Ähnliche Beiträge
Zahnzusatzversicherung für professionelle Zahnreinigung: Sinnvoll?
Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel: Erstattungshöhe verstehen
Günstige Zahnzusatzversicherung: Hier geht’s mit wenig Geld
Heute bieten viele Versicherer auch Zahnzusatzversicherungen ohne eine Wartezeit an. Üblicherweise werden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung jedoch Wartezeiten von bis zu 8 Monaten vereinbart, in denen die Versicherung noch keine Leistungen übernimmt. Deshalb wollen wir in diesem Beitrag prüfen, welche Leistungen Tarife ohne Wartezeit wirklich erbringen, wie sie zu beurteilen sind im Vergleich zu regulären Tarifen und für wen sie ggf. sinnvoll sein können.
Üblich sind beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mehrmonatige Wartezeiten, in denen die Versicherung noch keine Leistungen erbringt. Damit will sich die Versicherung gegen eine sofortige Inanspruchnahme bei Zahnschäden absichern.
In solchen Fällen würden die schnellen Erstattungen die Rücklagen übersteigen und eine Versicherung könnte dann nicht profitabel wirtschaften. Durch die Wartezeit kann die Versicherung ihre Risiken minimieren und somit auch attraktivere und stabile Beiträge anbieten.
Bei Tarifen ohne eine Wartezeit können die Versicherungen diese Rücklagen nicht bilden, deshalb sichern sie sich zumeist durch Summenbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren ab und fordern auch erhöhte monatliche Beiträge.
Jedoch ist es auch bei manchen Tarifen mit Wartezeit möglich, durch einen ärztlichen Befund bei gesunden Zähnen, die vertraglich vorgesehene Wartezeit erlassen zu bekommen.
Wartezeiten sind beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung immer vom Vertrag abhängig. In den meisten Fällen betragen sie jedoch entweder 3 oder auch 8 Monate. Sie gelten als Sperrfrist, in der die Versicherung keine Leistungen übernimmt.
Ferner kann noch zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden werden. Dabei gilt oft eine allgemeine Wartezeit von meistens drei Monaten für Zahnerhalt und Zahnbehandlungen sowie eine besondere Wartezeit von meistens 8 Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Bei manchen Versicherern wird hier nicht unterschieden und es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten für alle Leistungen. Bei den meisten Tarifen werden jedoch Kosten für die Prophylaxe und auch für die Behandlung bei Unfällen ohne eine Wartezeit übernommen.
Für gesetzlich Versicherte sind hochwertige Zahnbehandlungen oder auch ein Zahnersatz meistens sehr kostspielig, da die Kasse nur die Regelversorgung übernimmt und alle zusätzlichen Leistung privat bezahlt werden müssen. Dabei werden Behandlungen oft ziemlich überraschend notwendig und können schnell einige tausend Euro an privaten Kosten verursachen.
Deshalb wollen sich viele gesetzlich Versicherte hier privat absichern. Jedoch kommt der Wunsch, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bei vielen oft erst auf, wenn bereits Zahnprobleme sich ankündigen und man die hohen Kosten für eine Behandlung noch abfedern will durch eine Zusatzversicherung.
Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit hat man zwar Möglichkeiten, Leistungen direkt nach Versicherungsabschluss in Anspruch zu nehmen, jedoch muss man in diesem Fall mit Summenbegrenzungen für die Leistungen in den ersten Beitragsjahren rechnen. Diese können je nach Tarif dann eben auch hoch oder eher gering ausfallen.
Dabei wird dann meist erst ab dem 5. Jahr eine unbegrenzte Erstattung erreicht und die Zusatzversicherung erstattet ab dann alle Kosten, die vertraglich vereinbart wurden. Die Tarife können sich jedoch sowohl hinsichtlich Dauer und Höhe der Begrenzungen unterscheiden.
Auch bei Tarifen ohne Wartezeit sollte man darauf achten, dass die anfänglichen Leistungen für den eigenen Bedarf ausreichend sind. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Tarif auswählen, bei dem die Summenbegrenzung in den ersten Jahren auch für eine aufwändigere Zahnbehandlung ausreicht.
Außerdem können auch zumeist keine Behandlungen versichert werden, die bereits von einem Zahnarzt angeraten wurden oder die bereits begonnen wurden. Ferner gibt es auch Unterschiede bei den Abschlussmöglichkeiten, je nachdem, ob man eine Versicherung dabei mit oder ohne Gesundheitsfragen abschließen möchte.
Verschiedene Szenarien sind also denkbar beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Die Auswirkungen der Umstände können wie folgt zusammengefasst werden:
Der entscheidende Vorteil einer Zusatzversicherung ohne Wartezeit liegt immer darin, dass eine derartige Versicherung bereits direkt nach dem Abschluss Kosten für eine Zahnbehandlung übernimmt. Deshalb ist sie für Menschen geeignet, die bereits befürchten, dass in naher Zukunft Zahnbehandlungen notwendig werden und sie auch die Behandlung kurzfristig auftretender Zahnbeschwerden absichern wollen.
Dies ist immer dann entscheidend, wenn man als Betroffener bereits vermutet, dass eine behandlungsbedürftiger Zahnbefund vorliegt und demnächst ein Zahnschaden entstehen könnte. In diesen Fällen kann ein Tarif ohne eine Wartezeit auf jeden Fall eine gute Option sein, um eine sinnvolle Absicherung zu gewährleisten.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann also in bestimmten Fällen eine durchaus sinnvolle Option sein, wenn man bereits zeitnahe, notwendige Behandlungen absehen kann. Die direkte Versicherung nach Vertragsabschluss bietet zudem eine gute Sicherheit, auch bei spontan auftretenden Beschwerden schon abgesichert zu sein, ohne Wartezeiten berücksichtigen zu müssen.
Jedoch ist es im Allgemeinen ratsam, auch andere Tarife zu prüfen, die ggf. nur sehr kurze Wartezeiten haben oder bereits sehr geringe Summenbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren bieten können. Somit ist immer auf die individuelle Situation abzustellen. Bei einer absehbaren, zeitnahen Behandlungsnotwendigkeit kann eine Zusatzversicherung ohne Wartezeit jedoch durchaus eine sinnvolle Alternative sein.
Ähnliche Beiträge
Zahnzusatzversicherung für professionelle Zahnreinigung: Sinnvoll?
Zahnzusatzversicherung Zahnstaffel: Erstattungshöhe verstehen
Günstige Zahnzusatzversicherung: Hier geht’s mit wenig Geld