private Zahnzusatzversicherungen mit entsprechenden Leistungen kann man als Erwachsener ab ca. 25 € monatlichen Beitrag abschließen.

Fazit

Die Revision einer Wurzelkanalbehandlung ist ein aufwändiger und auch kostspieliger Prozess, bei dem die Kosten in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Für gesetzlich Versicherte kann es sehr sinnvoll sein, sich durch einen rechtzeitigen Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung vor hohen privaten Kosten zu schützen.

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