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Implantate sind ein moderner Zahnersatz, sozusagen ein vollständig künstlicher Zahn mit einer künstlichen Zahnwurzel, der fehlende Zähne vollwertig ersetzen kann. Zahnimplantate sind eine sehr dauerhafte und solide Lösung für fehlende Zähne, jedoch sind sie sehr teuer und werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen darstellen, wie eine Zahnzusatzversicherung Implantat den Versicherten vor hohen privaten Kosten für Implantate schützen kann und was es beim Abschluss eines Vertrages zu beachten gibt.
Lesen Sie auch: Zahnersatz Kosten
Wenn man einen oder mehrere Zähne verliert, können diese durch ein Implantat ersetzt werden. Ein Implantat ist ein vollständig künstlicher Zahn, der sowohl den Zahn als auch die Zahnwurzel ersetzt und im Kiefer verankert wird. Dabei besteht ein Implantat aus dem Implantatkörper, der im Kiefer sitzt, dem Halsteil und der Krone, also dem sichtbaren Zahnersatz.
Zahnimplantate bestehen aus Materialien wie z. B. Titan oder Titan-Legierungen, wobei die Teile, die im Kieferknochen verankert sind, nach einigen Monaten in den Kiefer einwachsen. Die verwendeten Materialien sind biokompatibel und werden deshalb auch nicht als Fremdkörper abgestoßen. Die Mundschleimhaut kann sich dicht an das Implantat anlagern, sodass sich keine Bakterien oder Entzündungen im Kieferknochen anlagern können.
Die Kosten für Implantate sind sowohl vom eingesetzten Material und der Art und Anzahl der Implantate abhängig. Auch Vorbehandlungen müssen ggf. berücksichtigt werden, wie z. B. bei einer Parodontose oder auch der Knochenaufbau bei einem Knochenschwund.
Ein Zahnimplantat kostet jedoch durchschnittlich zwischen 2000 und ca. 4000 Euro, je nach Ausführung. Dabei werden für den Frontzahnbereich durchschnittliche Kosten von 2000 bis 3400 Euro angegeben, im Seitenzahnbereich kann es etwas günstiger werden mit durchschnittlich 1850 bis 2900 Euro. Entsprechend erhöhen sich natürlich auch die Kosten für mehrere Implantate.
Bewährte Alternativen zu Implantaten sind festsitzende Brücken, eine herausnehmbare Teil- oder Voll-Prothese oder auch eine Kombination von beiden. Bei einer kleinen Zahnlücke wird dabei meist eine Brücke eingesetzt und bei größeren Lücken kommen dann Zahnprothesen zum Einsatz.
Allerdings haben Brücken insbesondere den Nachteil, dass für deren Einsatz die benachbarten Zähne angeschliffen werden müssen und somit beschädigt werden. Außerdem sind sowohl Brücken als auch Prothesen nicht so langlebig wie Implantate und bieten demnach auch keine vergleichbar hochwertige Versorgung der Zahnlücken.
Zahnimplantate sind eine wertvolle Errungenschaft der modernen Zahnmedizin und bieten einige Vorteile gegenüber alternativen Behandlungsmöglichkeiten. Jedoch sind auch sie nicht ausschließlich mit positiven Eigenschaften ausgestattet, sodass wir die Vor- und Nachteile hier einmal gegenüberstellen wollen:
Zahnimplantate gehören generell nicht zum Leistungskatalog einer gesetzlichen
Krankenkasse. Implantate zählen damit zu den reinen Privatleistungen und werden
nur in seltenen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Je nach konkreter Zahnsituation zahlen sie jedoch einen Festzuschuss zu einem
Implantat.
