Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge: Wem steht sie zu?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Beamte mit freier Heilfürsorge haben eine kostenlose Grundsicherung für Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn. Allerdings bietet auch die freie Heilfürsorge nur Mindestleistungen. In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, was die freie Heilfürsorge ist, wer sie in Anspruch nehmen kann und warum eine Zahnzusatzversicherungfür freie Heilfürsorge sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die freie Heilfürsorge steht als Krankenversicherung Beamten zur Verfügung, die in besonders gefährlichen Berufen arbeiten, wie viele Polizeibeamte, Soldaten oder auch Berufsfeuerwehrleute.
  • Die freie Heilfürsorge wird vom Dienstherrn übernommen, sie leistet jedoch nur auf dem Niveau einer gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn die Zuschüsse bei Zahnersatz etwas höher liegen.
  • Eine gute Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge ist auch für Beamte mit Heilfürsorge eine sinnvolle Zusatzversicherung, um hohe private Kosten bei hochwertigen Zahnbehandlungen oder Zahnersatz zu vermeiden.

Was bedeutet freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge bezeichnet eine besondere Art der Übernahme von Krankheitskosten von bestimmten Beamten durch ihren Dienstherrn. Dabei ist die freie Heilfürsorge weder ein Bestandteil der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung. Sie wird Beamten gewährt, die in einem als besonders gefährlich eingestuften Beruf arbeiten.

Bei diesen Berufsgruppen sieht der Gesetzgeber ein erhöhtes Berufsrisiko, das eine besondere private Zusatzversicherung notwendig machen würde, die den Beamten nicht zumutbar ist. Deshalb übernimmt der Bund oder das Land als Dienstherr bzw. die Bundeswehr als Arbeitgeber die Krankheitskosten für diese Beamten. Diese freie Heilfürsorge wird für den Zeitraum der aktiven Arbeitstätigkeit gewährt und endet mit der Pensionierung.

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Vor- und Nachteile der freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge bietet den Beamten eine kostenlose Krankenversicherung, da sie hierfür keine eigenen Mittel aufwenden müssen. Allerdings leistet auch die freie Heilfürsorge nicht für alle Behandlungen und auch nicht für hochwertige Zahnbehandlungen. Sie orientiert sich weitgehend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wer ist für freie Heilfürsorge berechtigt?

Beamte, deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich eingestuft wird, sind unter anderem Polizeivollzugsbeamte, Bereitschaftspolizei, Justizvollzugsbeamte, Berufsfeuerwehrleute und auch Zeitsoldaten. Bei den Soldaten gelten dabei in Bezug auf die freie Heilfürsorge einige abweichende Bestimmungen.

Zahnzusatzversicherung trotz freier Heilfürsorge?

Die Leistungen der freien Heilfürsorge orientieren sich grundsätzlich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei erhalten die Beamten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge im Bereich Zahnersatz den doppelten Zuschuss und sind etwas bevorzugt im Vergleich zu gesetzlich Versicherten. Allerdings wird auch dieser Festkostenzuschuss nur auf eine Mindestversorgung berechnet und deckt gerade bei einem hochwertigen Zahnersatz nur einen kleineren Teil der Kosten.

Der entsprechend versicherte Beamte muss in diesem Fall die Zusatzkosten auch privat bezahlen; wie ein gesetzlich Versicherter auch. So wird ein hochwertiges Keramikimplantat, das insgesamt 3000 € kostet, von der freien Heilfürsorge mit maximal 900 € bezuschusst. Die restlichen 2100 € muss der Beamte dann selbst tragen.

Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge deckt zusätzliche Kosten

Eine private Zahnzusatzversicherung kann auch für Beamte mit freier Heilfürsorge eine wichtige Absicherung vor hohen Zahnarztkosten darstellen. Dabei stehen insbesondere hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatz im Fokus, die auch mit freier Heilfürsorge nicht ausreichend bezuschusst werden.

