Abgebrochener Zahn: Was Sie jetzt tun können

Autor: Dr. Anita Schwenk

Es ist schnell einmal passiert-bei einem Unfall oder beim Beißen auf einen Fruchtkern oder eine Nussschale bricht ein Stück Zahn ab. Was ist zu tun? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, wie ein abgebrochener Zahn behandelt werden kann, worauf es dabei ankommt und welche Kosten dabei entstehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist ein Zahn abgebrochen, muss dieser zahnärztlich versorgt werden. Bei einer größeren Fraktur, die auch die Zahnwurzel in Mitleidenschaft gezogen hat, ist eine sofortige Behandlung notwendig, ggf. bei einem zahnärztlichen Notdienst.
  • Je kleiner die Fraktur am Zahn ist, desto eher kann der Zahn repariert werden. Hierbei kommen sowohl Füllungen als auch Überkronungen oder Veneers infrage. In manchen Fällen kann auch ein abgebrochenes Zahnstück wieder angeklebt werden.
  • Ist die Zahnwurzel beschädigt, so muss entweder zunächst eine Wurzelbehandlung ausgeführt werden und der Zahn danach eventuell mit einer Krone stabilisiert werden oder aber, der Zahn muss gezogen werden und durch einen vollwertigen Zahnersatz ersetzt werden.

Wie entsteht ein abgebrochener Zahn?

Ein Zahn bricht dann ab, wenn Kräfte auf die Zahnsubstanz einwirken, die so stark sind, dass der Zahn sie nicht mehr abfedern kann und deshalb bricht. Dabei handelt es sich zumeist um eine Gewalteinwirkung von außen. Am Häufigsten geschieht dies durch:

  • Schläge oder Stöße auf das Gebiss
  • Unfälle mit Sturz auf den Mund-oft bei Kindern und Jugendlichen
  • Sportunfälle
  • Essen von besonders harten Speisen-Fruchtkerne, Schalen etc.

Anfällig für einen Zahnabbruch sind ferner Zähne, die aufgrund von Karies bereits stark angegriffen sind und das harte Zahnbein bereits beschädigt ist. Ferner besteht auch bei wurzelbehandelten Zähnen eine erhöhte Bruchgefahr, da diese keine Nerven und Blutversorgung mehr besitzen, deshalb nicht mehr gut versorgt werden und dadurch poröser werden.

Lesen Sie auch: Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung

Abgebrochener Zahn – was tun?

Ist ein Zahn abgebrochen, so muss dieser versorgt werden, da ansonsten eine Reihe von Folgeproblemen auftreten können. Die jeweilige Behandlung des Abbruchs ist stark abhängig von der Art dieser Fraktur und ob ein Zahnnerv betroffen ist. Infrage kommen hierbei verschiedene Behandlungsmöglichkeiten:

  • Für den Fall, dass nur der Zahnschmelz betroffen ist, kann beim Zahnarzt mit geeigneten Füllmaterialien der Zahn wieder aufgefüllt werden.
  • Falls ein Zahnnerv durch den Bruch beschädigt wurde oder frei liegt, wird zunächst eine Wurzelbehandlung durchgeführt und anschließend der Zahn wieder aufgefüllt. Hierbei wird dann häufig eine Krone oder eine Teilkrone aufgesetzt, wenn der eine großer Teil der Zahnsubstanz verloren gegangen ist.
  • Wenn ein Zahn am Zahnhals bereits abgebrochen ist, jedoch die Zahnwurzel im Kiefer noch intakt ist, kann die Wurzel freigelegt werden und dann mit einer Krone versorgt werden.
  • In manchen Fällen, wenn der Betroffene das abgebrochene Zahnstück aufbewahrt hat und direkt einen Zahnarzt aufsucht, kann das abgebrochene Stück eventuell wieder angeklebt werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das abgebrochene Stück entsprechen konserviert wurde. Dies kann man in Milch oder einer alkoholhaltigen Flüssigkeit, jedoch nur, wenn der Zahnnerv nicht betroffen ist.
  • Falls die Zahnwurzel gebrochen ist, kann oft der Zahn wieder rekonstruiert werden. Ist jedoch die Zahnwurzel im mittleren Bereich gebrochen oder handelt es sich um einen senkrechten Bruch der Wurzel, so muss der Zahn gezogen werden.

Lesen Sie auch: Zahnpasta ohne Fluorid

Abgebrochener Zahn – reparieren möglich?

Eine Reparatur eines abgebrochenen Zahnes ist nur in solchen Fällen möglich, in denen der Zahnnerv nicht geschädigt wurde. In diesen Fällen ist die Chance auf eine erfolgreiche Reparatur sehr hoch. Falls das Bruchstück noch vorhanden ist und eine schnelle Versorgung erfolgt, kann es eventuell wieder angeklebt werden.

