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Die Zähne haben wichtige Funktionen, wie das Abreißen und Zerkleinern von Nahrung. Darüber hinaus sind diese auch dann wichtig, wenn es um die Sprachbildung gilt und selbstverständlich spielen sie auch beim Aussehen eine tragende Rolle. Es ist daher wichtig, dass die Zähne regelmäßig gepflegt und untersucht werden.
Einkommensschwache Personen suchen aus Angst und Scham selten einen Arzt oder eine Ärztin auf. Dadurch können Erkrankungen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Aus Angst vor zu hohen Kosten setzt sich diese Problematik dann weiterhin fort. Mit dem Härtefall Zahnersatz ist für diesen Personenkreis bis zu einhundert Prozent Kostenerstattung möglich.
Ein Härtefall ist definiert als eine unzumutbare Belastung aufgrund eines geringen Einkommens. Da die Personen selbstverständlich auch noch Geld zum Leben benötigen und auch noch andere Kosten zu tragen haben, ist das Einkommen gestaffelt. Dabei gelten die folgenden Einkommensgrenzen (Stand 2023):
Eine Besonderheit kommt dann zum Tragen, wenn das Einkommen knapp über der Belastungsgrenze liegt. In solchen Fällen greift die Brückenversorgung, welche den Zuschuss seitens der Krankenkasse noch einmal aufstockt.
Zahnersatz ist sehr vielfältig und so gibt es mittlerweile, viele unterschiedliche Formen. Eine Form davon sind die Kronen, welche dann genutzt werden, wenn der Zahn beispielsweise durch Karies zu stark angegriffen wurde. Eine Brücke ist ähnlich wie eine Krone, wird allerdings bei mehreren defekten Zähnen eingesetzt. Dabei werden diese an den gesunden Zähnen verankert.
Zum Abschluss gibt es noch die Prothesen, welche eine Vielzahl von Zähnen ersetzen und durch den Osmoseeffekt am Kiefer verankert werden. Zusätzlich kann ein Draht für weiteren Halt sorgen. Prothesen sind dem natürlichen Zahnbild nachempfunden, damit diese im Alltag nicht so stark auffallen.
Wie bereits erwähnt, ist der Zahnersatz vom Einkommen abhängig. Dabei gilt die Härtefallregelung für einkommensschwache Personen, welche somit weniger benachteiligt sein sollen. Die Regelung muss allerdings bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Erfahrungsgemäß fallen die folgenden Personen darunter:
Besonders die letzte Personengruppe, wird in der Regel selten in Vollzeit arbeiten, sodass diese unter Umständen von der Härtefallregelung profitieren.
Einkommen kann sehr vielfältig sein und somit ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen angerechnet werden, wenn ein Härtefallantrag gestellt wird. Neben dem klassischen Lohn und Gehalt zählt auch Weihnachts- und Urlaubsgeld dazu. Ebenso wird Krankengeld, Arbeitslosengeld als auch die Rente herangezogen.
Auch Einmalzahlungen und Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte zählen dazu. Ebenso, wenn Gewinne aus Aktien oder Sparverträgen erzielt werden. Selbstverständlich zählt auch ein selbstständiges Einkommen dazu,
Wer sich also keinen Zahnersatz leisten kann, der sollte die Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Das Formular erhalten Sie von ihrer Krankenkasse, wobei in diesem unter anderem angegeben werden muss, wie hoch das Einkommen ist und wie viele Haushaltsmitglieder ihr Haushalt umfasst.
Zur Berechnung muss das Einkommen der letzten drei Monate nachgewiesen werden. Zusätzlich muss der behandelnde Arzt einen Heil- und Kostenplan beiliegen.
Eine Zahnzusatzversicherung macht insbesondere dann Sinn, wenn hochwertiger Zahnersatz genutzt werden soll. Hierzu gehören unter anderem Brücken, Kronen als auch Implantate, da hier die Kosten hoch ausfallen können. Wichtig ist zu wissen, dass bei Abschluss einer ZZV noch kein Zahn behandlungsbedürftig sein darf. Diese Diagnose kann dann nur ihr Zahnarzt stellen.
Darüber hinaus, kann eine ZZV erstmals nach wenigen Jahren der Einzahlung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sei gesagt, dass sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erst ab Mitte dreißig lohnt, da junge Menschen in der Regel gesunde Zähne besitzen.
Härtefall Zahnersatz steht vor allem für einkommensschwache Personen zur Verfügung, denn auch diese haben ein Recht auf gesunde Zähne. Dabei können die Kosten von der Krankenkasse sogar bis zu einhundert Prozent übernommen werden. Für den Anspruch muss allerdings das Einkommen der letzten drei Monate nachgewiesen werden.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich unabhängig von der Personengruppe erst ab etwa Mitte dreißig, denn ab diesem Zeitpunkt, sind die Zähne stärker von Erkrankungen betroffen.
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