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Ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt hat eine Reihe von Funktionen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darstellen, welche Aufgaben ein Kostenvoranschlag erfüllt, welche Informationen er enthält und wer die geplanten Zahnarzt-Kosten für die Behandlung trägt.
Der Kostenvoranschlag dient einem Zahnarzt zunächst einmal zur Orientierung, welche Maßnahmen bei einer Zahnbehandlung notwendig sind und was mit dem Patienten vereinbart wurde. Ferner dient er auch dafür, diesen bei der gesetzlichen Krankenkasse als Heil- und Kostenplan einzureichen, damit diese überprüfen kann, welche Festzuschüsse die Krankenkasse zu der geplanten Behandlung leistet.
Außerdem ist er natürlich auch für den Patienten wichtig, da dieser nach Abgleich mit der Krankenkasse weiß, welche Kosten er privat zu tragen hat. Der Kostenvoranschlag eines Zahnarztes ist zunächst verbindlich, jedoch muss ein Patient ein Überschreiten der Kosten um bis zu 20 Prozent akzeptieren.
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Ein Kostenvoranschlag von einem Zahnarzt ist für gesetzlich versicherte Patienten generell kostenlos. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient letztendlich den Vorschlag für die Therapie ablehnt. Dieser Behandlungsplan ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, auch wenn der Patient den Therapievorschlag ablehnt.
Gleiches gilt auch für Kostenvoranschläge, die nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden, weil sie eine reine Privatleistung darstellen. Auch in diesen Fällen darf ein Zahnarzt für den Therapievorschlag nichts in Rechnung stellen.
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Als gesetzlich versicherter Patient kann man einen Kostenvoranschlag prüfen lassen bei den Beratungsstellen der Zahnärztekammer. Grundsätzlich berechnen sich die privaten Kosten für eine geplante Behandlung nach der für Zahnärzte geltenden Gebührenordnung (GOZ) und bestimmten Steigerungssätzen für das Honorar des Zahnarztes, die im Normalfall vom einfachen Satz bis zum 3,5-fachen Satz reichen können.
Durch den gewählten Steigerungssatz können sowohl Schweregrad der Behandlung als auch Zeitaufwand berücksichtigt werden. Bei der Prüfung kann beurteilt werden, ob die angesetzten Steigerungssätze angemessen sind.
Ferner ist es auch wichtig zu überprüfen, ob eventuelle Labor- und Materialkosten im Kostenvoranschlag berücksichtigt wurde, da diese in manchen Fällen im Kostenvoranschlag nicht mit aufgeführt werden.
In den meisten Fällen wird ein Kostenvoranschlag bei gesetzlich versicherten Patienten vom Zahnarzt direkt bei der Krankenkasse eingereicht. Manchmal wird dieser jedoch zunächst nur dem Patienten ausgehändigt. In diesen Fällen reicht dann der Patient den Kostenvoranschlag selbst bei der Krankenkasse ein.
Dies sollte jedoch zeitnah erfolgen, da ein Heil- und Kostenplan nur für die Dauer von 6 Monaten gültig ist. Danach muss ein neuer Kostenvoranschlag erstellt werden. Experten raten ferner dazu, auch die geplante Behandlung im Rahmen dieser 6 Monate abzuschließen.
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Rahmen ihrer Regelversorgung nur eine wirtschaftliche Versorgung bei medizinischer Notwendigkeit durch einen Festzuschuss. Die Höhe des Festzuschusses hängt von der Art der geplanten Behandlung und vom Bonusstatus des Patienten ab.
Allerdings berechnet sich der Festzuschuss immer auf die einfachste medizinische Versorgung. Für den Fall, dass ein gesetzlich versicherter Patient eine höherwertige Versorgung beispielsweise beim Zahnersatz in Anspruch nehmen will, muss er die zusätzlichen Kosten dann privat tragen.
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Will ein gesetzlich versicherter Patient eine hochwertige Versorgung bei Zahnbehandlungen oder Zahnersatz in Anspruch nehmen, kann es sinnvoll sein, rechtzeitig eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Eine private Zusatzversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen und auch die Kosten für eine hochwertige Versorgung weitgehend oder vollständig übernehmen und den Patienten dadurch für hohen privaten Kosten schützen. Eine gute Zahnzusatzversicherung für hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatz kann man als Erwachsener bereits ab ca. 20 € monatlichen Beitrag abschließen.
Der Kostenvoranschlag eines Zahnarztes bietet einen Überblick über geplante Behandlungen und ist die Grundlage für gesetzliche Krankenkassen, ihr Zuschüsse zu berechnen. Gleichzeitig gibt er dem Patienten einen Überblick, welche zusätzlichen privaten Kosten auf die für die Behandlung zukommen.
Bei dem Wunsch nach hochwertigen Versorgungen kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um sich vor hohen privaten Kosten zu schützen.
Ein Kostenvoranschlag vom Zahnarzt enthält Details zur geplanten Behandlung und die zugehörigen Kosten. Er ist für gesetzliche Krankenkassen und den Patienten die Basis zur Berechnung der Zuschüsse und privaten Kosten.
Ein Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Danach muss ein neuer Kostenvoranschlag erstellt werden.
Für gesetzlich versicherte Patienten ist der Kostenvoranschlag generell kostenlos, auch wenn die Behandlung abgelehnt oder nicht bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Festzuschüsse für medizinisch notwendige, wirtschaftliche Versorgung. Höherwertige Behandlungen müssen privat bezahlt werden.
Um sich vor hohen privaten Kosten zu schützen, kann der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
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