Versicherer bieten maßgeschneiderte Tarife für Beamte in freier Heilfürsorge an, die genau diese Lücken der Absicherung schließen und die Versicherten vor hohen privaten Zuzahlungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz schützen können.

Zahnzusatzversicherung – diese Auswahlkriterien sind wichtig

Gerade Beamte mit freier Heilfürsorge sollten bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung auf besondere Kriterien achten. Diese sind insbesondere folgende:

  • Beiträge: Die Zahnzusatzversicherung wird bei freier Heilfürsorge nur für die Dienstzeit benötigt. Die Tarife der Versicherer sind zumeist nach Altersgruppen kalkuliert und werden mit dem Alter teurer. Beamte in freier Heilfürsorge können von niedrigen Beiträgen in jungen Jahren profitieren und brauchen dann die hohen Beiträge im Alter nicht mehr zu bezahlen.
  • Versicherungen mit Altersrückstellungen: Manche Tarife enthalten Altersrückstellungen, die jedoch bei Kündigung der Versicherung verfallen. Für Beamte in Heilfürsorge lohnen sich diese Tarife nur, wenn der Durchschnittsbeitrag während der Dienstzeit unterhalb dem Beitrag anderer Tarife liegt.
  • Leistungshöhe der Zusatzversicherung: Die meisten Tarife bieten eine prozentuale Leistung, bei der der Zuschuss der Heilfürsorge eingerechnet ist. Bei diesen Tarifen, mit beispielsweise 90 % Erstattung, verbleiben also immer 10 % Eigenkosten. Andere Tarife, die ihre Leistung nur auf die Restkosten nach Beitrag der Heilfürsorge berechnen, reduzieren dann die Eigenkosten.
  • Bonusheft: Für die freie Heilfürsorge benötigen Beamte kein Bonusheft. Falls sie jedoch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die ihre Leistungshöhe vom Bonusheft abhängig macht, sollten sie dieses auch führen, um nicht reduzierte Leistungen in Kauf nehmen zu müssen.

Die besten Tarife für Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge

  • Die Bayerische ZAHN Prestige: Der Tarif leistet bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu 100 % auf die Gesamtkosten. Ein Bonusheft wird nicht benötigt.
  • UKV/BBKK ZahnPrivat Premium: Dieser Tarif bietet 90 % Leistung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz und wird auf die Restkosten nach dem Beitrag der freien Heilfürsorge berechnet. Auch dieser Tarif arbeitet ohne Bonusheft.
  • Die Bayerische ZAHN Komfort: Hier kann man 90 % Leistung bei Zahnersatz und 100 % Leistung bei Zahnbehandlungen erwarten, die auf die Gesamtkosten berechnet werden. Dieser Tarif arbeitet mit dem Bonusheft.
  • Württembergische ZE90+ZBE: Der Tarif bietet ebenfalls 90 % Leistung bei Zahnersatz und 100 % Leistung bei Zahnbehandlungen. Die Erstattungen werden auf die Gesamtkosten berechnet und der Tarif arbeitet ohne Bonusheft.
  • AXA Dent Premium-U: Der AXA Tarif leistet auch 90 % bei Zahnersatz und 100 % bei Zahnbehandlungen, berechnet auf die Gesamtkosten. Er arbeitet allerdings mit dem Bonusheft.

Fazit

Beamte mit freier Heilfürsorge haben in ihren Dienstjahren eine Grundabsicherung für ihre Krankheitskosten. Jedoch bietet auch die freie Heilfürsorge nur eine Mindestversorgung, ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl bei Zahnersatz höhere Zuschüsse gezahlt werden, orientieren sich diese immer nur an der Mindestversorgung. Deshalb ist es auch für Beamte mit Heilfürsorge sehr sinnvoll, eine gute Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge während ihrer Dienstjahre abzuschließen, um hohe private Kosten bei einer hochwertigen Zahnversorgung zu vermeiden.

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