Zweitmeinung Zahnarzt: Wie oft darf man nachfragen?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Ärzte haben einen wichtigen und verantwortungsvollen Beruf. Dabei müssen sie viele Risiken bewerten und einschätzen können. Ihnen als Patient ist allerdings immer selbst überlassen, ob Sie der Meinung des Arztes zustimmen, oder sich bei einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung einholen.

Im folgenden Artikel befassen wir uns mit dieser Problematik und klären, wann diese zielführend ist und welche Kosten Sie für eine zweite Meinung übernehmen müssen.

Zweitmeinung Zahnarzt – wann macht sie Sinn?

Zahnärztliche Behandlungen können von einer kleinen Füllung bis hin zu einem aufwendigen Implantat reichen. Es ist selbstverständlich nicht notwendig, bei jedem Eingriff um Rat zu fragen. Bei großen Eingriffen, ist es aber durchaus sinnvoll, sich von einem weiteren Arzt eine zweite Meinung einzuholen. Dabei sollten Sie unbedingt einige Unterlagen mitnehmen:

  • Den Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes
  • Falls vorhanden Diagnosen und Röntgenbilder
  • Bericht des Dentallabors (falls vorhanden)

Damit kann sich der Arzt einen umfassenden Überblick verschaffen und darauf seine Diagnose beziehungsweise Meinung stellen. Grundsätzlich sei noch gesagt, dass die günstigste Maßnahme oftmals nicht die beste Maßnahme darstellt. Auch in diesem Hinblick wird der Arzt noch einmal umfassend beratend tätig.

Kann man einfach so zu einem anderen Zahnarzt gehen?

Seit 2005 haben die kassenärztlichen Vereinigungen das sogenannte „Zweitmeinungsmodell“ eingeführt. Dadurch dürfen Patienten sich eine zweite Meinung bei einem anderen Zahnarzt einholen oder auf Wunsch auch die Angebote der Krankenkassen nutzen, die häufig mit eigenen Ärzten kooperieren.

Vor allem bei dieser zweiten Methode überprüfen geschulte Zahnersatzgutachter den Kostenvoranschlag und beraten den Patienten auch darüber, ob die vorgeschlagene Behandlungsmethode passend ist oder eine andere Methode die bessere Wahl darstellt.

Kann man mitten in der Behandlung den Zahnarzt wechseln?

Es gibt zwar die sogenannte freie Ärztewahl, diese gilt allerdings nur solange, wie keine Behandlung begonnen worden ist. Sobald diese beginnt (in der Regel bereits durch die Erstellung eines Heil- und Kostenplans), darf der Patient den Arzt nur aus einem wichtigen Grund wechseln.

Ein solcher Grund könnte ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis zum Arzt sein. Mängel während der Behandlung sind dagegen kein Grund, denn in solchen Fällen muss der Arzt innerhalb von zwei Jahren den Mangel beseitigen. Im Zweifelsfall hilft die unabhängige Patientenberatung weiter.

Was kostet eine ärztliche Zweitmeinung?

Bezüglich der Kosten muss einiges beachtet werden, denn es gibt Leistungen, die über die gesetzlichen Leistungen abgesichert sind und somit komplett übernommen werden. Andere Eingriffe werden dagegen nur bezuschusst. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der zu behandelnde Arzt von einer Zweitmeinung in Kenntnis gesetzt werden muss.

Es entstehen daher meistens keine Kosten. In den seltenen Fällen, wo die Zweitmeinung bezuschusst wird, ist mit wenigen hundert Euro zu rechnen. Nach Begutachtung der Unterlagen, teilt ihnen der Arzt in der zweiten Meinung, folgendes mit:

  • Notwendigkeit des Eingriffs
  • Auf Wunsch wird ein zusammenfassender Bericht erstellt
  • Danach kann frei entschieden werden

Wichtig ist allerdings, dass die Zweitmeinung spätestens zehn Tage vor der geplanten Operation eingeholt wird.

Zahnzusatzversicherung für Zweitmeinung Zahnarzt – braucht es das?

Da die Kosten unter Umständen komplett von der GKV übernommen werden, ist eine Zweitmeinung eigentlich nicht notwendig. In den seltenen Fällen, wo die Meinung nur bezuschusst wird, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung aber durchaus Sinn ergeben. Wichtig ist allerdings, sich vorher über den genauen Umfang beim Versicherer zu informieren, denn im Zweifelsfall kann die ZZV die Zahlung verweigern.

Fazit

Vor allem bei großen beziehungsweise aufwendigen Operationen empfiehlt es sich eine Zweitmeinung beim Zahnarzt einzuholen. Dieser kann sich dabei unabhängig vom behandelnden Arzt eine eigene Meinung bilden. Mit dieser Erkenntnis, können Sie dann frei wählen, ob die Operation dann auch tatsächlich durchgeführt werden muss. Größtenteils werden die Kosten komplett von der GKV übernommen, sodass es keine Zahnzusatzversicherung braucht.

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