Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: Macht das Sinn?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Sucht man eine Zahnzusatzversicherung, muss man in den meisten Fällen Fragen zur eigenen Zahngesundheit beantworten. Dabei haben diese Antworten durchaus einen Einfluss auf einen möglichen Abschluss und auch die Beitragshöhe. Will man dies vermeiden, so hat man bei einigen wenigen Anbietern auch die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Welche Vor- und Nachteile diese Tarife bieten, soll hier in diesem Beitrag dargestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt im Angebot der Versicherer eine Auswahl an guten Tarifen, bei denen eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann. Dies kann bei Patienten mit ungünstiger Zahngesundheit einen Versicherungsabschluss ermöglichen.
  • Allerdings sind bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen bekannte Vorerkrankungen, wie z.B. fehlende Zähne oder eine bekannte Parodontose, ausgeschlossen.
  • Hingegen können bei bestimmten Tarifen mit Gesundheitsfragen auch bereits fehlende Zähne und andere Vorerkrankungen gegen einen Zusatzbeitrag oft in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.

Was versteht man unter Gesundheitsfragen eigentlich?

Generell muss man bei allen privaten Krankenversicherungen Gesundheitsfragen beantworten. Dabei handelt es sich je nach Versicherung um spezielle Fragen, die Aufschluss über den Gesundheitszustand geben und Vorerkrankungen anzeigen. Bei einer Zahnzusatzversicherung geht es dementsprechend um die Zahngesundheit.

Dabei will eine Versicherung vor Abschluss eines Vertrages ein genaues Bild von der eigenen Zahngesundheit erhalten und über bereits vorliegende Probleme, wie z.B. fehlende Zähne oder frühere Behandlungen informiert werden.

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Aus welchen Gründen bestehen Zahnzusatzversicherungen auf Gesundheitsfragen?

Eine Zahnzusatzversicherung will über die Gesundheitsfragen die individuellen Risiken für Versicherungsfälle einschätzen, um entsprechende Tarife kalkulieren zu können und damit ihre Versicherungsrisiken einschränken zu können.

Ferner will sie auch ausschließen, dass bereits notwendige Behandlungen, die bereits von Zahnärzten angeraten wurden, nicht unmittelbar nach Abschluss der Versicherung in Anspruch genommen werden. Bereits geplante Behandlungen sind beim Versicherungsabschluss fast immer ausgeschlossen.

Ist es besser, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen oder mit Gesundheitsfragen abzuschließen?

Ob eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen oder mit Fragen eine bessere Alternative ist, ist in erster Linie vom individuellen Zahnzustand abhängig. Für den Fall, dass z.B. bereits mehrere Zahnlücken vorhanden sind oder eine Parodontose (Tipp: Zahnzusatzversicherung Paradontitis) besteht oder aber bereits Behandlungen begonnen wurden, ist eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen eine gute Alternative.

In diesen Fällen können Versicherungen mit Gesundheitsfragen ggf. einen Versicherungsabschluss ablehnen. Es gibt jedoch einige Versicherungen mit Tarifen, bei denen eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich ist. Allerdings gibt es bei diesen Versicherungen in der Regel Leistungsbegrenzungen in den ersten Beitragsjahren oder es werden bereits laufende Behandlungen ausgeschlossen.

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Einschränkungen bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Allerdings gibt es bei einer Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen auch Einschränkungen. Dabei werden z.B. keine Leistungen für Zahnschäden übernommen, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung von einem Zahnarzt diagnostiziert wurden, außer bei einer besonderen Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung.

Ein Verzicht auf die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag ist also nicht gleichzusetzen mit einer noch schnellen Versicherung für bereits laufende oder empfohlene Behandlungen. Dies muss dem Versicherungsnehmer klar sein beim Abschluss einer derartigen Versicherung. Zumeist sind also die Behandlung bereits fehlender Zähne bei Versicherungsabschluss ausgeschlossen und laufende bzw. angeratene Behandlungen.

Welche typischen Gesundheitsfragen werden bei einer Zahnzusatzversicherung gestellt?

Bei den Gesundheitsfragen sind aus der Sicht der Versicherung meist Kriterien relevant, wie z.B. die Anzahl fehlender Zähne, die noch nicht ersetzt wurden sowie laufende oder bereits angeratene zahnärztliche Behandlungen, eine vorliegende Parodontose oder auch bereits vorhandener Zahnersatz.

