Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Geht das überhaupt?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Heute bieten viele Versicherer auch Zahnzusatzversicherungen ohne eine Wartezeit an. Üblicherweise werden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung jedoch Wartezeiten von bis zu 8 Monaten vereinbart, in denen die Versicherung noch keine Leistungen übernimmt. Deshalb wollen wir in diesem Beitrag prüfen, welche Leistungen Tarife ohne Wartezeit wirklich erbringen, wie sie zu beurteilen sind im Vergleich zu regulären Tarifen und für wen sie ggf. sinnvoll sein können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reguläre Zahnzusatzversicherungen beinhalten immer eine Wartezeit von einigen Monaten, in denen sie nach Vertragsabschluss noch nicht leisten. Spezielle Tarife bieten jedoch auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit an, meist zu einem höheren Beitrag. 
  • Bei Zusatzversicherungen ohne Wartezeit gibt es jedoch zumeist Summenbegrenzungen und Leistungs- und Zahnstaffeln für die ersten Beitragsjahre.
    Bei den 
    meisten Tarifen kann man jedoch Zahnprophylaxe (Professionelle Zahnreinigung) und auch Leistungen nach Unfällen sofort abrufen.
  • Sinnvoll können diese Versicherungen ohne Wartezeit insbesondere für Personen sein, die bereits absehen können, dass in naher Zukunft Zahnbehandlungen notwendig und sie sich gegen hohe private Kosten in diesem Fall absichern wollen.

Warum werden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Wartezeiten vereinbart?

Üblich sind beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mehrmonatige Wartezeiten, in denen die Versicherung noch keine Leistungen erbringt. Damit will sich die Versicherung gegen eine sofortige Inanspruchnahme bei Zahnschäden absichern.

In solchen Fällen würden die schnellen Erstattungen die Rücklagen übersteigen und eine Versicherung könnte dann nicht profitabel wirtschaften. Durch die Wartezeit kann die Versicherung ihre Risiken minimieren und somit auch attraktivere und stabile Beiträge anbieten.

Absicherung bei Tarifen ohne Wartezeit

Bei Tarifen ohne eine Wartezeit können die Versicherungen diese Rücklagen nicht bilden, deshalb sichern sie sich zumeist durch Summenbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren ab und fordern auch erhöhte monatliche Beiträge.

Jedoch ist es auch bei manchen Tarifen mit Wartezeit möglich, durch einen ärztlichen Befund bei gesunden Zähnen, die vertraglich vorgesehene Wartezeit erlassen zu bekommen.

Welche Wartezeiten gibt es im Normalfall?

Wartezeiten sind beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung immer vom Vertrag abhängig. In den meisten Fällen betragen sie jedoch entweder 3 oder auch 8 Monate. Sie gelten als Sperrfrist, in der die Versicherung keine Leistungen übernimmt.

Ferner kann noch zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden werden. Dabei gilt oft eine allgemeine Wartezeit von meistens drei Monaten für Zahnerhalt und Zahnbehandlungen sowie eine besondere Wartezeit von meistens 8 Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Gleichmäßige Wartezeiten

Bei manchen Versicherern wird hier nicht unterschieden und es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten für alle Leistungen. Bei den meisten Tarifen werden jedoch Kosten für die Prophylaxe und auch für die Behandlung bei Unfällen ohne eine Wartezeit übernommen.

Warum sucht man nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Für gesetzlich Versicherte sind hochwertige Zahnbehandlungen oder auch ein Zahnersatz meistens sehr kostspielig, da die Kasse nur die Regelversorgung übernimmt und alle zusätzlichen Leistung privat bezahlt werden müssen. Dabei werden Behandlungen oft ziemlich überraschend notwendig und können schnell einige tausend Euro an privaten Kosten verursachen.

Deshalb wollen sich viele gesetzlich Versicherte hier privat absichern. Jedoch kommt der Wunsch, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bei vielen oft erst auf, wenn bereits Zahnprobleme sich ankündigen und man die hohen Kosten für eine Behandlung noch abfedern will durch eine Zusatzversicherung.

Einschränkungen bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit hat man zwar Möglichkeiten, Leistungen direkt nach Versicherungsabschluss in Anspruch zu nehmen, jedoch muss man in diesem Fall mit Summenbegrenzungen für die Leistungen in den ersten Beitragsjahren rechnen. Diese können je nach Tarif dann eben auch hoch oder eher gering ausfallen.

Dabei wird dann meist erst ab dem 5. Jahr eine unbegrenzte Erstattung erreicht und die Zusatzversicherung erstattet ab dann alle Kosten, die vertraglich vereinbart wurden. Die Tarife können sich jedoch sowohl hinsichtlich Dauer und Höhe der Begrenzungen unterscheiden.

Was man bei Summenbegrenzungen beachten sollte

Auch bei Tarifen ohne Wartezeit sollte man darauf achten, dass die anfänglichen Leistungen für den eigenen Bedarf ausreichend sind. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Tarif auswählen, bei dem die Summenbegrenzung in den ersten Jahren auch für eine aufwändigere Zahnbehandlung ausreicht.

