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Eine Kreuzbissfehlstellung der Zähne kann zu zahlreichen Problemen im Kiefer, dem Gebiss und der allgemeinen Mundgesundheit führen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, was man genau unter dieser Fehlstellung versteht, wodurch sie entstehen kann und wie man sie behandelt.
Bei einem Kreuzbiss, den man auch Kopfbiss nennt, handelt es sich um eine Zahnfehlstellung, bei der der obere und untere Kiefer beim Zusammenbeißen nicht in der richtigen Verzahnung aufeinandertreffen. Er entsteht dann, wenn beim Zubeißen die oberen Zahnreihen auf die Innenseite der unteren Zahnreihe auftreffen oder auch dann, wenn Backenzähne in der oberen Reihe beim Zusammenbeißen weit über die unteren Backenzähne auf der Außenseite herausragen.
Oftmals ist die Erkrankung begleitet von einem optisch wahrnehmbaren asymmetrischen Kiefer. Bedingt kann diese Zahnfehlstellung sowohl durch genetische Faktoren sein, als auch durch schlechte Angewohnheiten, wie einem intensiven Daumenlutschen, sein.
Für den Fall, dass diese Zahnfehlstellung nicht behandelt wird, können daraus langfristig ernsthafte Probleme für die Mundgesundheit und die Gebissfunktion entstehen:
Die Zahnfehlstellung sollte möglichst frühzeitig behandelt werden, solange der Kiefer sich noch im Wachstum befindet und es ist auch bereits eine Behandlung bei einem Milchzahngebiss möglich. Grundsätzlich muss man bei der Behandlung bei Kindern und Erwachsenen in vielen Fällen unterschiedlich vorgehen:
Für den Fall, dass der Fehlbiss genetisch bedingt ist, ist die Zahnfehlstellung bereits sehr früh erkennbar im Milchzahngebiss. In diesen Fällen kann man in der Behandlung mit einer losen oder auch festsitzenden Zahnspange das Wachstum des Kiefers nutzen, um diesen entweder zu weiten oder aber in seinem Wachstum zu hemmen.
Falls hingegen die Zahnfehlstellung durch schlechte Angewohnheiten entstanden ist, ist die Abgewöhnung dieser Angewohnheiten im Kindesalter erste Priorität. In vielen Fällen ist dies dann schon ausreichend, und die Fehlstellung korrigiert sich von selbst. Reicht dies nicht aus, so gilt es auch hier, die kieferorthopädische Behandlung so früh wie möglich zu beginnen und diese möglichst vor dem Erscheinen der bleibenden Zähne zu beenden.
Anders als bei Kindern ist bei Erwachsenen die Kieferentwicklung bereits abgeschlossen. Die Wachstumsphase des Kiefers kann also nicht mehr genutzt werden. Deshalb dauert die Behandlung des Fehlbisses auch deutlich länger und es sind häufiger auch intensivere Maßnahmen notwendig. In schwereren Fällen ist eine Korrektur nur mit festsitzenden Apparaturen möglich, in leichteren Fällen können auch transparente Zahnschienen schon Erfolge bringen.
Neben der Korrektur mit festen oder losen Zahnspangen kann in manchen Fällen auch eine Korrektur ohne Zahnspange erfolgen. Für den Fall, dass die Zahnfehlstellung sich auf den hinteren Teil der Backenzähne begrenzt, kann sie in manchen Fällen auch mit sogenannten Kreuzbissgummis korrigiert werden.
Hierbei werden Haken an den oberen und unteren Zähnen angebracht, die dann durch Gummis verbunden werden. Hierdurch können die oberen Zähne nach außen gezogen werden. Dieses relativ einfache Behandlungsverfahren kann in leichten Fällen angewendet werden und wird in wenigen Monaten angeschlossen.
In sehr schweren Fällen kann es sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen notwendig sein, den Kiefer operativ zu korrigieren. In diesen Fällen beginnt die Behandlung jedoch auch mit dem mindestens einjährigen Tragen einer Zahnspange und es müssen zumeist auch die Weisheitszähne entfernt werden, da der operative Eingriff im hinteren Teil der Mundhöhle stattfindet.
Im Rahmen der Operation wird dann der Kiefer zunächst gebrochen und anschließend neu positioniert. Im Anschluss werden dann Platen und Schrauben im Kiefer verankert, die unsichtbar durch die Mundhöhle eingefügt werden.
Eine Kreuzbisskorrektur kann aufwändig und langwierig sein, insbesondere wenn das Kieferwachstum bereits abgeschlossen ist. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten nur bei einer medizinischen Indikation und bezahlen Zahnspangen fast ausschließlich bei Kindern, die ihre Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen haben.
Für gesetzlich Versicherte kann es deshalb sinnvoll sein, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die speziell auch umfangreichere kieferorthopädische Leistungen vorsieht. Diese kann dann auch die Kosten für eine Kreuzbisskorrektur ganz oder weitgehend übernehmen, je nach Tarif. Eine gute Zusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen kann man auch als Erwachsener ab ca. 20 € monatlichen Beitrag abschließen.
Eine Kreuzbisskorrektur sollte möglichst frühzeitig begonnen werden. Solange der Kiefer noch im Wachstum ist. In den meisten Fällen lässt sich die Zahnfehlstellung durch festsitzende oder lose Zahnspangen korrigieren. Für den Fall, dass man als Erwachsener eine derartige Korrektur anstrebt, kann es sinnvoll sein, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die die Kosten für die Behandlung tragen kann.
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