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Manchmal kann es vorkommen, dass eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine Zahnbehandlung nicht erstatten will. Dies kann sehr unterschiedliche Gründe haben, die sich formal durch einen eventuell nicht vollständigen Erstattungsantrag ergeben, aber auch in den Konditionen des eigenen Tarifs begründet sein können. In diesem Beitrag wollen wir aufzeigen, welche Gründe hier maßgeblich sein können und wie man sich dagegen wehren kann, wenn eine Zahnzusatzversicherung nicht zahlt.
Eine Zahnzusatzversicherung leistet und erstattet immer dann, wenn Leistungen im Rahmen des abgeschlossenen Tarifs in Anspruch genommen werden. Dabei kann es bei größeren Behandlungen notwendig sein, vorab einen Heil- und Kostenplan zu erstellen und diesen bei der Versicherung einzureichen.
Auch ist es im Rahmen der Abrechnung mit der Zusatzversicherung wichtig einen vollständigen Erstattungsbeleg mit allen wichtigen Angaben, wie z. B. der Versicherungsnummer, den persönlichen Daten, der Kontonummer und allen originalen Rechnungen einzureichen. Ferner sollte man daran denken, dass man nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung evtl. eine mehrmonatige Wartezeit abwarten muss, in der die Versicherung noch nicht leistet (meistens 3 bis 8 Monate).
Für den Fall, dass eine Zahnzusatzversicherung nicht zahlt, kann dies eine Reihe von Gründen haben. Dabei liegen die Gründe meistens in den Konditionen des Tarifs, wenn man formell alles ordnungsgemäß abgewickelt hat. Eine Zahlungsverweigerung kann besonders aus folgenden Gründen stattfinden:
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Wenn eine Zahnzusatzversicherung Kosten für eine Zahnbehandlung nicht erstatten will, obwohl die zahnmedizinische Maßnahme durch den Tarif gedeckt sein sollte, kann man sich als Versicherter dagegen wehren. In diesem Fall kann man einen spezialisierten Anwalt für Medizin- und Versicherungsrecht einschalten und den Fall besprechen.
Dieser kann den Versicherungsvertrag und die Rechnungen prüfen und ggf. einen begründeten Widerspruch einlegen. Falls sich hierdurch der Versicherungsfall nicht klären lässt, kann im Zweifelsfall auch eine Klage gegen die Versicherung eingereicht werden.
Probleme mit der Leistungsregulierung bei Zahnzusatzversicherungen können vorkommen. In diesen Fällen ist es wichtig, alle Unterlagen gut dokumentiert zu haben und auch eine Kostenerstattung zunächst einmal ordnungsgemäß beantragt zu haben. Auch sollte man den eigenen Tarif nochmals gründlich prüfen und die Leistungskonditionen kennen. Für den Fall, dass man annehmen kann, dass die zahnärztliche Behandlung vom Leistungsumfang des Tarifes gedeckt sein müsste, sollte man sich anwaltliche Hilfe suchen, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert. In diesen Fällen kann ein Widerspruch oder eine Klage infrage kommen.
Die Verweigerung kann viele Gründe haben, z.B. Wartezeiten, Tarifbeschränkungen oder unvollständige Anträge.
Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, einen Widerspruch einzulegen oder eine Klage einzureichen.
Ja, viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten, in der keine Leistungen erbracht werden.
Nein, der Leistungsumfang variiert je nach Tarif. Manche Versicherungen decken zum Beispiel keinen Zahnersatz ab.
Falsche Angaben können zur Verweigerung der Leistung führen und sogar eine Kündigung des Vertrags zur Folge haben.
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