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Zahnzusatzversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren oft nur eine begrenzte Leistung, die durch eine Summenbegrenzung oder Leistungsstaffel bzw. Zahnstaffel definiert wird. Dadurch wollen sie verhindern, dass Versicherungsnehmer bereits zu Versicherungsbeginn umfangreiche Leistungen in Anspruch nehmen. Jedoch gibt es auch einige Tarife, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung anbieten. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was diese Tarife leisten und in welchen Fällen sie sinnvoll sein können.
Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren sind bei Zahnzusatzversicherungen üblich. Zumeist beziehen sie sich auf die ersten 3-5 Jahre.
Dabei sind diese meistens gestaffelt und sinken von Jahr zu Jahr. Einige Versicherungen begrenzen die Leistungen auch in Anzahl der Maßnahmen, so können z.B. für die Kieferorthopädie auch die Anzahl der Maßnahmen pro Kiefer begrenzt werden.
Wie stark sich eine Leistungsbegrenzung in den ersten Beitragsjahren auswirkt, hängt sowohl vom Versicherer als auch vom Tarif ab. So können diese bei starker Begrenzung, wie z. B. bei der ZAB + ZAE + ZBB + ZBE (Ergo Versicherung) und der Smile! ZahnPremium (Stuttgarter Versicherung) gestaffelt in den ersten 4 Versicherungsjahren nur 250 bis 1000 Euro für Zahnersatz betragen.
Hingegen leisten Premium Tarife, wie z. B. bei der Smile! ZahnPremium von der Stuttgarter-Versicherung in den ersten vier Beitragsjahren hier bereits zwischen 1000 und 4000 Euro.
Generell werden auch Tarife, die auf eine Wartezeit vor Leistungsbeginn oder Gesundheitsfragen verzichten, eher eine längere Leistungsbegrenzung ausweisen und auch nur geringere Leistungen in dieser Zeit erbringen. Hier gilt es grundsätzlich abzuwägen, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist.
Die Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren stellt für die Versicherung eine Art Risikominimierung dar. Um zu vermeiden, dass sich Versicherungsnehmer erst kurz vor bereits angedachten größeren Zahnbehandlungen versichern und somit schnell hohe Kosten für die Versicherung produzieren, werden die Leistungen deshalb am Anfang begrenzt.
Durch die Leistungsbegrenzung können sie dann attraktivere Beiträge anbieten, da die Risiken kalkuliert werden können.
Auch Tarife ohne eine Leistungsbegrenzung existieren, wie z. B. bei der CSS Versicherung. In diesem Modell werden statt einer Leistungsbegrenzung Schadenfreiheitsrabatte angeboten, ähnlich wie bei einer KFZ-Versicherung.
Dabei wird dann der Versicherte für jedes Jahr, in dem er keine Leistungen beansprucht hat, belohnt. Hierbei sind allerdings die Vorsorgemaßnahmen, wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung beim Schadensfreiheitsrabatt nicht berücksichtigt, da diese ja dem Erhalt der Zahngesundheit dienen.
Lesen Sie auch: Beste Zahnzusatzversicherung
Leistungsbeschränkungen können sich bei sehr guten Tarifen auf nur 1-2 Jahre beziehen, in der Regel gelten sie jedoch für 4-5 Jahre. Auch die Höhe und Zahnstaffel der Leistungsgrenzen sind immer vom individuellen Tarif abhängig.
Für den Fall, dass man als Versicherter auch eine geringe Leistungsbegrenzung z. B. im 3. Jahr von 3000 Euro überschreitet durch eine Behandlung, muss man dann die zusätzlichen Kosten privat tragen.
Grundsätzlich sind bereits angeratene oder auch begonnene Behandlungen über eine Zahnzusatzversicherung mit geringer oder ohne Leistungsbegrenzung nicht mehr versicherbar. Hingegen ist eine Mitversicherung für bereits fehlende Zähne bei einigen Tarifen möglich.
Generell ist eine geringe oder gar keine Leistungsbegrenzung natürlich für den Versicherten von Vorteil, da er ja in diesen Fällen nur einen sehr geringen oder gar keinen Eigenanteil an den Kosten tragen muss. Dies bietet ihm eine gute Sicherheit für seine Finanzplanung. Idealerweise geht dieser Versicherungsschutz auch noch mit einer geringen Wartezeit einher, sodass er die Leistungen schon zeitnah in Anspruch nehmen kann.
Allerdings steht dieser komfortablen Leistung natürlich auch ein Preis entgegen. Man kann allgemein sagen, dass – je geringer die Leistungsbegrenzung eines Tarifs ist und je kürzer auch die damit verbundene Wartezeit, desto höher werden auch die monatlichen Beiträge sein. Deshalb gilt es im Einzelfall abzuwägen, welcher Tarif individuelle wirklich sinnvoll ist.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung oder nur mit einer geringen Leistungsbegrenzung ist sicher eine optimale Absicherung, die allerdings auch ihren Preis hat, besonders, wenn sie auch noch mit einer kurzen Wartezeit verbunden ist. Jedoch muss man immer berücksichtigen, dass bereits angeratene Behandlungen darüber nicht mehr versichert werden können, sodass an sich also nicht kurz vor einer geplanten Behandlung noch versichern kann. Es ist immer wichtig, anhand der persönlichen Situation und Bedürfnisse Tarife zu vergleichen, um einen optimalen Tarif finden zu können, der den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht und damit eine optimale Preis-/Leistung bieten kann.
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