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Beamte mit freier Heilfürsorge haben eine kostenlose Grundsicherung für Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn. Allerdings bietet auch die freie Heilfürsorge nur Mindestleistungen. In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, was die freie Heilfürsorge ist, wer sie in Anspruch nehmen kann und warum eine Zahnzusatzversicherungfür freie Heilfürsorge sinnvoll ist.
Die freie Heilfürsorge bezeichnet eine besondere Art der Übernahme von Krankheitskosten von bestimmten Beamten durch ihren Dienstherrn. Dabei ist die freie Heilfürsorge weder ein Bestandteil der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung. Sie wird Beamten gewährt, die in einem als besonders gefährlich eingestuften Beruf arbeiten.
Bei diesen Berufsgruppen sieht der Gesetzgeber ein erhöhtes Berufsrisiko, das eine besondere private Zusatzversicherung notwendig machen würde, die den Beamten nicht zumutbar ist. Deshalb übernimmt der Bund oder das Land als Dienstherr bzw. die Bundeswehr als Arbeitgeber die Krankheitskosten für diese Beamten. Diese freie Heilfürsorge wird für den Zeitraum der aktiven Arbeitstätigkeit gewährt und endet mit der Pensionierung.
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Beamte, deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich eingestuft wird, sind unter anderem Polizeivollzugsbeamte, Bereitschaftspolizei, Justizvollzugsbeamte, Berufsfeuerwehrleute und auch Zeitsoldaten. Bei den Soldaten gelten dabei in Bezug auf die freie Heilfürsorge einige abweichende Bestimmungen.
Die Leistungen der freien Heilfürsorge orientieren sich grundsätzlich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei erhalten die Beamten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge im Bereich Zahnersatz den doppelten Zuschuss und sind etwas bevorzugt im Vergleich zu gesetzlich Versicherten. Allerdings wird auch dieser Festkostenzuschuss nur auf eine Mindestversorgung berechnet und deckt gerade bei einem hochwertigen Zahnersatz nur einen kleineren Teil der Kosten.
Der entsprechend versicherte Beamte muss in diesem Fall die Zusatzkosten auch privat bezahlen; wie ein gesetzlich Versicherter auch. So wird ein hochwertiges Keramikimplantat, das insgesamt 3000 € kostet, von der freien Heilfürsorge mit maximal 900 € bezuschusst. Die restlichen 2100 € muss der Beamte dann selbst tragen.
Eine private Zahnzusatzversicherung kann auch für Beamte mit freier Heilfürsorge eine wichtige Absicherung vor hohen Zahnarztkosten darstellen. Dabei stehen insbesondere hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatz im Fokus, die auch mit freier Heilfürsorge nicht ausreichend bezuschusst werden.
Versicherer bieten maßgeschneiderte Tarife für Beamte in freier Heilfürsorge an, die genau diese Lücken der Absicherung schließen und die Versicherten vor hohen privaten Zuzahlungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz schützen können.
Gerade Beamte mit freier Heilfürsorge sollten bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung auf besondere Kriterien achten. Diese sind insbesondere folgende:
Beamte mit freier Heilfürsorge haben in ihren Dienstjahren eine Grundabsicherung für ihre Krankheitskosten. Jedoch bietet auch die freie Heilfürsorge nur eine Mindestversorgung, ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl bei Zahnersatz höhere Zuschüsse gezahlt werden, orientieren sich diese immer nur an der Mindestversorgung. Deshalb ist es auch für Beamte mit Heilfürsorge sehr sinnvoll, eine gute Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge während ihrer Dienstjahre abzuschließen, um hohe private Kosten bei einer hochwertigen Zahnversorgung zu vermeiden.
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