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Die Kieferchirurgie ergänzt die Leistungen eines Zahnarztes oder Kieferorthopäden in Fällen, in denen ein chirurgischer Eingriff im Mund- oder Kieferbereich notwendig ist. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, welche Aufgaben Kieferchirurgen erfüllen, wann eine Überweisung zu diesem Spezialisten erfolgt und wer die Kosten für die Behandlung trägt.
Kieferchirurgen sind für spezialisiert auf Operationen im Mund- und Kieferbereich und führen auch Eingriffe im erweiterten Gesichtsbereich durch. Ihre Aufgabe ist es dabei, eine Funktionalität im Gebissbereich zu erhalten oder wieder herzustellen. Dabei bezieht sich dies bei ihrer Arbeit jedoch nicht auf die einfache Korrektur von Zahnstellungen, welche durch die Kieferorthopädie behandelt werden, sondern vielmehr auf komplexere Behandlungen, die einen chirurgischen Eingriff notwendig machen.
Neben Zahnextraktionen führen sie auch Wurzelspitzenresektionen, die Korrektur von Lippen- oder Gaumenspalten, chirurgische Kieferkorrekturen und Operationen an Tumoren im Kopf- und Halsbereich durch.
Die Entscheidung, ob ein kieferchirurgischer Eingriff notwendig ist, wird immer von einem behandelnden Zahnarzt oder auch Kieferorthopäden getroffen. Für den Fall, dass dieser einen chirurgischen Eingriff für notwendig hält, wird er den Patienten zu einem entsprechenden Chirurgen überweisen.
Im Einzelfall ist dies jedoch auch vom Leistungsspektrum und der Erfahrung eines Zahnarztes abhängig, da Zahnärzte einfachere Eingriffe teilweise auch selbst durchführen, wie z. B. einfache Zahnextraktionen oder Wurzelspitzenbehandlungen. Größere chirurgische Eingriffe im Mundbereich werden jedoch immer von Kieferchirurgen durchgeführt.
Muss man einen Backenzahn ziehen lassen, so stellt sich die Frage, ob dies durch einen Zahnarzt oder Kieferchirurgen gemacht werden soll. Hierbei hängt es im Einzelfall davon ab, wie problematisch der Eingriff tatsächlich ist und auch davon, ob ein Zahnarzt generell Zahnextraktionen durchführt.
Viele Zahnärzte ziehen heute keine Zähne mehr und überweisen immer zum Kieferchirurgen. Für den Fall, dass es sich um einen komplexeren Eingriff handelt, wie beispielsweise bei einem schief liegenden Weisheitszahn, der noch nicht durchgebrochen ist, wird jedoch immer zu einem Kieferchirurgen überwiesen.
Die Kosten für einen kieferchirurgischen Eingriff werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Regelleistungen übernommen, sofern eine medizinische Indikation für einen derartigen Eingriff vorliegt. In den meisten Fällen sind diese Indikationen bei einem notwendigen chirurgischen Eingriff gegeben.
Für den Fall jedoch, dass ein chirurgischer Eingriff aus rein kosmetischen Gründen angestrebt wird, muss ein gesetzlich Versicherter die Kosten hierfür selbst tragen.
Die Kieferchirurgie ergänzt die Leistungen eines Zahnarztes oder auch Kieferorthopäden in schwerwiegenden Fällen, in denen ein chirurgischer Eingriff beim Patienten notwendig wird. Hierbei kann es sich um kompliziertere Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, aber auch um größere Eingriffe, wie eine Korrektur von Kieferstellungen oder einer Lippen- oder Gaumenspalte handelt.
Im Einzelfall entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder auch Kieferorthopäde, ob eine Überweisung an den Spezialisten notwendig ist. Die Kosten für einen kieferchirurgischen Eingriff werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer medizinischen Indikation übernommen, im Rahmen ihrer Regelversorgung.
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