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Veneers sind eine relativ einfache, moderne Technik der Zahnmedizin, ein Gebiss im Frontzahnbereich optisch zu optimieren durch das Anbringen dieser Verblendschalen. Allerdings sind die Kosten hierfür recht hoch und die Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese in den meisten Fällen nicht, da es sich um kosmetische Behandlungen handelt. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was Veneers sind, welche unterschiedlichen Typen es gibt und in welchen Fällen ein Zahnzusatzversicherung Veneers auch die Kosten für eine derartige Behandlung übernimmt.
Veneers sind Verblendschalen für die Zähne, die aus Keramik oder einem sogenannten Komposit (Kunststoff/Keramik-Gemisch) bestehen. Diese sehr dünnen Verblendschalen werden mit einem speziellen Klebstoff auf die Frontzähne geklebt, um gelbe Zähne, kleine Zahnlücken oder leicht schiefe Zähne dahinter verschwinden zu lassen.
Die Zähne erhalten dadurch ein deutlich verbessertes ästhetisches Aussehen und auch die Farbe der Zähne kann durch sie passend korrigiert werden. Veneers werden in erster Linie für kosmetische Korrekturen eingesetzt, können aber in manchen Fällen auch medizinisch sinnvoll sein.
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Diese Verblendschalen sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, wobei sie sich sowohl im Material, ihrer Stärke als auch in ihrer Anbringung voneinander unterscheiden. Die wichtigsten Typen sind:
Veneers liegen je nach Ausführung zwischen 300 und 1000 Euro pro Zahn. Allerdings müssen je nach individueller Vorbereitung der Zähne hier evtl. zusätzliche Behandlungskosten kalkuliert werden. Bei einem konventionellen Veneers muss man in der Regel mit 500 bis 800 Euro pro Zahn rechnen.
Die Non-Prep-Veneers liegen meist zwischen 600 und 900 Euro pro Zahn, wobei die besonders feinen Lumineers mit 600 bis 1100 Euro zu Buche schlagen können. Diese werden nur in einem einzigen Labor in den USA gefertigt. Die provisorischen Komposit Veneers können zwischen 250 und 400 Euro liegen.
Veneers werden in den meisten Fällen aus kosmetischen Zwecken gewählt, um die Ästhetik der Frontzähne zu verbessern und entweder Verfärbungen oder kleine Lücken auszugleichen. Wenn es sich um eine rein kosmetische Behandlung handelt, dann erstattet auch eine private Zahnzusatzversicherung die Kosten hierfür nicht.
Es kann in wenigen Fällen jedoch auch eine medizinische Indikation für den Einsatz von Veneers vorliegen, z. B. wenn ein Stück von einem Zahn im Frontbereich abgesplittert ist. In diesen Fallen ist eine Übernahme der Kosten durch eine Zahnzusatzversicherung möglich. Allerdings darf die Behandlung noch nicht vor Versicherungsabschluss angeraten oder geplant gewesen sein.
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Die Gründe, warum eine Behandlung mit Veneers auch medizinisch sinnvoll sein kann, liegen meistens in kleinen Zahndefekten an den Oberflächen der Frontzähne. Infrage kommen hierbei z.B.
Veneers sind ein moderne, sehr effektive und relativ einfache Methode, ein Gebiss ästhetisch zu verbessern und Zahnverfärbungen, kleine Zahnlücken oder Unregelmäßigkeiten im Frontzahnbereich auszugleichen. Allerdings ist diese Anwendung in den meisten Fällen aus einer rein kosmetischen Motivation heraus begründet und deshalb werden auch diese Fälle von den Zahnzusatzversicherungen nicht übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung Veneers kann also nur dann sinnvoll sein, wenn man aufgrund der vorstehend genannten Probleme absehen kann, dass eine medizinische Indikation für den Einsatz von Veneers gegeben sein könnte. Man sollte jedoch noch keine entsprechende Beratung beim Zahnarzt in Anspruch genommen haben und eine derartige Behandlung darf vor einem Vertragsabschluss auch noch nicht geplant sein. Ansonsten wäre die Leistung nicht mehr mitversichert bei einer Zahnzusatzversicherung Veneers.
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