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Viele Menschen leiden stressbedingt unter einem meist nächtlichen Zähneknirschen, das eine Reihe von gesundheitlichen Problemen mit sich bringen kann. In manchen Fällen liegt dabei eine CMD-Erkrankung vor, die man mit einer Schienentherapie behandeln muss. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was eine CMD Erkrankung ist, wie sie behandelt wird und welche Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden
Nächtliches Zähneknirschen ist oft ein Stresssymptom, unter dem über ein Drittel der Deutschen leiden. Dies führt in manchen Fällen zu starken Verspannungen der Muskeln des Kausystems am Kiefer, Gesicht und Kopf.
In schweren Fällen lösen diese Kieferschmerzen eine Erkrankung des Kiefergelenks aus, die man als craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) bezeichnet. Sie steht für eine Fehlregulierung der Gelenk- und Muskelfunktion im Kiefergelenk.
Die Fehlregulierungen des Kiefergelenks kann unterschiedliche Auswirkungen haben. Häufig klagen die Betroffenen über einseitige Kopfschmerzen, Kieferschmerzen, Ohrenschmerzen oder auch Tinnitus. Auch können sich diese Verspannungen bis auf den Nacken oder die Schultern ausdehnen und zu Zahnfehlstellungen führen.
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Eine Behandlung einer CMD Erkrankung kann über funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Maßnahmen erfolgen. Neben einer CMD Diagnostik und Funktionsanalyse kommen dabei funktionelle Therapien mit CMD Schienen zum Einsatz, wie DROS-Schienen oder auch DIR-Schienen und Harmonieschienen.
Durch sie soll der Fehlbiss und die Position des Kiefergelenks korrigiert werden. Die Schienentherapie bedarf allerdings eines längerfristigen Einsatzes, um nachhaltige Behandlungserfolge erzielen zu können.
Eine CMD-Behandlung ist eine langwierige und auch teure Therapie. Die CMD Diagnostik und Funktionsanalyse sowie die funktionellen Schienentherapien und Kiefergelenkbehandlungen sind jedoch nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.
Diese übernehmen nur alle zwei Jahre die Kosten für eine reguläre Aufbissschiene. Alle anderen notwendigen Maßnahmen bei einer CMD-Erkrankung müssen von Kassenpatienten privat bezahlt werden. Dabei können sehr hohe Selbstkosten für die Patienten entstehen.
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Eine private Zahnzusatzversicherung kann einen gesetzlich versicherten Patienten vor hohen privaten Kosten schützen. Sie ist dafür gedacht, die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen und einem Versicherten in vielen zahnmedizinischen Bereichen hohe Selbstbeteiligungen bei einer hochwertigen Behandlung zu ersparen.
Je nach Tarif können dabei unterschiedliche Fachbereiche wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie oder auch Prophylaxe (Professionelle Zahnreinigung) abgesichert werden. Spezielle Tarife übernehmen dabei auch die Kosten für eine CMD Behandlung.
Eine Zahnzusatzversicherung CMD sollte man abschließen, bevor man eine CMD Erkrankung diagnostiziert bekommen oder eine Behandlung bereits begonnen hat. Für den Fall, dass eine vorhandene Vorerkrankung CMD bereits besteht, ist diese auch bei einer Zahnzusatzversicherung nicht mitversichert.
In diesem Fall kann man nur Leistungen versichern, die nicht mit der CMD Erkrankung in Verbindung stehen. Generell bietet es sich an, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen zu wählen und eine Zusatzversicherung auch rechtzeitig abzuschließen, bevor man bereits größere Beschwerden hat.
Einige Zahnzusatzversicherungen bieten spezielle Tarife an, die insbesondere auch die Kosten für eine langwierige Behandlung einer CMD Erkrankung abdecken. Diese Tarife übernehmen dann sowohl die Kosten für die Funktionsdiagnostik als auch die Funktionstherapie und die notwendigen Spezialschienen, sofern die Erkrankung bei Vertragsabschluss noch nicht diagnostiziert wurde.
Die besten Tarife in diesem Bereich bieten Die Bayerische Zahn Prestige, der Münchener Verein ZahnGesund 100, die Gothaer MediZ Duo 90 und die Universa uni dent Privat.
Die Behandlung einer CMD-Erkrankung ist meist langwierig und kann auch kostspielig werden, da sowohl Diagnose als auch Therapie komplex sind und von spezialisierten Zahnärzten durchgeführt werden müssen. Will man als Kassenpatient die hohen Kosten für eine derartige Behandlung nicht selbst tragen, so sollte man frühzeitig eine entsprechende private Zahnzusatzversicherung abschließen, die dann im Behandlungsfall die Kosten übernimmt. Gerade für Patienten, die bereits mit dem Zähneknirschen Probleme hatten, die jedoch nicht behandelt wurden, kann eine derartige Zusatzversicherung eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse darstellen.
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