Keine Versicherung bereits angeratener oder begonnener Behandlungen

Außerdem können auch zumeist keine Behandlungen versichert werden, die bereits von einem Zahnarzt angeraten wurden oder die bereits begonnen wurden. Ferner gibt es auch Unterschiede bei den Abschlussmöglichkeiten, je nachdem, ob man eine Versicherung dabei mit oder ohne Gesundheitsfragen abschließen möchte.

Zusatzversicherung ohne Wartezeit mit Gesundheitsfragen

Für den Fall, dass man eine Versicherung mit Gesundheitsfragen wählt, können ggf. bereits fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden. Bei bereits angelaufenen Behandlungen wird dies schwierig, jedoch gibt es auch noch eine Versicherungsmöglichkeit bei der ERGO Sofort im ZAHN-ERSATZ-SOFORT (ZEZ) Tarif, die jedoch dann nur geringe Kostenübernahmen noch bieten kann.

Auswirkungen der verschiedenen Gegebenheiten auf eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Verschiedene Szenarien sind also denkbar beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Die Auswirkungen der Umstände können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Bereits fehlende Zähne: Können bei vielen Versicherungen mitversichert werden gegen einen höheren Beitrag, jedoch ist mit einer reduzierten Zahnstaffel oder einer Verlängerung der Zahnstaffel für Leistungen zu rechnen.
  • Bereits laufende Behandlung: Nur bei wenigen Tarifen möglich, wie z. B. bei der ERGO Zahnersatz Sofort und der UKV Zahnprivat Premium.
  • Ohne Gesundheitsfragen: Nur mit einer begrenzten Leistungsstaffel möglich.
  • Implantate: Bei den meisten Versicherungen ohne Wartezeit nicht möglich, nur bei der UKV Zahnprivat Premium und der SDK Zahn100 und sind bis zu 3 Implantate mit versicherbar und ab 3 Implantaten nur noch bei der ERGO möglich.
  • 100 % Kostenübernahme: Generell kann auch eine Versicherung ohne Wartezeit eine 100 % Kostenübernahme anbieten, jedoch nur mit einer verlängerten Zahnstaffel.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Der entscheidende Vorteil einer Zusatzversicherung ohne Wartezeit liegt immer darin, dass eine derartige Versicherung bereits direkt nach dem Abschluss Kosten für eine Zahnbehandlung übernimmt. Deshalb ist sie für Menschen geeignet, die bereits befürchten, dass in naher Zukunft Zahnbehandlungen notwendig werden und sie auch die Behandlung kurzfristig auftretender Zahnbeschwerden absichern wollen.

Dies ist immer dann entscheidend, wenn man als Betroffener bereits vermutet, dass eine behandlungsbedürftiger Zahnbefund vorliegt und demnächst ein Zahnschaden entstehen könnte. In diesen Fällen kann ein Tarif ohne eine Wartezeit auf jeden Fall eine gute Option sein, um eine sinnvolle Absicherung zu gewährleisten.

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Vorteile

  • Direkt nach Versicherungsabschluss erstattet eine Zusatzversicherung ohne Wartezeit die Kosten, wenn plötzlich Zahnbeschwerden auftreten. In diesem Fall können Zahnbehandlungen und Zahnersatz auch direkt erstattet werden.
  • Leistungen für die Zahnprophylaxe und evtl. für ein Bleaching können in der Regel sofort wahrgenommen werden, genauso wie Leistungen nach einem Unfall.
  • Bei manchen Tarifen können auch schon kieferorthopädische Leistungen direkt abgerufen werden. Hierbei ist dies besonders interessant bei Tarifen für Kinder.

Nachteile

  • Behandlungen, die bereits vor Versicherungsabschluss angeraten oder bereits begonnen wurden, können bei den meisten Versicherungen nicht mehr mitversichert werden.
  • Die Kostenübernahme ist bei den meisten Versicherungen in den ersten Beitragsjahren gestaffelt. In dieser Zeit erhöht sich also der Eigenanteil des Versicherten an den Leistungen.
  • Bei einer Versicherung ohne Wartezeit muss man mit höheren Beiträgen rechnen als bei regulären Tarifen mit Wartezeit.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann also in bestimmten Fällen eine durchaus sinnvolle Option sein, wenn man bereits zeitnahe, notwendige Behandlungen absehen kann. Die direkte Versicherung nach Vertragsabschluss bietet zudem eine gute Sicherheit, auch bei spontan auftretenden Beschwerden schon abgesichert zu sein, ohne Wartezeiten berücksichtigen zu müssen.

Jedoch ist es im Allgemeinen ratsam, auch andere Tarife zu prüfen, die ggf. nur sehr kurze Wartezeiten haben oder bereits sehr geringe Summenbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren bieten können. Somit ist immer auf die individuelle Situation abzustellen. Bei einer absehbaren, zeitnahen Behandlungsnotwendigkeit kann eine Zusatzversicherung ohne Wartezeit jedoch durchaus eine sinnvolle Alternative sein.

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