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Wenn man in Deutschland krankenversichert ist und sich im Ausland aufhält oder sogar lebt, zahlen viele Zahnzusatzversicherungen, sofern es sich um EU Ausland handelt. Manche Versicherungen zahlen hingegen auch weltweit. Einige Tarife setzen hingegen voraus, dass für eine Behandlung ein Zahnarzt eine deutsche Kassenzulassung haben muss.
Hält man sich also häufig im Ausland auf und will dort auch für Zahnbehandlungen einen guten Versicherungsschutz haben, ist es wichtig, vor einem Vertragsabschluss die Konditionen in Bezug auf Auslandsbehandlungen bei den Tarifen zu beachten.
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Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings immer vorausgesetzt, eine Versicherung bei einer ausländischen Krankenkasse ist hingegen keine Basis für eine deutsche Zusatzversicherung. Dies gilt auch dann, wenn mit in dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gilt.
Für eine Erstattung von Auslandsrechnungen ist bei vielen Tarifen die Vorleistung der deutschen gesetzlichen Krankenkasse wichtig, da sie die Festzuschüsse der Versicherer in ihren Tarifen einkalkulieren. Dann leistet auch die Zusatzversicherung auch im Ausland entsprechend ihrem Tarif und auf dem Niveau, das der Gebührenordnung für deutsche Zahnärzte entspricht.
Eine Reihe von Zahnzusatzversicherungen leisten entweder auch im EU Ausland oder auch weltweit. Im Folgenden sollen diese Tarife etwas näher beschrieben werden.
Die zahnmedizinische Leistung von Zahnärzten ist in verschiedenen Ländern stark unterschiedlich und insbesondere im außereuropäischen Ausland oftmals auch deutlich schlechter.
Hingegen ist sie in einigen anderen europäischen Ländern mit der deutschen Versorgung vergleichbar und bietet eine sehr gut entwickelte und moderne Infrastruktur in der Zahnmedizin. Hierzu gehören z. B. Polen, Ungarn, Bulgarien oder auch die Türkei.
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Auch die Kosten für Zahnbehandlungen sind sehr unterschiedlich im Ausland. Jedoch ist in vielen Ländern der EU eine sehr hochwertige und entsprechend kostspielige Versorgung mit z.B. Implantaten oder Kronen im Vergleich recht günstig.
Plant man eine Behandlung im Ausland, muss man allerdings darauf achten, dass diese in einer Zahnklinik durchgeführt wird, die von den deutschen Krankenkassen und der Zahnzusatzversicherung auch anerkannt ist, denn ansonsten werden die Kosten nicht übernommen.
Einige Zahnzusatzversicherungen bieten besonders interessante Tarife an für Versicherte, die sich gezielt im Ausland einer zahnmedizinischen Behandlung unterziehen wollen. Diese sind:
Die Barmenia erbringt sowohl innerhalb Europas als auch im außereuropäischen Ausland nach Vereinbarung die gleichen Leistungen wie in Deutschland. Dies gilt für alle “Barmenia Mehr Zahn” Tarife (80,90,100).
Für den Fall, dass eine gesetzliche Krankenkasse im konkreten Fall keine Zuzahlung bei einer Auslandsbehandlung leistet, setzt die Barmenia eine fiktive Vorleistung von 20 Prozent an, die sie dann übernimmt.
Die DFV (Deutsche Familienversicherung) erbringt im Ausland alle Versicherungsleistungen. Dabei leistet sie bis zu den Höchstsätzen, die durch die deutsche Gebührenordnung für Zahnärzte vorgegeben sind.
Falls von der gesetzlichen Krankenkasse keine Leistung bei einer Auslandsbehandlung erbracht wird, nimmt die DKV eine fiktive Beteiligung in Höhe von 30 Prozent an, die von der Rechnung abgezogen werden. Für den Restbetrag erbringt sie dann die vereinbarten Leistungen gemäß dem Tarif.
Auch der Münchener Verein erbringt im Ausland dieselben Versicherungsleistungen wie in Deutschland, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung. Dies gilt für die Tarife Münchener Zahngesundheit 100, 85, 75.
Diese Versicherung zieht allerdings einen Anteil von 35 Prozent von ihrer Tarifleistung ab, wenn die gesetzliche Krankenkasse bei der Auslandsbehandlung nicht zuzahlt. Deshalb ist es hier wichtig, die Zuzahlung der Krankenkasse auch sicherzustellen.
Wenn man bereits im Ausland lebt, kann man normalerweise keine Zahnzusatzversicherung in Deutschland mehr abschließen. Dies ist nur dann möglich, wenn man noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und man eine deutsche Krankenversicherung hat.
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Will man Deutschland auf Dauer verlassen, ist es also sehr wichtig, bereits vor einem Umzug eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, solange man noch einen deutschen Wohnsitz und eine deutsche Krankenkasse hat.
Auch muss man mit dem jeweiligen Versicherer eine Vereinbarung treffen, dass die Zahnzusatzversicherung auch im Ausland dann ihre Gültigkeit behält. Nur bei einigen Zahnzusatzversicherungen ist dies auch bei einem dauerhaften Wegzug möglich.
Die deutschen Zahnzusatzversicherungen bieten einige sehr gute Tarife, die auch bei einem Auslandsaufenthalt oder einer geplanten Auslandsbehandlung sehr gute Leistungen erbringen. Allerdings muss man im individuellen Fall immer prüfen, welche Leistungen in welchem Land dann erbracht werden und ob eine Vereinbarung hierzu mit der Versicherung getroffen werden muss.
Gerade wenn man Deutschland dauerhaft verlassen möchte, ist es wichtig, die Zahnzusatzversicherung bereits vor dem Umzug abzuschließen und einen Versicherer zu finden, der auch dauerhaft dann im Ausland leistet.
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