Ist das Bruchstück verloren, kann in diesem Fall das fehlende Zahnstück mit Füllmaterialien rekonstruiert werden. Ist ein großes Stück vom Zahn abgebrochen, muss dabei dann eine Rekonstruktion erfolgen, die man über eine Überkronung des Zahnes erreichen kann.

Lesen Sie auch: Kunststofffüllungen

Wann muss man einen abgebrochenen Zahn ziehen?

Ob ein Zahn gezogen werden muss, nach einem Zahnbruch, ist stark von der Art der Fraktur abhängig. Dabei kann man grundsätzlich sagen, dass ein Zahnerhalt umso wahrscheinlicher ist, je weniger vom Zahn abgebrochen ist.

Auch sind Zahnbrüche quer zur Zahnachse und oberhalb des Zahnfleischrandes oft gut behandelbar, wohingegen bei Frakturen auf der Längsachse des Zahnes und unterhalb des Zahnfleisches oftmals eine Extraktion des Zahnes erfordern. Kann ein Zahn oder eine Wurzel nicht mehr erhalten werden, so muss der komplette Zahn entfernt werden. Im Anschluss kann die Lücke dann mit einem Implantat oder einer Zahnbrücke versorgt werden.

Lesen Sie auch: Kostenvoranschlag Zahnarzt

Abgebrochener Zahn–selber reparieren?

Einen abgebrochenen Zahn kann man nicht selbst reparieren. Selbst wenn das abgebrochene Zahnstück noch vorhanden ist und die Fraktur klein ausgefallen ist, muss diese professionell versorgt werden, damit der Zahn dauerhaft funktionsfähig sein kann. Auch wenn das abgebrochene Zahnstück wieder angeklebt werden kann, so muss es hierbei mit einem speziellen Zahnkleber von einem Zahnarzt angefügt werden.

Abgebrochener Zahn–Kosten

Die Kosten für die Behandlung bei einem Zahnabbruch sind immer abhängig von der Art der Zahnfraktur und der notwendigen bzw. gewählten Behandlung. Grundsätzlich kann man jedoch ungefähre Kostenangaben für die verschiedenen Behandlungen machen:

  • Zahnfüllung: Je nach gewählter Füllung und Größe des Defektes entstehen hier Kosten zwischen ca. 60 und 200 € für einen Zahn. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur eine Mindestversorgung, sodass bei einer hochwertigen Reparatur ein Teil der Kosten privat vom Betroffenen getragen werden muss.
  • Krone: Muss der Zahn überkront werden, fallen hierfür Kosten in Höhe von ca. 500 bis 1200 € an. Dabei erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Kosten, sodass mindestens 300 bis 600 € privat getragen werden müssen.
  • Implantate: Muss der Zahn entfernt werden und wird er durch ein Zahnimplantat ersetzt, fallen hierfür Kosten in Höhe von mindestens 800 bis 2200 € an. Implantate gehören nicht zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sodass diese nur einen sehr geringen Zuschuss für eine Mindestversorgung tragen. In diesem Fall muss der Betroffene fast die gesamten Kosten selbst tragen.
  • Zahnbrücke: Wird ein entfernter Zahn durch eine Brücke ersetzt, so fällt in diesem Fall ein Eigenanteil des Patienten von mindestens 300 € an.
  • Veneers: Kann ein Zahn verblendet werden durch Veneers, so liegen die Kosten hierfür zwischen 350 und 1500 €. Veneers sind keine Kassenleistung, sodass diese Kosten vollständig privat getragen werden müssen.

Traumdeutung – Abgebrochener Zahn

Abschließend noch ein unterhaltsamer Beitrag aus der Traumdeutung, die sich auch mit abgebrochenen Zähnen und ihrer Bedeutung im Traum beschäftigt. Hier wird ein Zahnbruch als Zeichen der eigenen Hilflosigkeit gedeutet, die sich auf Probleme des persönlichen Lebens bezieht. Dabei kann dies auf eine bedeutende Lebensänderung hinweisen oder aber auch auf ungelöste Konflikte und Missverständnisse im privaten Umfeld.

Fazit

Ist ein Zahn abgebrochen, so muss dieser immer zahnmedizinisch versorgt werden. Je nach Größe und Lage der Fraktur ist dabei auch entscheidend, ob die Zahnwurzel beim Abbruch verletzt wurde. In vielen Fällen kann ein Zahn repariert werden, manchmal sogar das fehlende Zahnstück wieder angeklebt werden.

Ist jedoch die Zahnwurzel beschädigt, hilft oft nur eine Wurzelbehandlung mit einer anschließenden Überkronung oder aber die Extraktion des Zahnes und ein Zahnersatz.

Ähnliche Beiträge

8 February 2024

Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen: So geht’s

Weiter lesen