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Der Wechsel einer Zahnzusatzversicherung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Allerdings gibt es auch einige Gründe, warum es sich evtl. nicht anbietet, eine derartige Zusatzversicherung zu wechseln.
In diesem Beitrag wollen wir darstellen, wann sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung anbietet, was es dabei zu bedenken gibt und in welchen Fällen ein Wechsel eher nachteilig ausfallen könnte.
Grundsätzlich kann man eine Zahnzusatzversicherung natürlich wechseln. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen Kündigungsfristen haben, die in der Regel bei drei Monaten liegen. Einige wenige Tarife bieten jedoch auch Versicherungen ohne Vertragslaufzeit an und können dann meistens monatlich gekündigt werden.
Ferner haben auch viele Zusatzversicherungen eine Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Während dieses Zeitraums nach Vertragsabschluss ist eine Kündigung der Versicherung nicht möglich.
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Die Gründe für den Wunsch nach einem Wechsel der Zusatzversicherung können unterschiedlich sein. Einerseits kann der Wechsel durch stetige Beitragserhöhungen begründet sein, weil man einfach eine günstigere Versicherung sucht. Auch kann der Wunsch darin begründet sein, dass man bereits Probleme bei der Abwicklung eines Schadenfalles hatte und deshalb einfach mit dem Versicherer nicht zufrieden ist.
Häufig entspringt der Wunsch jedoch der Feststellung, dass die eigene Versicherung nicht mehr zeitgemäß ist und neue Tarife der Versicherer vielleicht schon deutlich mehr Leistungen zu günstigeren Konditionen bieten. Folgende Fälle können sinnvoll sein:
Der Wechsel einer Zahnzusatzversicherung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Allerdings gibt es auch einige Gründe, warum es sich evtl. nicht anbietet, eine derartige Zusatzversicherung zu wechseln. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, wann sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung anbietet, was es dabei zu bedenken gibt und in welchen Fällen ein Wechsel eher nachteilig ausfallen könnte.
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Der Markt der Zahnzusatzversicherungen entwickelt sich. Dadurch wurden viele Leistungen der Versicherer verbessert und sie übernehmen heute auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Ferner haben sich auch Behandlungsmethoden entwickelt und moderne Tarife decken diese besser ab als ältere Verträge.
So gibt es heute in der Kieferorthopädie Minibrackets oder Invisalign für Zahnfehlstellungen, die von modernen Tarifen als Leistung angeboten werden und in älteren Tarifen nicht zu finden sind. Gleiches gilt auch für neue, hochwertige Materialien bei Zahnfüllungen oder einen Kieferknochenaufbau. Ein Wechsel aus diesem Grund kann sehr sinnvoll sein.
Eine optimale Zahnzusatzversicherung kann immer nur für eine bestimmte Lebensphase auch optimal sein. Deshalb können sich die Bedürfnisse im Laufe der Zeit auch ändern. Haben eventuell Zahnbehandlungen in Form von Füllungen lange Zeit den Schwerpunkt gebildet, so kann dies in fortgeschrittenem Alter sich hin zu einem neuen Schwerpunkt bei Zahnersatz ändern.Dafür kann ein neuer Tarif, eventuell auch bei einem anderen Versicherer vorteilhafter sein. Ein Versicherungswechsel ist in diesen Fällen immer sinnvoll.
Heute bieten die Versicherer bei Zahnzusatzversicherungen eine Reihe von interessanten Zusatzleistungen an. So können bei manchen Tarifen auch Kosten für Heilpraktiker oder Zuschüsse zu Sehhilfen in Anspruch genommen werden. Moderne Tarife entwickeln immer mehr Zusatzleistungen, die für einen Versicherten attraktiv sein können.
Hat man bereits früh für ein Kind eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, so kann diese eventuell beim Heranwachsen des Kindes nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Oftmals hat man in jungen Jahren einen Tarif mit kieferorthopädischen Schwerpunkten für eine Zahnspange abgeschlossen, der aber im jungen Erwachsenenalter nicht mehr passt. Dann stehen andere Themen, wie Zahnbehandlungen in Form von Füllungen, als neuer Schwerpunkt beim Bedürfnis für eine Zahnzusatzversicherung.
Will man aus vorgenannten Gründen eine Zahnzusatzversicherung wechseln, so sollte man einige wichtige Dinge bedenken. Dabei muss man immer vor einem Wechsel auch die eigene Zahngesundheit im Blick haben und sich klar darüber sein, dass diese beim Abschluss einer neuen Versicherung auch neu bewertet wird.
Außerdem sollte man die Leistungen der neuen Versicherung genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich bessere Leistungen bietet. Auch muss man die eigene Mindestvertragslaufzeit einhalten, bevor man an einen Wechsel denken kann. Ferner kann eine neue Versicherung erneut Wartezeiten haben, die man kennen sollte.
Für den Fall, dass man gerade in einer laufenden Behandlung ist oder eine weitere Behandlung von einem Zahnarzt angeraten wurde, bietet sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung nicht an. Denn für diese Kosten würde eine neue Versicherung nicht aufkommen.
Deshalb sollte man laufende Behandlungen erst abschließen, bevor man eine bestehende Zahnzusatzversicherung kündigt und auch keine weiteren Behandlungen geplant haben. Aber es gibt noch weitere Gründe, die gegen einen Wechsel einer Zahnzusatzversicherung sprechen.
Wechselt man eine Zahnzusatzversicherung, wird auch eine neue Versicherung in den ersten Beitragsjahren eine Leistungsbegrenzung in Form von Summenbegrenzungen bei den Leistungen vornehmen. Hierbei können diese Begrenzungen zwischen drei bis 6 Jahre wirken, bevor für vereinbarte Leistungen die vollen Kosten erstattet werden.
Beim Zahnzusatzversicherung wechseln sollte man gut überlegen. Der Wechsel kann sinnvoll sein, wenn man auf eine gewisse Zeit keinen Behandlungsbedarf sieht, alle Behandlungen bereits abgeschlossen hat und trotzdem von attraktiveren Tarifen profitieren will. Dabei sollte man neue Tarife aber immer genau prüfen und klar darüber sein, welche Bedürfnisse man für die kommenden Jahre auch tatsächlich hat. Von einem vorschnellen Wechsel ist bei der Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall abzuraten. Bei guter Zahngesundheit ohne aktuelle Befunde und einer echten Verbesserung durch einen neuen Tarif kann man dies aber ernsthaft überlegen.
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