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Ein Zahnarzt Bonusheft kann von gesetzlich Versicherten geführt werden, um regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Zahnarzt zu dokumentieren. Für die Krankenkassen ist es ferner ein Instrument, um im Rahmen der Regelversorgung die Höhe der Festzuschüsse für Zahnbehandlungen festzulegen. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, wie ein Bonusheft funktioniert, welche Auswirkungen es auf Zuzahlungen der Krankenkasse hat und warum trotzdem der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sehr sinnvoll sein kann.
In einem Bonusheft werden die wahrgenommenen Kontrolltermine eines gesetzlich Versicherten bei einem Zahnarzt dokumentiert. Es dient also dazu, einen Überblick über die Regelmäßigkeit der Prophylaxe (Professionelle Zahnreinigung) Untersuchungen zu behalten und erinnert einen Versicherten daran, in regelmäßigen Abständen wieder diese Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen.
Das Bonusheft wird vom Zahnarzt ausgehändigt und er trägt auch die jeweiligen Untersuchungen ein. Für den Versicherten ist es nicht verpflichtend, ein Bonusheft zu führen, jedoch kann ein lückenlos geführtes Bonusheft Vorteile bei den Zuzahlungen der Krankenkassen zu Zahnbehandlungen bieten.
Das Bonusheft dient letztendlich auch dazu, gegenüber der Krankenkasse zu dokumentieren, dass die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig erfolgt sind. Die Krankenkassen gewähren denVersicherten bei zahnärztlichen Behandlungen höhere Festzuschüsse, wenn die entsprechenden Kontrolltermine im vorausgesetzten Turnus erfolgt sind.
Hierbei wird erwartet, dass Erwachsene diese Termine ein bis zweimal im Jahr wahrnehmen, Kinder und Jugendliche hingegen einmal pro Halbjahr einen Vorsorgetermin belegen können. Der Zahnarzt trägt die Untersuchungen in das Bonusheft ein und versieht sie mit einem Stempel.
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen normalerweise 60 Prozent der Kosten einer Zahnbehandlung im Rahmen der Regelversorgung. Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft können jedoch diese Zuzahlungen auf bis zu 75 Prozent gesteigert werden.
Wird ein Bonusheft über einen Zeitraum von 5 Jahren lückenlos geführt, erhöht sich die Zuzahlung der Kasse von 60 auf 70 Prozent, bei einem lückenlosen Nachweis über 10 Jahre dann auf 75 Prozent. Jedoch decken auch höhere Zuzahlungen der Kasse in der Regelversorgung nur einen geringen Teil der Kosten für z. B. hochwertigen Zahnersatz.
Auch wenn ein Versicherter über viele Jahre sein Bonusheft gewissenhaft führt und höhere Zuschüsse der Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung erwarten kann, so bleiben diese Zuschüsse doch recht gering, wenn er sich für einen hochwertigen Zahnersatz entscheidet.
Mit der Regelversorgung der Krankenkassen wird der Zuschuss nur für die einfachste medizinische Lösung gewährt und alle zusätzlichen Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz, wie z. B. für Implantate, muss der Patient dann privat tragen. Gerade bei Zahnersatz können die Selbstanteile schnell einige tausend Euro betragen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, mit der man die hohen privaten Kosten bei hochwertigem Zahnersatz oder aufwändigen Zahnbehandlungen sowie kieferorthopädischen Maßnahmen absichern kann. Diese entstehen schnell, trotzdem man ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann. Je nach Tarif können diese Versicherungen dann einen hohen Selbstanteil zu großen Teilen oder sogar vollständig übernehmen.
Dabei kann man sich aus einer Vielzahl von Tarifen einen individuell passenden Tarif aussuchen, der besonders hohe Leistungen z. B. für Zahnersatz bietet und auch Implantate versichert. Die Kosten für eine gute Zahnzusatzversicherung liegen bei Erwachsenen bei ca. 20 bis 40 Euro Beitrag monatlich, für Kinder und Jugendliche sind bereits günstige Tarife zwischen 10 und 20 Euro monatlich ausreichend.
Bei einigen Zahnzusatzversicherungen werden die Bonuspunkte durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft in die Berechnung der Zuzahlung mit eingebunden. Man kann bei diesen Tarifen dann auch mit einer höheren Zuzahlung rechnen, wenn das Bonusheft keine Lücken aufweist. Allerdings wird diese Vorgehensweise nicht bei allen Tarifen der Zahnzusatzversicherungen angeboten, sodass ein gut geführtes Bonusheft bei vielen Tarifen für die Leistung keine Rolle spielt.
Seit diesem Jahr (2023) wird das physische Bonusheft auf ein digitales Bonusheft umgestellt, das dann Bestandteil der elektronischen Patientenakte wird. In der elektronischen Patientenakte werden dann alle medizinischen Informationen über einen Patienten in einem standardisierten Format dokumentiert, um dann über die verbundenen IT-Systeme ausgelesen und bearbeitet werden zu können.
Für den Fall, dass ein Versicherter sein Bonusheft verloren haben sollte, kann er bei seinem Zahnarzt ein neues Bonusheft erhalten, in das dann alle bisherigen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Dies ist aber nur für den Fall möglich, dass der Patient auch tatsächlich alle Untersuchungen bei einem Zahnarzt durchgeführt hat.
Ein gut geführtes Zahnarzt Bonusheft kann durchaus einen geldwerten Vorteil bei den Zuzahlungen der Krankenkassen für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz bedeuten. Da die gesetzlichen Krankenkassen jedoch im Rahmen der Regelleistung nur eine einfache medizinische Versorgung bezuschussen, schützt auch ein gut geführtes Bonusheft nicht vor hohen privaten Zuzahlungen bei hochwertigem Zahnersatz, denn der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt gleich. Durch den Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung kann man sich hier absichern und durch gut angepasste Tarife zu einem überschaubaren monatlichen Beitrag dabei den hohen Selbstanteil für eine hochwertige Behandlung absichern.
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