Deshalb ist es auch schwer, bei bereits fehlenden Zähnen oder aktuell laufenden Behandlungen, bei einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen überhaupt aufgenommen zu werden. Wer bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen also einen nicht optimalen Zahnzustand mitteilt, kann also abgelehnt werden.

Konkrete Fragen, die vor Vertragsabschluss gestellt werden können

Beantragt man den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen, muss man sich z.B. auf folgende Fragen einstellen:

  • Haben Sie bereits fehlende Zähne und wenn ja, wie viele?
  • Befinden Sie sich derzeit bereits in zahnärztlicher Behandlung oder wurden Behandlungen bereits geplant oder angeraten?
  • Haben Sie bereits einen Zahnersatz oder tragen Sie eine Prothese?
  • Leiden Sie unter Parodontose oder wurden Sie bereits wegen Parodontose behandelt?
  • Tragen Sie eine Knirscherschiene oder leiden Sie unter Erkrankungen
    der 
    Kiefergelenke?

In einigen Fällen können Zahnzusatzversicherungen zusätzlich ein Gutachten des behandelnden Zahnarztes einfordern, wie z.B. bei der ARAG für Antragsteller ab 50 Jahren.

Wie wichtig ist die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen?

Eine Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Antragsteller sollte immer nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Dabei ist dies deshalb so wichtig, weil in einem Leistungsfall der Versicherer eine Einsicht in die Patientenakte verlangen kann. Hierbei erhält er Einblick in alle Diagnosen des Zahnarztes sowie auch in die bereits besprochenen Behandlungsoptionen.

Für den Fall, dass Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden und die Versicherung dies dann im Versicherungsfall herausfindet, liegt eine Anzeigepflichtverletzung des Versicherten vor. Liegt dies vor, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder aber eine Leistungserbringung verweigern.

Wer ist bei einer vermuteten Anzeigepflichtverletzung in der Beweispflicht?

Für eine Falschbeantwortung der Antragsfragen oder auch eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung muss immer der Versicherer den Beweis erbringen. Er muss also beweisen können, dass zumindest eine sogenannte Besprechung zu einer Behandlung bereits stattgefunden hat. Diese Beweise können sie nur anhand der sogenannten Patientenakte erbringen.

Wie verhält es ich mit der Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Betroffene mit bereits nicht optimalem Zahnzustand wählen oftmals eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und auch ohne eine Wartezeit, da sie bereits eine Vorerkrankung haben und deshalb eine Behandlung zeitnah ansteht. Tarife ohne Gesundheitsfragen und meist ohne Wartezeit bieten z.B. die RGO Direkt, die Deutschen Familienversicherung, die Nürnberger Versicherung oder der Münchener Verein an.

Dass diese Kombination bei einem Tarif jedoch eine optimale Lösung ist, ist ein Fehlschluss. Für den Fall, dass bereits mehrere Zähne fehlen, die mit einem Zahnersatz versorgt werden sollen, eignen sich Tarife besser, die fehlende Zähne mit versichern, ggf. gegen einen Zuschlag und dabei auch aktuelle Planungen mit einbeziehen.

Gibt es auch Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen, die Kieferorthopädie absichern?

Auch kieferorthopädische Leistungen können über bestimmte Tarife ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, sowohl für Erwachsenen als auch für Kinder.

Dabei sind für Kinder insbesondere Tarife wie der DFV Zahnschutz Exklusiv, der Münchner Verein 571,572, 573, 574, die Inter Z 80 Zpro oder die Nürnberger Z80 geeignet. Für Erwachsene bieten sich in diesem Bereich z.B. die Inter Z 90 oder die ZproDFV Zahnschutz Exklusiv an.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen kann immer dann eine sinnvolle Alternative sein, wenn man als Betroffener bereits über einen nicht optimalen Zahnzustand verfügt, jedoch nicht bereits fehlende Zähne über die Versicherung durch Zahnersatz behandeln lassen will oder eine bereits angeratene Behandlung absichern will. In diesem Fall bietet die Variante ohne Gesundheitsfragen die Möglichkeit, zukünftige Behandlungsnotwendigkeiten abzusichern.

Für den Fall, dass jedoch aktuell schon bestehende Zahnlücken füllen will, empfiehlt es sich zumeist eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen zu suchen, die fehlende Zähne mitversichert zu einem Aufpreis. Auch bei bereits angefangenen oder angeratenen Behandlungen kann ein anderer Tarif sinnvoller sein.

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