GOZ oder BEMA – die Unterschiede
Generell ist die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen in Deutschland über zwei unterschiedliche Gebührenordnungen geregelt, die BEMA und die GOZ.
BEMA
Durch die BEMA ist ein einheitlicher Maßstab für die Leistungen des Zahnarztes festgelegt, der die Grundlage bildet für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Im BEMA Verzeichnis sind alle Leistungen aufgelistet, die die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Regelleistungen vollständig oder teilweise übernehmen. Die Bewertung findet dabei nach einem Punktesystem statt, das dann die Vergütung des Zahnarztes angibt.
GOZ
In der GOZ hingegen sind alle Leistungen geregelt, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Es handelt sich hierbei also um Privatleistungen, die jedoch nicht nur von Privatpatienten in Anspruch genommen werden können, sondern auch von gesetzlich Versicherten, die diese Leistungen in Anspruch nehmen können, jedoch dann privat bezahlten müssen.
In der GOZ sind neben vielen Standardleistungen auch hochwertige und aufwendige Therapie- und Diagnosemethoden aufgeführt, die aufgrund der höheren Kosten eben nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.