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Die reguläre Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen gibt an, in welchem Umfang sich die Kassen an medizinischen und auch zahnmedizinischen Behandlungen beteiligen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, was hierbei in der Zahnmedizin abgedeckt ist, welche Leistungen nicht übernommen werden und wie man sich als gesetzlich Versicherter vor hohen privaten Kosten schützen kann.
Die Regelversorgung meint die medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die über einen Kollektivvertrag den gesetzlich Krankenversicherten zustehen. In der Zahnmedizin bedeutet diese zugesicherte Versorgung alle notwendigen medizinischen Behandlungen, die nach einer anerkannten Behandlungsmethode erfolgen.
Dabei kann jedoch auch der gesetzlich Versicherte im konkreten Fall immer auswählen, ob er die garantierte Leistung in Anspruch nehmen will oder lieber eine gleichwertige oder andere, höherwertige Behandlung. In allen Fällen kann er den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Bei der Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf zahnmedizinische Behandlungen steht die Funktionstüchtigkeit des Gebisses und deren Wiederherstellung im Vordergrund. Dabei kommt sie auch für Zahnersatz auf, wenn Zähne fehlen oder zerstört wurden oder die Funktionstüchtigkeit des Gebisses hierdurch beeinträchtigt werden könnte.
In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen einfachen und funktionellen Ersatz des Zahnes, die ausreichend ist. Dies bedeutet für den Patienten jedoch eine Mindestversorgung, die nach wirtschaftlichen Prinzipien funktioniert. Für eine höherwertige Versorgung muss der Patient dann die zusätzlichen Kosten privat tragen. Die medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernommen.
Beim Zahnersatz hat der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die rein notwendige medizinische Versorgung. Dies schließt auch eine einfache Zahnkrone und die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen ein. Höherwertige Versorgungen, wie beispielsweise Implantate oder Vollkeramikkronen, werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Die Krankenkassen bezahlen nur Versorgungen, die zwar in Qualität und Effektivität dem Stand der aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisse entsprechen, jedoch meinen sie damit immer eine Regelversorgung. In der Regel wird der Festzuschuss der Krankenkasse dann an dieser Mindestversorgung bemessen.
Nicht jeder Zahnarzt muss Leistungen im Rahmen der vereinbarten Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen anbieten. An das Angebot von Leistungen im Rahmen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind nur Zahnärzte gebunden, die sich vertraglich an die Krankenkassen gebunden haben.
Für den Fall, dass ein Zahnarzt vertragsfrei ist und somit keine Kassenzulassung besitzt, muss er entsprechende Leistungen auch nicht anbieten. In diesem Fall wird jeder Patient dann als Privatpatient behandelt. Dies bedeutet für gesetzlich Versicherte, dass sie in diesem Fall die Behandlung komplett privat bezahlen müssen.
Zahnbehandlungen und Zahnersatz können sehr schnell sehr teuer werden, insbesondere, wenn ein Patient Wert auf eine hochwertige Versorgung legt. In diesen Fällen sind die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen äußerst gering und der gesetzlich Versicherte muss den Großteil der Kosten selbst tragen.
Aus diesem Grund kann es sehr sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die private Zusatzversicherung kann die Lücken der Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen schließen und im Behandlungsfall auch die Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder Zahnbehandlungen weitgehend oder vollständig tragen.
Eine private Zahnzusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen in diesen Bereichen kann man als Erwachsener ab ca. 20 € monatlichen Beitrag abschließen.
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Die reguläre Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich auf medizinisch notwendige Behandlungen aus, die zwar dem modernen Stand der zahnmedizinischen Entwicklung entsprechen, jedoch immer nur eine Mindestversorgung meinen. Für Patienten, die eine höherwertige Versorgung wünschen, kann es sinnvoll sein, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um sich vor hohen privaten Kosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu schützen.
Die Regelversorgung bezeichnet die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für medizinisch notwendige zahnmedizinische Behandlungen, die nach wirtschaftlichen Prinzipien erbracht werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für einfache und funktionelle Zahnersatzlösungen und notwendige Behandlungen, die die Funktionstüchtigkeit des Gebisses wiederherstellen oder erhalten.
Ja, höherwertige Versorgungen wie Implantate oder Keramikkronen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Diese Kosten müssen privat getragen werden.
Nein, nur Zahnärzte, die einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, sind dazu verpflichtet. Zahnärzte ohne Kassenzulassung behandeln Patienten als Privatpatienten.
Eine private Zahnzusatzversicherung kann die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schließen und Kosten für höherwertige Versorgungen weitgehend oder vollständig abdecken.
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