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Die Zahnstaffel gibt eine Leistungsbegrenzung des Versicherers für die ersten Beitragsjahre an. In dieser Zeit wird die Zusatzversicherung also die Summen begrenzen, die sie erstatten. In diesem Beitrag möchten wir alles Wissenswerte zu diesen Leistungsbegrenzungen ausführen und auch darauf eingehen, warum diese bei der Auswahl eines Tarifes einer Zahnzusatzversicherung ein wichtiges Kriterium darstellen.
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Über die Staffel begrenzt ein Versicherer einer Zahnzusatzversicherung seine Leistungen in den ersten Beitragsjahren. Dies bedeutet, dass im zumeist ersten bis vierten Versicherungsjahr ein Patient dann nur Anspruch auf einen bestimmten jährlichen Betrag an Erstattungen hat. Dieser kann jedoch, je nach Tarif, unterschiedlich hoch ausfallen.
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Durch die Staffel begrenzen die privaten Zahnzusatzversicherungen ihr Risiko. Dabei schützen sie über die Erstattungsbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren ihre Versicherungsgemeinschaft davor, dass gerade neu Versicherte umfangreiche Leistungen in Anspruch nehmen und dann den Vertrag wieder kündigen.
Außerdem ist die anfängliche Begrenzung auch ein Anreiz für einen Versicherungsnehmer, die Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen. Würden neue Versicherungsnehmer die Zusatzversicherung sofort nutzen, um das Gebiss vollständig zu sanieren, würden die Kosten für die Versicherungsgemeinschaft stark steifen und die Beitragstarife müssten neu kalkuliert werden.
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Die Leistungsbegrenzung in den ersten Beitragsjahren kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem, wie ein Tarif ausgestattet ist. Allerdings sind diese Leistungsstaffeln in den ersten Jahren begrenzt auf üblicherweise vier oder fünf Jahre. Danach leistet eine Zahnzusatzversicherung dann unbegrenzt.
Der Versicherte hat jedoch auch die Möglichkeit, in den ersten Beitragsjahren die Kosten für einen notwendigen Zahnersatz gemeinsam mit dem Zahnarzt zu steuern. Wenn sich ein Zahnarzt an den Leistungsbegrenzungen der Versicherung in den ersten Jahren konsequent orientiert, so spart er seinem Patienten dann zusätzliche private Kosten.
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Wenn ein Versicherter innerhalb einer privaten Zahnzusatzversicherung in einen anderen Tarif wechselt, bleibt die Anrechnung der Leistungsbegrenzung davon unberührt, denn die Versicherer nutzen bei der Staffel meistens eine Vorgabe für all ihre Tarife.
Hingegen kann ein Tarifwechsel immer auch Auswirkungen auf die Erstattungshöhe bei Zahnersatz haben. Je nachdem, welchen Erstattungsanteil der neue Tarif vorsieht, kann dieser dann also höher oder auch niedriger sein.
Der Fall sieht jedoch anders aus, wenn ein Versicherter bei einem Tarifwechsel auch den Anbieter einer Zahnzusatzversicherung wechselt. In diesem Fall können Leistungsstaffeln des Vorversicherers natürlich nicht angerechnet werden und eine neue Staffel beginnt dann natürlich mit dem neuen Vertragsabschluss.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt, die Tarife ohne Summenbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren anbieten, da einfach das Risiko für den Versicherer zu hoch ist. Hingegen gibt es aber einige gute Tarife, die bereits in den ersten Jahren auch hohe Leistungen erbringen und diese auch ohne Wartezeit anbieten.
Im Folgenden stellen wir einige Tarife verschiedener Zahnzusatzversicherungen vor, die besonders gute Leistungen bereits in den ersten Beitragsjahren erbringen.
Die Staffelung der Leistungsbegrenzung in den ersten Beitragsjahren ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung. Tarife, die mit sehr niedrigen monatlichen Beiträgen zunächst sehr attraktiv erscheinen, haben immer auch eine sehr niedrige Leistungsstaffel in den ersten Beitragsjahren.
Deshalb sollte man Tarife dahin gehend gründlich prüfen und auch daran denken, dass man eine Zahnzusatzversicherung immer rechtzeitig abschließen sollte und nicht erst, wenn sich größere Zahnprobleme schon ankündigen. Für den Fall, dass man mit baldigen Zahnersatzmaßnahmen rechnen muss, sollte man auf jeden Fall einen Tarif wählen mit einer hohen Leistungsbegrenzung in den ersten Beitragsjahren.
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