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Zahnersatz ist eine kostspielige zahnmedizinische Maßnahme, die schnell mehrere hundert oder auch tausend Euro kosten kann. In diesem Bereich beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Festkostenzuschuss Zahnersatz, der jedoch nur einen Anteil an einer einfachen medizinischen Versorgung trägt. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, wie diese Zuschüsse gestaltet sind, wovon die Höhe beeinflusst wird und wie man hohe Selbstkostenanteile vermeiden kann.
Der Festkostenzuschuss beschreibt den Kostenanteil, den eine gesetzliche Krankenkasse an einer Zahnbehandlung übernimmt. Ob sie sich überhaupt an den Kosten für eine Behandlung beteiligt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme und dem konkreten Befund ab.
Generell übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten für eine einfache medizinische Versorgung, die im konkreten Fall notwendig ist. Der Anteil kann durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöht werden und auch bei einkommensschwachen Patienten ist eine höhere Beteiligung vorgesehen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist für jeden zahnmedizinischen Befund eine einfache Behandlungslösung vorgesehen, die man als Regelversorgung bezeichnet. Beim Zahnersatz existieren sogenannte Zahnersatz-Richtlinien, in denen diese Maßnahmen benannt werden. Die Regelversorgung bezeichnet also immer die kostengünstigste zahnmedizinische Versorgung für einen Zahnersatz.
Ist für einen Zahnersatz eine Metallkrone vorgesehen, so wird sich die Krankenkasse an dieser Behandlung mit einem Zuschuss von 60 Prozent beteiligen. Für den Fall, dass der Patient sich jedoch für eine teurere Keramikkrone entscheidet, bleibt der Festkostenzuschuss gleich und die zusätzlichen Kosten müssen dann vollständig privat getragen werden.
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Die konkrete Höhe des Festzuschusses bei Zahnersatz ist immer vom individuellen Befund abhängig. Je nachdem, welche Zahnersatz Art nach einem Befund vorgesehen ist, fällt dann auch die Höhe des Festzuschusses aus. Generell ist dieser Zuschuss bei einer Zahnkrone niedriger als bei einer Zahnbrücke. Auch werden beim Zuschuss zusätzliche zahnmedizinische Maßnahmen berücksichtigt, die für die Behandlung im Einzelfall notwendig sind.
In jedem Fall werden dann immer 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung übernommen. Generell wird bei einem geplanten Zahnersatz zuvor ein Heil- und Kostenplan erstellt, anhand dessen die Krankenkasse dann ihren Zuschuss berechnet. Alle weiteren Kosten muss der Patient selbst tragen.
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Den Festzuschuss zur Regelversorgung kann ein Patient erhöhen, indem er regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt durchführen und diese in einem Bonusheft dokumentieren lässt.
Für den Fall, dass ein Bonusheft über 5 Jahre hindurch lückenlos geführt wurde, erhält ein Versicherter dann 70 Prozent Festzuschuss von seiner Krankenkasse, bei 10 Jahren dann bis zu 75 Prozent für eine Regelversorgung.
Einkommensschwache Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen, müssen bei einer Regelversorgung beim Zahnarzt keine eigene Zuzahlung leisten. In diesen Fällen wird der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt.
Falls diese Versicherten jedoch eine höherwertige Versorgung beim Zahnarzt wünschen, müssen sie in diesem Fall auch die zusätzlichen Kosten vollständig selbst tragen. Unter diese Härtefallregelungen fallen Sozialhilfeempfänger, ALG2-Empfänger oder auch Bafögempfänger.
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Beispiel: Die Gesamtkosten für einen Zahnersatz betragen 800 Euro.
Festzuschuss der Krankenkasse Eigenanteil
Ohne Bonus (60 %) 480 Euro 320 Euro
Bonus 1 (70 %) 560 Euro 240 Euro
Bonus 2 (75 %) 600 Euro. 200 Euro
Quelle: https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/festzuschuss-zahnersatz
Trotz Festkostenzuschuss der Krankenkasse bleibt in den meisten Fällen immer noch ein relativ großer Teil der Kosten privat zu tragen. Wählt ein Patient eine höherwertige Versorgung, dann muss er sowieso den Großteil der Kosten selbst tragen und der Festzuschuss ist dann nur noch eine kleine Beteiligung an den Kosten.
Um sich vor diesen hohen privaten Kosten zu schützen, ist es sehr sinnvoll, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie oder auch Prophylaxe (Professionelle Zahnreinigung), die in Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für zahnmedizinische Maßnahmen trägt. Je nach ausgewähltem Tarif kann sie dann die Kosten auch für hochwertigen Zahnersatz weitgehend oder vollständig übernehmen.
Eine Zahnzusatzversicherung bietet sich immer dann an, wenn man auf eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung Wert legt. Gerade beim Zahnersatz können hierbei schnell private Kosten in Höhe von über tausend Euro entstehen, wenn man sich für ein langlebiges Implantat statt einer Metallkrone entscheidet.
In diesen Fällen ist eine gute Zahnzusatzversicherung zur Stelle, um diese Mehrkosten dann zu tragen, in Abhängigkeit von der vereinbarten Erstattungshöhe des Tarifes.
Der Festkostenzuschuss Zahnersatz der gesetzlichen Krankenkassen kann immer nur einen Teil der recht teuren zahnmedizinischen Maßnahme decken. Dabei muss ein Patient dann immer relativ hohe private Zuzahlungen beim Zahnersatz leisten, selbst wenn er nur die Regelversorgung in Anspruch nimmt.
Bei hochwertigem Zahnersatz hingegen ist der Festzuschuss der Krankenkasse dann bereits so gering, dass ein Versicherter den Großteil der Kosten selbst tragen muss. In diesen Fällen zahlt sich eine gute Zahnzusatzversicherung schnell aus, die eine hohe Erstattungsquote bei Zahnersatz bietet und auch teure Maßnahmen, wie Implantate, bezahlt.
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