Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung: Ist das möglich?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Zahnzusatzversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren oft nur eine begrenzte Leistung, die durch eine Summenbegrenzung oder Leistungsstaffel bzw. Zahnstaffel definiert wird. Dadurch wollen sie verhindern, dass Versicherungsnehmer bereits zu Versicherungsbeginn umfangreiche Leistungen in Anspruch nehmen. Jedoch gibt es auch einige Tarife, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung anbieten. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was diese Tarife leisten und in welchen Fällen sie sinnvoll sein können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren existiert, allerdings sind die Leistungen dieser Tarife dann nicht sehr umfangreich und begrenzen sich z. B. auf eine Verdoppelung des Festgeldzuschusses der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wirklich leistungsstarke Zusatzversicherungen begrenzen ihre Leistungen in den Anfangsjahren immer mit einer Leistungsstaffel bzw. Zahnstaffel.
  • Jedoch existieren auch hierbei einige Tarife, die sehr hohe anfängliche Begrenzungen bieten. Die Leistungsbegrenzungen über Staffeln beziehen sich meist auf die ersten drei bis fünf Kalenderjahre.

Wie funktionieren Leistungsbegrenzungen bei einer Zahnzusatzversicherung?

Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren sind bei Zahnzusatzversicherungen üblich. Zumeist beziehen sie sich auf die ersten 3-5 Jahre.

Dabei sind diese meistens gestaffelt und sinken von Jahr zu Jahr. Einige Versicherungen begrenzen die Leistungen auch in Anzahl der Maßnahmen, so können z.B. für die Kieferorthopädie auch die Anzahl der Maßnahmen pro Kiefer begrenzt werden.

Höhe der Leistungsbegrenzungen

Wie stark sich eine Leistungsbegrenzung in den ersten Beitragsjahren auswirkt, hängt sowohl vom Versicherer als auch vom Tarif ab. So können diese bei starker Begrenzung, wie z. B. bei der ZAB + ZAE + ZBB + ZBE (Ergo Versicherung) und der Smile! ZahnPremium (Stuttgarter Versicherung) gestaffelt in den ersten 4 Versicherungsjahren nur 250 bis 1000 Euro für Zahnersatz betragen.

Hingegen leisten Premium Tarife, wie z. B. bei der Smile! ZahnPremium von der Stuttgarter-Versicherung in den ersten vier Beitragsjahren hier bereits zwischen 1000 und 4000 Euro.

Tarife ohne Wartezeit oder Gesundheitsfragen

Generell werden auch Tarife, die auf eine Wartezeit vor Leistungsbeginn oder Gesundheitsfragen verzichten, eher eine längere Leistungsbegrenzung ausweisen und auch nur geringere Leistungen in dieser Zeit erbringen. Hier gilt es grundsätzlich abzuwägen, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist.

Welchen Sinn macht die Leistungsbegrenzung?

Die Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren stellt für die Versicherung eine Art Risikominimierung dar. Um zu vermeiden, dass sich Versicherungsnehmer erst kurz vor bereits angedachten größeren Zahnbehandlungen versichern und somit schnell hohe Kosten für die Versicherung produzieren, werden die Leistungen deshalb am Anfang begrenzt.

Durch die Leistungsbegrenzung können sie dann attraktivere Beiträge anbieten, da die Risiken kalkuliert werden können.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Leistungsbegrenzung?

Auch Tarife ohne eine Leistungsbegrenzung existieren, wie z. B. bei der CSS Versicherung. In diesem Modell werden statt einer Leistungsbegrenzung Schadenfreiheitsrabatte angeboten, ähnlich wie bei einer KFZ-Versicherung.

Dabei wird dann der Versicherte für jedes Jahr, in dem er keine Leistungen beansprucht hat, belohnt. Hierbei sind allerdings die Vorsorgemaßnahmen, wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung beim Schadensfreiheitsrabatt nicht berücksichtigt, da diese ja dem Erhalt der Zahngesundheit dienen.

Lesen Sie auch: Beste Zahnzusatzversicherung

Welche Grenzen gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung mit nur sehr geringer Leistungsbegrenzung?

Leistungsbeschränkungen können sich bei sehr guten Tarifen auf nur 1-2 Jahre beziehen, in der Regel gelten sie jedoch für 4-5 Jahre. Auch die Höhe und Zahnstaffel der Leistungsgrenzen sind immer vom individuellen Tarif abhängig.

Für den Fall, dass man als Versicherter auch eine geringe Leistungsbegrenzung z. B. im 3. Jahr von 3000 Euro überschreitet durch eine Behandlung, muss man dann die zusätzlichen Kosten privat tragen.

Welche Fälle kann man nicht versichern ohne Leistungsbegrenzung oder geringer Leistungsbegrenzung?

Grundsätzlich sind bereits angeratene oder auch begonnene Behandlungen über eine Zahnzusatzversicherung mit geringer oder ohne Leistungsbegrenzung nicht mehr versicherbar. Hingegen ist eine Mitversicherung für bereits fehlende Zähne bei einigen Tarifen möglich.

Vor- und Nachteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung oder mit nur geringer Leistungsbegrenzung

Generell ist eine geringe oder gar keine Leistungsbegrenzung natürlich für den Versicherten von Vorteil, da er ja in diesen Fällen nur einen sehr geringen oder gar keinen Eigenanteil an den Kosten tragen muss. Dies bietet ihm eine gute Sicherheit für seine Finanzplanung. Idealerweise geht dieser Versicherungsschutz auch noch mit einer geringen Wartezeit einher, sodass er die Leistungen schon zeitnah in Anspruch nehmen kann.

Allerdings steht dieser komfortablen Leistung natürlich auch ein Preis entgegen. Man kann allgemein sagen, dass – je geringer die Leistungsbegrenzung eines Tarifs ist und je kürzer auch die damit verbundene Wartezeit, desto höher werden auch die monatlichen Beiträge sein. Deshalb gilt es im Einzelfall abzuwägen, welcher Tarif individuelle wirklich sinnvoll ist.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung oder nur mit einer geringen Leistungsbegrenzung ist sicher eine optimale Absicherung, die allerdings auch ihren Preis hat, besonders, wenn sie auch noch mit einer kurzen Wartezeit verbunden ist. Jedoch muss man immer berücksichtigen, dass bereits angeratene Behandlungen darüber nicht mehr versichert werden können, sodass an sich also nicht kurz vor einer geplanten Behandlung noch versichern kann. Es ist immer wichtig, anhand der persönlichen Situation und Bedürfnisse Tarife zu vergleichen, um einen optimalen Tarif finden zu können, der den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht und damit eine optimale Preis-/Leistung bieten kann.

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