Zahnzusatzversicherung: Kieferorthopädie Erwachsene

Autor: Dr. Anita Schwenk

Schöne, regelmäßige Zähne sind auch für Erwachsene wichtig. Jedoch werden kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene von den gesetzlichen Krankenkassen nur in besonders schweren Ausnahmefällen übernommen. In diesem Beitrag möchten wir ausführen, welche Kosten kieferorthopädische Maßnahmen verursachen, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und warum eine Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie Erwachsene sinnvoll sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kieferorthopädie für Erwachsene wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur in sehr scheren Ausnahmefällen bezahlt. Auch die meisten Zahnzusatzversicherungen sehen hier nur Leistungen bei Unfällen vor.
  • Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen können schnelle einige tausend Euro betragen, die die Versicherten dann privat bezahlen müssen.
  • Eine spezielle Zahnzusatzversicherung, die besondere Leistungen in der Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen vorsieht, kann hier die Lücke schließen und einen Großteil der Kosten übernehmen.

Kosten von Kieferorthopädie für Erwachsene

Die Kosten für Zahnspangen können schnell ein paar tausend Euro betragen. In Abhängigkeit von der Zahn- oder Kieferfehlstellung und auch der Behandlungsmethode können diese zwischen 1000 und 8000 € liegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten hierbei bei Erwachsenen nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn beispielsweise eine schwere Kieferanomalie vorliegt oder eine kieferchirurgische Maßnahme medizinisch notwendig ist. Bei Kindern hingegen bezahlen die Kassen eine Zahnspange, wenn eine medizinische Notwendigkeit im Sinne der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorliegt.

KIG: Was bedeuten kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen für eine Einstufung des Behandlungsbedarfes in fünf verschiedene Schweregrade eingestuft. Man nennt diese die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von 1 bis 5. Je höher dabei eine Einstufung einer Fehlstellung ist, desto höher sind vermutlich dann auch die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.

  • KIG 1: Hierzu gehören besonders leichte Zahnfehlstellungen, bei denen eine Behandlung insbesondere aus ästhetischen Gründen stattfindet. Derartige Behandlungen von Fehlstellungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • KIG 2: In diesen Schweregrad gehören Fehlstellungen, die ebenfalls gering ausgeprägt sind, jedoch bereits aus medizinischen Gründen eine Korrektur benötigen würden. Allerdings übernehmen auch in diesen Fällen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht.
  • KIG 3: In diese Kategorie gehören ausgeprägte Fehlstellungen, die eine medizinische Korrektur notwendig machen. In diesen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, wenn eine Behandlung bis zum Ende des 17. Lebensjahres begonnen wird.
  • KIG 4: Dieser Schweregrad bezeichnet bereits stark ausgeprägte Fehlstellungen, bei denen eine Behandlung aufgrund der medizinischen Indikation unbedingt erforderlich ist. Auch hier übernehmen die Kassen die Behandlungskosten, wenn die Korrektur vor dem Abschluss des 17. Lebensjahres beginnt.
  • KIG 5: In dieser Kategorie finden sich extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen, die zwingend eine medizinische Behandlung erfordern. Von den Kassen werden diese Kosten jedoch auch nur erstattet, wenn eine Behandlung vor Abschluss des 17. Lebensjahres erfolgt.

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Welche Leistungen bezahlt die Zahnzusatzversicherung?

Viele Tarife von Zahnzusatzversicherungen sehen ebenfalls keine kieferorthopädischen Leistungen für Erwachsene vor oder leisten nur mit einer Leistungsbegrenzung oder bei Unfällen. Deshalb ist es immer wichtig, Tarife genau auf die angebotenen kieferorthopädischen Leistungen hin zu überprüfen.

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Kieferorthopädie bei Unfällen

Wird eine kieferorthopädische Behandlung nach einem Unfall notwendig, so übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen hierfür die meisten Kosten. Dies kann bei einem Kieferbruch gegeben sein, der eine langwierige kieferorthopädische Behandlung erfordert. Jedoch ist dies auch abhängig vom Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs.

Die besten Tarife für Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Einige Versicherer bieten spezielle Tarife an, die insbesondere auch kieferorthopädische Leistungen bei Erwachsenen beinhalten. Allerdings werden auch dort nur medizinisch notwendige Behandlungen erstattet. Die besten Tarife Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie Erwachsene in diesem Bereich finden Sie hier folgend:

  • Arag Dent100: Der Tarif bietet eine 90 % Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen ohne eine Leistungsbegrenzung.
  • Münchener Verein ZahnGesund 100: Dieser Tarif erstattet 65 % für kieferorthopädische Leistungen bei Erwachsenen und hat eine Leistungsbegrenzung von 5000 € für die Vertragslaufzeit.
  • Dt. Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv: Die DFV bietet sogar eine 100 % Erstattung für Kieferorthopädie bei Erwachsenen, allerdings ist die Leistung auf 2000 € begrenzt.
  • Inter Z90 + Zpro: Dieser Tarif bietet 50 % Erstattung für kieferorthopädische Leistungen bei Erwachsenen ohne eine Leistungsbegrenzung.

Fazit

Kieferorthopädie für Erwachsene wird von den gesetzlichen Kassen sowie auch von vielen Zusatzversicherungen nicht oder nur bei Unfällen erstattet. Allerdings können sich auch im Laufe des Lebens Zahnverschiebungen ergeben, die eine kieferorthopädische Behandlung notwendig machen. Aus diesem Grund kann es sehr sinnvoll sein, eine gute Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie Erwachsene für diesen Bereich abzuschließen, um sich hohe private Kosten im Falle einer kieferorthopädischen Behandlung zu ersparen.

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