Zahnbehandlung unter Vollnarkose: Anwendung & Kosten

Autor: Dr. Anita Schwenk

Zahnbehandlungen verlangen in den meisten Fällen eine Betäubung, um die Behandlung schmerzfrei und stressfrei gestalten zu können für den Patienten. Dabei kommt auch eine Behandlung unter Vollnarkose in vielen Fällen in Betracht. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, wann eine Behandlung unter Vollnarkose sinnvoll sein kann, was sie kostet und wer die Kosten hierfür tragen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neben lokaler Betäubung kommen bei einer Zahnbehandlung auch eine Lachgassedierung oder eben eine Vollnarkose in Betracht. Die Vollnarkose ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um größere Eingriffe handelt oder der Patient unter einer ausgeprägten Zahnarztangst leidet.
  • Die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt wird nur in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für den Fall, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der gesetzlich Versicherte die Kosten für die Vollnarkose selbst tragen.
  • Durch den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen können sich gesetzliche Versicherte vor hohen privaten Kosten für eine zahnärztliche Vollnarkose schützen.

Zahnbehandlung unter Vollnarkose – nicht die Norm?

Die moderne Zahnmedizin verfügt über eine Reihe von Methoden, bei einer Zahnbehandlung das Schmerzempfinden des Patienten auszuschalten und damit die zahnärztliche Behandlung schonend und stressfrei für den Patienten zu gestalten.

In vielen Fällen reicht für Zahnbehandlungen eine lokale Betäubung der zu behandelnden Stelle im Mund, aber auch eine Lachgassedierung oder eine Vollnarkose sind möglich. Diese sind in vielen Fällen besonders bei sogenannten Angstpatienten sinnvoll oder aber auch bei größeren Eingriffen.

Welche Zahnbehandlung ist unter Vollnarkose?

Die Vollnarkose ist bei Zahnbehandlungen immer dann eine sinnvolle Alternative, wenn umfangreichere Eingriffe geplant sind. Hierbei kann es sich z. B. um das Setzen von Zahnimplantaten handeln, eine Wurzelkanalbehandlung oder auch eine Wurzelspitzenresektion, eine kieferorthopädische Operation, eine Tumorentfernung, die Extraktion von Weisheitszähnen oder auch eine vollständige Amalgamsanierung der Zähne.

Vollnarkose bei Behandlungen – Kosten

Die Kosten für eine Vollnarkose bei einer Zahnbehandlung können stark variieren. Generell liegen sie im Mittel jedoch für die erste Stunde bei ca. 200 bis 300 €. Für jede weitere halbe Stunde fallen dann noch zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50 bis 70 € an.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:

  • Bei Patienten, bei denen eine geistige Behinderung vorliegt.
  • Bei Personen, die auf eine lokale Betäubung allergisch reagieren.
  • Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, wenn eine anderweitige Betäubung nicht infrage kommt.
  • Bei Patienten, die unter einer Zahnarztphobie leiden, die ärztlich anerkannt wurde.
  • Bei Eingriffen, die nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.

Für den Fall, dass sich ein gesetzlich versicherter Patient für eine Vollnarkose entscheidet, die keine der Voraussetzungen erfüllt, muss er die Kosten privat tragen.

Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Häufig präferieren gesetzlich versicherte Patienten auch ohne einen zwingenden Grund eine Vollnarkose bei einer Zahnbehandlung, um die Behandlung möglichst stressfrei zu überstehen.

In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die umfangreiche Leistungen auch im Narkosebereich vorsieht, um sich hohe private Kosten zu ersparen. Eine gute Zahnzusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen kann man als Erwachsener ab ca. 20 € monatlichen Beitrag abschließen.

Fazit

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist bei einer Reihe von größeren Eingriffen und bei Angstpatienten oft sinnvoll, sie wird jedoch nicht in allen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vielfach entscheiden sich gesetzlich Versicherte auch in anderen Fällen für die Vollnarkose und müssen dann die Kosten hierfür selbst tragen. Eine gute Zahnzusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen kann die Kosten hierfür tragen.

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