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Eine provisorische Zahnprothese ist häufig notwendig, wenn Zahnersatz nicht unmittelbar nach dem Ziehen von Zähnen eingesetzt werden kann. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, wie ein Provisorium funktioniert, welche Arten von Prothesen es dabei gibt, welche Kosten hierfür anfallen und ob die Zahnzusatzversicherung Protesen dieser Art bezahlt.
Auch relevant: Backenzahn ziehen
Eine Interimsprothese ist ein Provisorium, das als herausnehmbare Prothese getragen wird für eine Zwischenzeit, bis der finale Zahnersatz gefertigt und eingesetzt werden kann. Sie wird häufig in Fällen eingesetzt, in denen mehrere Zähne gezogen werden mussten.
In der Funktion soll die provisorische Lösung die Wunden bei gezogenen Zähnen schützen, den Kieferknochen und auch die restlichen Zähne entlasten, um Folgen wie eine Kieferknochenentzündung zu vermeiden. Natürlich soll auch die Kaufunktion vorübergehend gewährleistet sowie für eine ansprechende Ästhetik gesorgt werden.
Eine provisorische Zahnprothese wird immer dann benötigt, wenn einige Zähne gezogen wurden und eine direkte Weiterbehandlung noch nicht möglich ist. Oft muss zunächst eine Wundheilung abgewartet werden oder eine Erholung von Kieferknochen und Zahnfleisch. Da Zahnlücken immer problematisch für ein Gebiss sind, und Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen nach Zahn ziehen ohnehin anstrengend genug sind, kann eine provisorische Prothese vor weiteren Problemen wie Knochenschwund im Kiefer schützen und das Wandern der restlichen Zähne verhindern.
Auch wenn Implantate gesetzt wurden, hilft das Provisorium, die Kaufunktion zu erhalten, eine Überlastung der bleibenden Zähne zu vermeiden und sie sorgt für ein ästhetisches Aussehen, bis die Implantate gut eingewachsen sind. Sie kann direkt nach dem Zahn ziehen oder dem Setzen der Implantate getragen werden und kann dann auch vor starken Schwellungen im Bereich der Wunden schützen.
Das Provisorium ist nur dafür gedacht, eine gewisse Zeitspanne bis zur Versorgung mit dem endgültigen Zahnersatz zu überbrücken. Diese Zeitspanne beträgt im Regelfall ca. 6 bis 8 Wochen. Eine provisorische Prothese ist meistens sehr einfach gefertigt und hat auch keine optimale Passform. Sie bietet deshalb auch keinen besonders guten Halt.
Außerdem wird sie nicht von den umliegenden Zähnen getragen und muss sich auf dem Zahnfleisch abstützen, was für das Gebiss auf Dauer für den Zahnaufbau nicht günstig ist und auch zu Knochenschwund bei längerem Tragen führen kann. Auch können die relativ simplen Halteelemente der Prothese sich leicht verbiegen und die Zähne schädigen.
Provisorische Prothesen können sowohl im Oberkiefer, im Unterkiefer als auch für einzelne Zähne eingesetzt werden.
Eine provisorische Prothese im Oberkiefer kann sowohl als Teilprothese als auch als Vollprothese eingesetzt werden. Sind noch eigene Zähne erhalten und stabil, so kann die Prothese mit Klammern dort befestigt werden.
Auch im Unterkiefer kann eine Teil- oder Vollprothese eingesetzt werden. Für den Fall, dass keine oder nur noch sehr wenige eigene Zähne vorhanden sind, muss sie mit einer Metallplatte verstärkt werden.
Statt einer Klammerprothese kann auch eine Brücke provisorisch eingesetzt werden, um eine einzelne Zahnlücke im Frontzahnbereich zu schließen. Dies bietet sich in Fällen an, in denen auch die Nachbarzähne überkront werden müssen oder in Fällen, in denen eine endgültige Brücke später eingesetzt werden soll oder die Lücke dann durch ein Implantat versorgt werden soll.
Eine provisorische Prothese kann anstatt mit Klammern auch mit Metalldruckknöpfen befestigt werden, die in den Zahnzwischenräumen eingesetzt werden können. Durch diese Methode ist eine provisorische Prothese dann weniger sichtbar, allerdings ist der Sitz der Prothese auch nicht so fest wie bei einer Klammerprothese.
Auch können Klammern aus Kunststoff in der Zahnfleischfarbe verwendet werden. Diese Variante bietet gute ästhetische Ergebnisse, allerdings ist auch in diesem Fall der Halt der Prothese oft nicht ausreichend.
Eine provisorische Zahnprothese ist bei medizinischer Notwendigkeit eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird. Sie muss jedoch im Rahmen eines Heil- und Kostenplans von der Kasse genehmigt werden. Die gesamten Kosten für eine Prothese sind immer abhängig von der Prothesenart und der Anzahl an Zähnen, die durch die Prothese ersetzt werden müssen.
Durchschnittlich liegen die Kosten für eine provisorische Prothese jedoch bei ca. 300 €, von denen ein gesetzlich Versicherter ungefähr 200 € selbst bezahlen muss. Abhängig ist die Höhe des Zuschusses durch die Krankenasse auch vom individuellen Bonus des Versicherten.
Für den Fall, dass man auch bei provisorischem Zahnersatz und einer provisorischen Prothese Wert auf eine hochwertige Versorgung legt und keine hohen privaten Kosten tragen möchte, kann sich für gesetzlich Versicherte der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung anbieten.
Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und kann auch im Bereich des provisorischen Zahnersatzes im entsprechenden Tarif die Kosten für eine hochwertige Versorgung weitgehend oder vollständig tragen. Eine gute private Zahnzusatzversicherung kann man als Erwachsener ab ca. 20 € monatlichem Beitrag abschließen.
Eine provisorische Zahnprothese erfüllt eine Reihe von Funktionen wenn der “Härtefall Zahnersatz” eintritt. Sie ist jedoch aufgrund ihrer relativ einfachen Konstruktion nicht für einen Dauereinsatz geeignet.
Ist sie aus medizinischen Gründen notwendig, so beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten. Will man jedoch eine besonders hochwertige Versorgung und auch keine hohen privaten Kosten tragen, so kann der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.
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