Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen: So geht’s

Autor: Dr. Anita Schwenk

Zahnzusatzversicherungen bieten heute ihren Versicherten verschiedene Möglichkeiten an, ihre Rechnungen einzureichen und viele haben dabei bereits eine praktische Onlineverwaltung mit Kundenbereichen. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was beim Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen zu beachten ist und auch aufzeigen, warum es in manchen Fällen zu Problemen bei der Erstattung der Rechnungen kommen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Zahnzusatzversicherung muss der Versicherte eine Zahnarztrechnung einreichen und damit eine Erstattung anfordern. In manchen Fällen ist vor einer größeren Behandlung auch die Einreichung und Genehmigung eines Kostenvoranschlages notwendig.
  • Zahnärztliche Rechnungen kann man heute per Post, aber zunehmend auch über einen Online-Kundenbereich oder einen QR-Code mit entsprechender App einreichen. Die Erstattung erfolgt zumeist innerhalb weniger Wochen.
  • Kommt es zu Problemen bei der Erstattung mit der Zahnzusatzversicherung, so kann dies verschiedene Gründe haben. Oftmals sind bestimmte Behandlungen einfach nicht über den Tarif gedeckt oder Wartezeiten oder Summenbegrenzungen wurden nicht eingehalten. Auch falsche Angaben bei Gesundheitsfragen oder bei bereits angeratenen Behandlungen können zu einer Verweigerung der Erstattung führen.

Wie reicht man eine Zahnarztrechnung ein?

Als gesetzlich Versicherter legt man bei einem Zahnarztbesuch zunächst einmal seine Versichertenkarte vor und die zahnärztliche Leistung wird dann direkt zwischen dem Zahnarzt, der kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen abgerechnet. Der  Patient ist in diesen Vorgang gar nicht involviert.

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Abrechnung mit der privaten Zahnzusatzversicherung

Wird bei einer zahnärztlichen Behandlung der Festzuschuss einer gesetzlichen Krankenkasse überschritten, greift die private Zahnzusatzversicherung. In diesem Fall stellt der Zahnarzt dem Patienten eine Rechnung, die dieser dann bei seiner Zusatzversicherung einreichen muss.

Hierfür gibt es bei den verschiedenen Versicherern unterschiedliche Möglichkeiten. Grundsätzlich kann die Rechnung per Post versendet werden oder über den Online Kundenbereich eingereicht werden. Vielfach ist heute bereits ein Rechnungsversand über einen QR-Code in einer App möglich.

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Wann benötigt man einen genehmigten Kostenvoranschlag für Leistungen der Zahnzusatzversicherung?

Für den Fall, dass eine größere zahnärztliche Behandlung ansteht, ist es immer empfehlenswert, bei der Zusatzversicherung einen Heil- und Kostenplan einzureichen und diesen genehmigen zu lassen. Bei manchen älteren Verträgen ist dies auch vorgeschrieben ab einer Behandlungshöhe von 1000 bzw. 1500 Euro.

Nach der Prüfung des Heil- und Kostenplans teilt der Versicherer dann vor der Behandlung mit, welche Kosten er in welcher Höhe übernimmt und ggf. auch, welche Behandlungskosten nicht übernommen werden. Versäumt man das Einreichen des Kostenplans, obwohl es vorgeschrieben ist, so kann dies Leistungskürzungen von bis zu 50 Prozent zur Folge haben.

Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen Online

Bei vielen Zahnzusatzversicherungen kann man heute seine Rechnung online einreichen. Dadurch ist eine sehr schnelle Rechnungseinreichung ermöglicht, die sehr einfach über den Online-Kundenbereich auszuführen ist.

Zudem haben sehr viele Zahnzusatzversicherungen Erstattungsformulare auf ihrer Website. Diese ermöglichen sowohl eine schnellere als auch sichere Erstattung der Zahnarztkosten.

Wann erstattet die Zahnzusatzversicherung den
Rechnungsbetrag?

Normalerweise erstatten die Zahnzusatzversicherungen eine Zahnarztrechnung in einem Zeitraum von 7 Tagen bis 4 Wochen. In manchen Fällen kann sich die Zahlung jedoch verzögern, wenn zunächst noch eine Erstattungsprüfung stattfinden muss oder wenn es Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Rechnung gibt.

