Zahnzusatzversicherung Privatpatient: Die sinnvollste Methode?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Gesetzlich Krankenversicherte haben heute vielfach schon eine private Zahnzusatzversicherung, um sich vor hohen privaten Kosten bei Zahnbehandlungen zu schützen. Allerdings suchen heute auch immer mehr Privatversicherte nach einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen, wenn ihre Versicherung nur grundlegende Leistungen vorsieht. Allerdings sind die privaten Zahnzusatzversicherungen nur für gesetzlich Versicherte zugänglich. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was es mit einer Zahnzusatzversicherung Privatpatient auf sich hat und welche Lösungen es gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat Versicherte in Deutschland können keine reguläre, private Zahnzusatzversicherung abschließen. Die Zahnzusatzversicherungen wurden speziell für gesetzlich Versicherte konzipiert, da sie bei ihrer Kalkulation der Risiken und Beiträge die Festkostenzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen miteinbeziehen.
  • Oftmals haben auch privat Versicherte mit sehr günstigen Tarifen keine umfassenden Leistungen bei Zahnbehandlungen oder Zahnersatz von ihrer Krankenkasse zu erwarten und sie haben kaum eine Möglichkeit auf eine effektive Zahnzusatzversicherung Privatpatient.
  • Eine Kombination von freiwilliger gesetzlicher Krankenkasse in Verbindung mit einer leistungsstarken privaten Zahnzusatzversicherung stellt eine kostengünstige Alternative zu einer privaten Versicherung dar.

Wer ist Privatpatient?

Ein Privatpatient ist in Deutschland ein Versicherter bei einer privaten Krankenkasse. Diese ist unabhängig von den Regelungen des SGB V, die die Behandlungsleistungen für die gesetzlichen Krankenkassen festlegen.

Als privat Versicherter geht man mit einem Arzt oder Zahnarzt einen privaten Vertrag ein und die entsprechenden Honorare werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Im Gegensatz dazu bezahlt eine gesetzliche Krankenkasse nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip den Arzt oder Zahnarzt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung.

Ist es möglich, als Privatpatient eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

Die private Zahnzusatzversicherung wurde als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung konzipiert und deshalb ist ein Abschluss einer derartigen Versicherung auch nur für gesetzlich Versicherte möglich. Privatversicherte können deshalb auch keine private Zahnzusatzversicherung abschließen.

Grund hierfür ist der Umstand, dass sich die Zahnzusatzversicherungen für die Kalkulation ihrer Leistungen an den Leistungen der gesetzlichen Versicherer orientieren und die aktuellen Festgeldzuschüsse dieser Versicherer mit einkalkulieren. Außerdem ist auch bei den meisten privaten Versicherern eine Doppelversicherung bei zwei privaten Gesellschaften ausgeschlossen.

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Welche Leistungen sind in einer privaten Krankenversicherung enthalten?

In der Regel kommt bei privat Versicherten die Versicherung für die Leistungen von zahnmedizinischen Behandlungen auf. Dabei kann allerdings auch bei einer privaten Versicherung der Umfang der Leistung sehr unterschiedlich sein. Besonders sehr günstige Versicherungen bieten dabei im Bereich der Zahnmedizin nur sehr grundlegende Leistungen und die Versicherten müssen für hochwertige Behandlungen eben auch sehr viel zuzahlen.

Dabei versichern sich in den privaten Krankenversicherungen oftmals junge Selbstständige, die günstige Versicherungstarife wünschen und auch mit entsprechend geringen Leistungen zurechtkommen. Oftmals suchen aber genau diese Versicherten in einer späteren Lebensphase einen Tarif mit umfangreicheren Leistungen.

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Was zahlt eine gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte?

Eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt eine normale Zahnbehandlung meistens, ohne dass ein Versicherter etwas privat dazu bezahlen muss. Unter Zahnbehandlungen versteht man z.B. Zahnfüllungen bei Karies Entfernung oder auch das Ziehen eines Zahns. Jedoch wird auch hier nur eine einfache Regelbehandlung bezahlt und hochwertige Zahnfüllungen dann in der Differenz privat getragen werden.

Eingeschränkte Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Allerdings sind auch einige Zahnbehandlungen nur sehr dürftig von der Kassenleistung gedeckt. Dies gilt z. B. für eine Wurzelbehandlung, die nur dann bezahlt wird, wenn ein Zahn als erhaltungswürdig bewertet wurde. Auch die regelmäßige, professionelle Zahnreinigung ist nicht unbedingt von der Kassenleistung gedeckt, oftmals nur durch einen Zuschuss.

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Wenig Leistung bei Zahnersatz

Bei Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken oder auch Prothesen, nur noch 60-75 Prozent der Kosten, die für die Regelversorgung festgelegt sind.

In diesem Bereich müssen also auch die gesetzlich Versicherten bereits um die 30-40 Prozent für eine Standardbehandlung selbst tragen. Wünscht man hier hochwertigen Zahnersatz, müssen ebenfalls alle zusätzlichen Kosten selber aufgebracht werden.

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Privatversicherung oder Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherungen können für gesetzlich Versicherte eine gute Absicherung zum Schutz vor hohen privaten Kosten bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und auch Prophylaxe Leistungen bieten. Wer jedoch keinen recht teuren Tarif in einer privaten Versicherung bezahlen möchte, der auch tatsächlich hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatz umschließt, ist mit einer gesetzlichen Versicherung und einer entsprechenden privaten Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall kostengünstiger versichert.

Es macht also durchaus Sinn, zu überlegen, freiwillig versichert in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten und dann eine Zahnzusatzversicherung mit guten Leistungen zusätzlich abzuschließen.

Fazit

Eine gute private Krankenversicherung deckt auch alle wichtigen Leistungen im Bereich Zahnmedizin zufriedenstellend ab. Allerdings hat diese auch ihren Preis, besonders im fortgeschrittenen Alter. Eine vernünftige Zahnzusatzversicherung Privatpatient existiert in Deutschland nicht. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und dann zusätzlich eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dabei kann man deutlich Beiträge einsparen und muss auf einen umfassenden Schutz vor hohen Kosten im Bereich der Zahnmedizin nicht verzichten.

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