Durch diesen Festzuschuss wird für jeden Zahnersatz der gleiche Zuschuss gezahlt,
egal ob er nun durch eine Brücke oder ein Implantat geleistet wird. Durch den
Zuschuss werden normalerweise 50 % der durchschnittlichen Kosten für eine
Regelversorgung abgedeckt. Durch regelmäßig geführte Bonushefte erhöht sich der Festzuschuss um 20 oder 30 Prozent – jedoch nur für die Regelversorgung, nicht für die Kosten eines Implantates.
Zahnimplantate kann man grundsätzlich mit einer Zahnzusatzversicherung
versichern. Dabei kommt es aber bei den meisten Versicherungen darauf an, dass ein
entsprechender Zahnersatz noch nicht durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden
angeraten wurde oder ein entsprechender Heil- und Kostenplan erstellt wurde.
Wichtig ist jedoch bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung Implantat, dass man
den Tarif dahingehend überprüft, ob Implantate eingeschlossen sind, wie viele
Implantate mitversichert sind, wie hoch der Erstattungsanteil ist und welche
Erstattungsgrenzen es zu beachten gilt. Auch sollte man prüfen, ob die Leistung
unabhängig von einem evtl. Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt.
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen können auch 1-2 bereits fehlende Zähne
mitversichert werden, wenn hierfür nicht schon Behandlungen zum Zeitpunkt des
Versicherungsabschlusses vorgesehen sind. Bei mehr als 2 fehlenden Zähnen wird es
jedoch schon schwierig, noch eine Zusatzversicherung zu finden, jedoch gibt es auch
hier noch Anbieter, die dies gegen einen Tarifzuschlag versichern, sofern noch keine
Behandlung angeraten wurde oder begonnen wurde.
Für den Fall, dass man bereits eine Behandlungsempfehlung für Zahnlücken von
einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden erhalten hat oder eine Behandlung bereits
begonnen hat, übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen Implantat die
Kosten nicht mehr.
Jedoch gibt es auch hier noch einige Zusatzversicherungen, die auch in diesen Fällen
noch verfügbar sind. So kann man z. B. bei der UKV und der SDK, die Möglichkeit,
maximal drei fehlende Zähne zu versichern, selbst wenn ein Heil- und Kostenplan für
Implantate bereits erstellt wurde. Dies kostet dann pro zu versicherndem Zahn einen
bestimmten Risikozuschlag, wie z. B. 8,60 Euro für den Tarif UKV Zahnprivat Premium oder einen Zuschlag von 20 % bei der SDK Zahn 100.
Falls mehr als drei Zähne Bereits fehlen, kann man bei einer bereits geplanten Behandlung nur noch eine Versicherung bei der ERGO Zahnersatz Sofort abschließen. Jedoch bietet diese Versicherung in diesem Fall keine sehr hohe Leistung mehr, da bei dieser dann nur noch der gesetzliche Zuschuss der Krankenkasse zur Regelleistung verdoppelt wird.
Normalerweise ist bei einer Zahnzusatzversicherung Implantat kein Anschluss ohne
Wartezeit möglich. In der Regel sind hier ca. 8 Monate Wartezeit üblich, bevor man
überhaupt Leistungen in Anspruch nehmen kann. Auch hier bieten nur die UKV, die SDK und ERGO Zahnersatz sofort noch eine Versicherungsleistung, die dann aber immer auch nur eine geringe Kostenübernahme bedeuten.
Wer sich mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Implantat auseinandersetzt, sollte zunächst einmal seine individuelle Zahnsituation analysieren. Für den Fall, dass man z. B. schon einige Zahnlücken aufzuweisen hat und ggf. schon eine Behandlung empfohlen bekommen hat, gibt es eben nur noch wenige Möglichkeiten, eine sinnvolle und auch Kosten tragende Versicherung abzuschließen. Deshalb ist es immer vernünftig, eine Zahnzusatzversicherung Implantat rechtzeitig vor entsprechenden Behandlungen oder notwendigen Lösungen abzuschließen um dann im Versicherungsfall auch umfangreichen Versicherungsschutz genießen zu können.
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