Dies kann insbesondere beim ersten größeren Behandlungsfall vorkommen, wenn z.B. nochmals abgeklärt werden muss, ob die Gesundheitsfragen beim Versicherungsabschluss korrekt beantwortet wurden. Dabei ist oftmals die Frage, ob eventuell bereits vorausgeplante oder angeratene Behandlungen nicht angeben wurden, was dann mit dem Zahnarzt abgeklärt werden muss.

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Probleme beim Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen

Verzögerungen beim Rechnungsausgleich kann es bei einer Zahnzusatzversicherung auch dann geben, wenn z. B. der Leistungsantrag nicht zusammen mit der Rechnung gesendet wird oder kein Kostenvoranschlag vor der Behandlung eingereicht und genehmigt wurde. Auch der Versand an eine falsche Adresse kann dazu führen, dass eine Rechnung nicht ankommt.

Ferner kann es vorkommen, dass eine bestimmte Behandlungsleistung nicht im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten ist und deshalb auch keine Erstattung erfolgt. Nicht zuletzt kann ein Versicherter natürlich auch einfach eine bereits erfolgte Überweisung übersehen haben.

Kann eine Zahnzusatzversicherung die Erstattung verweigern?

In bestimmten Fällen kann, nachdem man eine Rechnung eingereicht hat, auch eine Erstattung ausbleiben. Dies kann immer schon dann erfolgen, wenn eine Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und wichtige Rechnungskriterien fehlen. Aber auch in anderen Fällen kann eine Erstattung abgelehnt werden:

  • Falsche Angaben bei Gesundheitsfragen: Die Erstattung kann eine Zahnzusatzversicherung ablehnen, wenn falsche Angaben zu Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss gemacht wurden. Die Versicherung ist berechtigt, beim Zahnarzt den aktuellen Gesundheitszustand abzufragen.
  • Empfohlene Behandlung vor Versicherungsabschluss: Hat ein Zahnarzt bereits größere Zahnbehandlungen vor dem Vertragsschluss empfohlen, kann die Versicherung hierfür eine Erstattung der Behandlungskosten verweigern. Derartige Empfehlungen werden in der Patientenakte vermerkt und die Patientenakte kann von der Zahnzusatzversicherung angefordert werden.
  • Leistung nicht im Tarif enthalten: Eine Erstattung wird auch immer dann ausbleiben, wenn eine zahnärztliche Leistung eben einfach nicht im Leistungsumfang des individuellen Tarifs vorhanden ist. Bei speziellen Tarifen für Zahnersatz sind z. B. keine Zahnbehandlungen enthalten. Bei älteren Tarifen fehlt oft die Prophylaxe Leistung (Professionelle Zahnreinigung).
  • Wartezeit wurde nicht eingehalten: Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten, in denen sie nach dem Vertragsabschluss noch keine Leistungen erbringen. Behandlungen in diesem Zeitraum muss die Versicherung dann auch nicht erstatten.
  • Summenbegrenzung wurde überschritten: Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben in den ersten Beitragsjahren eine Summenbegrenzung für ihre Leistungen. In dieser Zeit, die bis zu fünf Jahre andauern kann, übernimmt die Versicherung Leistungen nur bis zu einem bestimmten Betrag. Für den Fall, dass Behandlungen diese Beträge dann überschreiten, werden sie auch nicht von der Versicherung erstattet.

Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen – Vorlage

Vorlagen für das Einreichen von Rechnungen an eine Zahnzusatzversicherung kann man im Internet sehr viele finden. Jedoch ist es immer besser, die Vorlagen der eigenen Versicherung zu verwenden, die sie meistens auf ihren Webseiten zur Verfügung stellen. Auch die Einreichung über den Online-Kundenbereich einer Zahnzusatzversicherung fördert eine schnelle Abwicklung.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen kann man heute über die Formular und Onlineverwaltung bei den meisten Versicherungen sehr einfach und schnell erledigen. In den meisten Fällen erfolgt dann auch eine zügige Erstattung im Rahmen der Tarifleistungen.

Jedoch kann es auch in einigen Fällen zu Problemen kommen, wenn Konditionen nicht berücksichtigt werden, Kostenvoranschläge fehlen oder falsche Angaben bei Abschluss der Versicherung gemacht wurden. Deshalb ist es auch sehr wichtig, beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung die Tarifbedingungen genau zu studieren und auch die Angaben zu den Gesundheitsfragen genau und wahrheitsgemäß zu beantworten.

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