Zahnzusatzversicherung Narkose: Für wen lohnt sie sich?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Eine Narkose beim Zahnarzt kann bei umfangreichen Eingriffen notwendig sein, jedoch wird sie auch vielfach eingesetzt, um sogenannten Angstpatienten eine Behandlung ohne Stresssymptome zu ermöglichen. In diesen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten hierfür jedoch nicht. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, welche Möglichkeiten der Narkose es gibt, was sie kosten und warum eine Zahnzusatzversicherung Narkose gerade bei Angstpatienten sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Narkosebehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur sehr eingeschränkt übernommen und begrenzen sich zumeist auf die Lokalanästhesie. Aufwändigere Narkosen sind teuer und die Kosten müssen dann von den Patienten selbst getragen werden.
  • Neben der klassischen Lokalanästhesie gibt es die Möglichkeit, dem Patienten durch Hypnose, Dämmerschlaf, Lachgas Sedierung oder auch Vollnarkose die Behandlung zu erleichtern.
  • Eine gute Zahnzusatzversicherung Narkose kann diese zusätzlichen Kosten tragen. Einige Tarife bieten dabei eine 100-prozentige Kostenübernahme ohne Leistungsbegrenzung und ohne Wartezeit an.

Welche Arten der Narkose gibt es?

Um eine zahnärztliche Behandlung möglichst schmerz- und stressfrei überstehen zu können, gibt es in der Zahnmedizin verschiedene Narkosebehandlungen, die dem Patienten helfen, zahnmedizinische Eingriffe leichter zu bewältigen. Die gängigen Narkotisierungen sind folgende:

  • Lokalanästhesie: Bei der Lokalanästhesie wird der zu behandelnde Mundbereich mit einem Narkosemittel durch eine Spritze lokal betäubt und damit schmerzunempfindlich. Diese klassische Form der Narkose als Standardbetäubung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Leistung bezahlt.
  • Hypnose: Diese neue Behandlungstechnik kann von besonders geschulten Zahnärzten eingesetzt werden, um einen Patienten mittels entspannender Musik und suggestiver Einwirkung in einen Hypnosezustand zu versetzen. Diese Methode funktioniert jedoch nicht bei allen Patienten. Eine derartige „Narkotisierung“ kostet zwischen 70 und 200 € und wird nicht von den Krankenkassen bezahlt.
  • Lachgas: Bei der Lachgasbehandlung wird über eine Nasenmaske ein betäubendes und Schmerz reduzierendes Gas eingeatmet. Der Patient bleibt dabei jedoch ansprechbar, das Gas wirkt beruhigend und dämpft die Wahrnehmung. Die Kosten liegen bei ca. 150 bis 300 € pro Behandlung.
  • Dämmerschlaf: Um die Zahnbehandlung praktisch zu verschlafen, kann ein kombiniertes Schmerz- und Schlafmittel intravenös verabreicht werden. Im Gegensatz zur Vollnarkose bleibt der Patient allerdings noch ansprechbar und atmet selbstständig. Die Kosten für die Behandlung liegen bei 100 bis 300 € und müssen vom Patienten selbst getragen werden.
  • Vollnarkose: Eine Vollnarkose schaltet das Bewusstsein wie auch das Schmerzempfinden vollständig aus. Sie wird bei schweren Eingriffen oder auch bei einer extremen Dentalphobie eingesetzt und durchgeführt von einem Anästhesisten, der die Narkose überwacht und den Patienten künstlich beatmet. Die Kosten für diese Narkose können zwischen 300 und 1000 € liegen und werden nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse getragen.

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Wie hilft eine Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten für eine Narkose abseits der Lokalanästhesie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen und auch nur, wenn es eine klare medizinische Notwendigkeit aufgrund der Schwere des geplanten Eingriffs gibt. Nicht übernommen werden hingegen jegliche freiwilligen Narkosen, die insbesondere Angstpatienten wünschen, um den Stress einer zahnärztlichen Behandlung lindern zu können.

In diesen Fällen müssen die Patienten die hohen Kosten für eine Narkose selbst bezahlen. Eine gute Zahnzusatzversicherung kann hier die Kosten tragen. Spezielle Tarife sehen hierfür umfangreiche Leistungen vor und sind deshalb für Angstpatienten besonders geeignet.

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Beste Zahnzusatzversicherung für Narkose

Besonders gute Leistungen für zusätzliche Narkosen beim Zahnarzt bieten insbesondere die folgenden Tarife:

  • Münchener Verein ZahnGesund 100: Der Tarif bietet eine 90-prozentige Kostenübernahme für Vollnarkosen oder auch Hypnosebehandlungen bei medizinischer Notwendigkeit im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen sowie 100 Prozent Erstattung für notwendige Narkosen bei Zahnbehandlungen. Die Kostenbegrenzung liegt bei 300 € pro Jahr, allerdings ohne Wartezeit.
  • Barmenia MehrZahn100 + Mehr Zahnvorsorge: Der Barmenia Tarif übernimmt alle Kosten für alle Narkose Maßnahmen ohne Kostenbegrenzung. Versichert sind Vollnarkose, Hypnose, Lachgassedierung, Dämmerschlaf und auch Akupunktur. Dieser Tarif bietet im Bereich Narkose besonders gute Leistungen und er arbeitet ohne Wartezeit.
  • Die Bayerische Zahn Prestige: Der Tarif bietet 80 bis 100 Prozent Kostenerstattung bei diversen Narkosebehandlungen im Rahmen von Zahnersatz oder Zahnbehandlungsmaßnahmen. Allerdings sind die erstattungsfähigen Kosten auf 200 € pro Jahr begrenzt, jedoch ohne Wartezeit.
  • Dt. Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv: Auch dieser Tarif erstattet Vollnarkose, Dämmerschlaf, Hypnose, Akupunktur und Lachgasbehandlungen in Verbindung mit Hauptleistung zu 100%. Auch gibt es bei diesem Tarif keine Kostenbegrenzungen und keine Wartezeit.

Fazit

Narkosen beim Zahnarzt können teuer werden und müssen in den meisten Fällen vom Patienten selbst getragen werden. Gerade für Angstpatienten ist deshalb eine gute Zahnzusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen bei Narkosen wichtig. Für den Fall, dass umfangreichere Behandlungen notwendig sind in der Zukunft, sollte man deshalb einen Tarif einer Zahnzusatzversicherung Narkose wählen, der ohne eine Kostenbegrenzung arbeitet.

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