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Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnungssätze für privatzahnärztliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, wie dieses Abrechnungsmodell funktioniert, wie man Rechnungen überprüfen kann und wie man sich vor hohen privaten Kosten beim Zahnarzt schützen kann.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen, also zahnmedizinische Leistungen außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihnen sind alle zahnärztlichen Leistungen mit ihren jeweiligen Bewertungen verzeichnet.
Im Leistungsverzeichnis der GOZ sind unter anderem allgemeine zahnärztliche, konservierende, prophylaktische, und auch chirurgische Leistungen aufgeführt. Ferner sind auch Leistungen bei Parodontitis, bei Mundschleimhauterkrankungen, kieferorthopädische, prothetische Leistungen sowie Leistungen der Implantologie erfasst.
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Die GOZ-Abrechnung erfolgt anhand von Punktzahlen, einem bestimmten Punktwert für die Multiplikation und Steigerungsfaktoren. Dabei ergibt sich der Gebührensatz aus der Punktzahl der Leistung und dem festgelegten Punktwert. Zusätzlich kann ein Steigerungssatz vom 1-fachen bis zum 3,5-fachen Gebührensatz angeführt werden, je nachdem, wie aufwendig oder schwierig eine Behandlung ist.
Eine durchschnittliche Leistung wird dabei mit dem 2,3-fachen Gebührensatz angesetzt. Diese zu überschreiten, ist dann nur noch zu begründenden Ausnahme fällen erlaubt. Ferner ist es auch möglich, unabhängig vom Gebührensatz individuelle Gebührenvereinbarungen zu treffen. Für den Fall, dass zahnärztliche Leistungen nicht im GOZ-Verzeichnis aufgeführt sind, kann ein Zahnarzt auch die Gebührenordnung für Ärzte heranziehen für bestimmte Leistungen.
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Generell ist die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen in Deutschland über zwei unterschiedliche Gebührenordnungen geregelt, die BEMA und die GOZ.
Durch die BEMA ist ein einheitlicher Maßstab für die Leistungen des Zahnarztes festgelegt, der die Grundlage bildet für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Im BEMA Verzeichnis sind alle Leistungen aufgelistet, die die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Regelleistungen vollständig oder teilweise übernehmen. Die Bewertung findet dabei nach einem Punktesystem statt, das dann die Vergütung des Zahnarztes angibt.
In der GOZ hingegen sind alle Leistungen geregelt, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Es handelt sich hierbei also um Privatleistungen, die jedoch nicht nur von Privatpatienten in Anspruch genommen werden können, sondern auch von gesetzlich Versicherten, die diese Leistungen in Anspruch nehmen können, jedoch dann privat bezahlten müssen.
In der GOZ sind neben vielen Standardleistungen auch hochwertige und aufwendige Therapie- und Diagnosemethoden aufgeführt, die aufgrund der höheren Kosten eben nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
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Die Abrechnung nach der GOZ erfolgt über das Punktesystem und die Steigerungsfaktoren, die sich vom einfachen bis zum 3,5-fachen Satz erstrecken können, je nach Aufwand der Behandlung.
Für eine durchschnittliche Behandlung wird dabei grundsätzlich der Faktor 2,3 angewendet. Ein höherer Steigerungsfaktor darf nur dann angewendet werden, wenn besonders aufwendige Leistungen erbracht wurden und dies dann aufgrund der Bemessungskriterien berechtigt ist.
Ein Zahnarzt kann jedoch seine Leistungen individuell nach einem höheren Faktor abrechnen, wenn der vorab mit seinem Patienten eine andere Vereinbarung über die Gebühren getroffen hat, die dann von der GOZ abweicht. Allerdings darf er auch bei dieser Vorgehensweise keine Abrechnung nach einem anderen, individuellen Punktwert vornehmen.
Derartige Vereinbarungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Behandlung nach persönlicher Absprache schriftlich mit dem Patienten vereinbart werden. Allerdings ist dies für akute Notfall- oder Schmerzbehandlungen nicht zulässig, diese dürfen nicht von einer individuellen Vereinbarung abhängig gemacht werden.
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Will man bei einem Zahnarzt Privatleistungen in Anspruch nehmen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, so erhält man zunächst vorab einen Kostenvoranschlag. Nach Abschluss der Behandlung erhält man als Patient dann eine Rechnung, die man mit dem Kostenvoranschlag abgleichen kann.
Die Rechnung enthält dann ebenfalls Abrechnungsnummern und Steigerungsfaktoren für das Zahnarzthonorar. Diese kann man dann mit den Leistungskatalogen der BEMA oder auch GOZ vergleichen, die man im Internet finden kann.
Materialkosten sind grundsätzlich nicht über die Gebührenordnungen geregelt. Deshalb können diese immer nur mit dem Kostenvoranschlag verglichen werden.
Auch wenn man eine Zahnarztrechnung vollständig privat bezahlen muss, kann man in den meisten Fällen diese bei der eigenen Krankenkasse einreichen und überprüfen lassen. Die Krankenkasse gleicht dann ab, ob die Rechnungsaufstellung mit den Gebührensätzen der jeweiligen Gebührenordnung übereinstimmt.
Als gesetzlich Krankenversicherter muss man Leistungen aus dem GOZ-Katalog privat bezahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen nicht übernehmen. Hierbei entstehen schnell hohe private Kosten, wenn man hochwertige und aufwendige Leistungen in Anspruch nimmt.
Durch den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung kann sich vor diesen hohen privaten Kosten schützen. Die private Zahnzusatzversicherung übernimmt, je nach Tarif, entweder weitgehend oder vollständig alle Leistungen aus dem GOZ-Katalog und ermöglicht somit auch einem gesetzlich Versicherten eine hochwertige Versorgung im Bereich Zahnersatz (Tipp: Zahnersatz Kosten), Zahnfüllung, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
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Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Abrechnung von Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und die ein gesetzlich versicherter Patient privat bezahlen muss. Für eine hochwertige Versorgung bei einer zahnärztlichen Behandlung können deshalb auch hohe private Kosten entstehen.
Durch den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung kann man sich als gesetzlich Versicherter vor diesen hohen privaten Kosten schützen, da eine private Zahnzusatzversicherung die Leistungslücke der gesetzlichen Krankenkassen schließen kann.
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