Zahnarztkosten: So gliedern sich die Bestandteile

Autor: Dr. Anita Schwenk

Zahnpflege ist ein besonders wichtiger Faktor, damit die Zähne auch auf lange Sicht geschützt werden. Ob Wurzelbehandlung oder professionelle Zahnreinigung, in allen Fällen steht am Ende eine Rechnung an, welche die einzelnen Posten erläutert.

Wie aber die Kosten berechnet werden, ob die Kosten in der Steuererklärung angegeben werden können, wann eine Zahnzusatzversicherung helfen kann, klären wir in diesem Ratgeber.

Kosten beim Zahnarzt – wie werden sie berechnet?

Wenn der behandelnde Zahnarzt oder Zahnärztin eine Rechnung erstellt, so muss er sich dabei an diverse Gebührenverordnungen halten. Dabei wird auch die Art der Versicherung berücksichtigt (privat oder gesetzlich).

  • Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen kurz BEMA (hauptsächlich gesetzlich)
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (gesetzlich und privat)
  • Material- und Laborkosten nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) (gesetzlich und privat)

Auf Basis dieser Grundsätze darf das medizinische Fachpersonal die Rechnung erstellen. Da dies für Patienten leicht unübersichtlich werden kann, sollte vor einem großen Eingriff, ein Kosten- und Heilplan gefordert werden. Dieser kann dann mit einem anderen Zahnarzt oder Zahnärztin durchgesprochen werden. So hat man dann eine zweite Meinung.

Zahnarztkosten – Steuererklärung

Ob die Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können, liegt grundsätzlich an der gewöhnlichen Belastungsgrenze. Diese ist dabei vom Gesamteinkommen, der Anzahl der Kinder und beispielsweise auch, ob Behinderungen oder eine Heirat vorliegt.

Übrigens können neben den reinen Behandlungskosten auch die Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro Kilometer und die Parkgebühren angesetzt werden.

Zahnarztkosten absetzen – geht das?

Die Kosten für die Behandlung sind über die Steuererklärung absetzbar. Dabei gibt es allerdings immer eine zumutbare Belastungsgrenze. Erst wenn der Betrag darüber liegt, können die Kosten anteilig berücksichtigt werden.

Bei einem Einkommen bis 15.340 Euro gelten die folgenden Prozentsätze als zumutbare Belastung:

  • Alleinstehend oder einzelveranlagte Ehepaare ohne Kinder: 5 Prozent
  • Zusammenveranlagte Ehepaar ohne Kinder: 4 Prozent
  • Alleinstehend und verheiratet, mit 1 oder 2 Kinder: 2 Prozent
  • Alleinstehend und verheiratet ab 3 Kindern: 1 Prozent

Die aktuellen Werte können jederzeit im Paragraphen 33 des Einkommensteuerhandbuchs (EStH) nachgeschlagen werden.

Bei der Berechnung werden grundsätzlich alle Krankheitskosten zusammengefasst.

Muss man Zahnarztkosten selbst bezahlen?

Grundsätzlich sind die kompletten Kosten nicht selbst zu tragen. Die Krankenkassen bezuschussen den Betrag in einer Höhe von sechzig Prozent (die sogenannte Regelversorgung). Der darüber liegende Anteil muss in der Regel selbst bezahlt werden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) abzuschließen, welche dann die anfallenden Kosten übernimmt. Allerdings ist die Übernahme an einige Bedingungen geknüpft.

Eine Besonderheit betrifft Menschen, welche ein nur geringes oder gar kein Einkommen haben. Diese können unter Umständen bis zu einhundert Prozent der Kosten geltend machen und müssen somit nichts bezahlen.

Zahnzusatzversicherung gegen Zahnarztkosten

Wenn eine kostenintensive Behandlung ansteht, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung meist schon zu spät. Es müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit eine ZZV die Kosten des Zahnarztes oder der Zahnärztin übernimmt.

Der frühzeitige Abschluss kann sich beispielsweise dann lohnen, wenn in der Familie schwache Zähne bekannt sind. Es lohnt sich aber, die Bedingungen genau zu lesen, denn viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen sogar den dreieinhalbfachen Satz nach der GOZ.

Darüber hinaus können Zahnzusatzversicherungen auch die Kosten für hochwertige Füllungen übernehmen.

Fazit

Die Kosten können je nach Art der Behandlung unterschiedlich hoch ausfallen. Während eine professionelle Zahnreinigung meistens noch vertretbar ist und dabei auch Pflicht sein sollte, sieht dies bei einem Implantat oder einer Wurzelbehandlung anders aus.

Grundsätzlich ist ein Zahnarzt oder Zahnärztin an die Gebührenordnung der Zahnärzte gebunden. Bei einer intensiven Behandlung ist es daher Pflicht, dass Sie sich vorab einen Heil- und Kostenplan geben lassen. Diesen können Sie dann unabhängig prüfen lassen.

Während die gesetzlichen Krankenkassen nur den Pflichtteil übernehmen, können Zahnzusatzversicherungen sogar die restlichen Kosten komplett übernehmen.

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