Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne: Kann man sie mitversichern?

Autor: Dr. Anita Schwenk

Eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne kann immer dann ein Thema sein, wenn bereits Zahnlücken vorhanden sind. Nicht bei allen Tarifen ist ein Abschluss möglich, wenn bereits mehrere Zähne fehlen oder wenn bereits ein Heil- und Kostenplan für fehlende Zähne erstellt wurde.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch in diesen Fällen eine spezielle Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne abzuschließen mit folgenden Leistungen:

  • Spezielle Versicherungspolice
  • Kostendeckung Zahnersatz und prothetische Maßnahmen
  • Bei Zahnprothesen, Implantate, Brücken, prothetischen Lösungen
  • Mögliche Wartezeit vor Inanspruchnahme der Zahnzusatzversicherung

Das Wichtigste über eine Zahnzusatzversicherung mit fehlenden Zähnen in Kürze

  • Eine Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne kann bei vielen Versicherungen auch bei ein bis zwei fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Eine Kostenübernahme für Zahnersatz ist hierbei jedoch meist nur möglich, wenn noch keine Behandlung empfohlen wurde.
  • Fehlen drei oder mehr Zähne, sind die Versicherungsmöglichkeiten sehr beschränkt, jedoch gibt es auch hier Versicherer, die dies gegen die Zahlung eines Zuschlags anbieten.
  • Eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne ist besonders dann sinnvoll, wenn man hochwertigen Zahnersatz anstrebt, da hierbei die gesetzlichen Krankenkassen keine zusätzlichen Kosten übernehmen.

Möglichkeiten einer Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne

Eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne abzuschließen kann begrenzt sein, in Abhängigkeit von der Anzahl der fehlenden Zähne.

Bei 1-2 fehlenden Zähnen

Bei einem oder zwei fehlenden Zähnen ist dies bei den meisten Tarifen noch möglich und bei einigen Tarifen ist dies sogar möglich, diese ohne Einschränkungen und auch ohne weitere Risikozuschläge mitzuversichern.

Entsprechende Tarife bieten z. B. die Gothaer MediZ Duo an, die Barmenia oder auch die bayrische Zahnzusatzversicherung. Ansonsten bieten viele Zahnzusatzversicherungen in diesen Fällen oftmals angepasste Konditionen an, wie z.B. einen Risikozuschlag oder aber verringerte oder verlängerte Zahnstaffeln. Dies sind Zeiten nach Vertragsabschluss, in denen nur begrenzte Leistungen für fehlende Zähne erbracht werden.

Lesen Sie auch: Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung

Zahnzusatzversicherung bei drei fehlenden Zähnen

Hingegen wird der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schon deutlich schwieriger ab etwa drei fehlenden Zähnen, allerdings gibt es auch noch Möglichkeiten, bei denen man z. B. durch die Zahlung eines Zuschlags die fehlenden Zähen mitversichern kann.

Zu Konditionen mit Zuschlag bieten hier z. B. die UKV Zahnprivat Premium, die Allianz DentalBest oder auch die Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung Tarife an, bei denen man auch 3 fehlende Zähnen mitversichern kann. Bei diesen Tarifen besteht der Anspruch auf eine Behandlung der Zahnlücken jedoch erst nach einer Wartezeit von 4 Jahren.

Zahnzusatzversicherung ab 4 fehlenden Zähnen

Allerdings wird es dann ab 4 oder 5 fehlenden Zähnen problematisch und die Möglichkeiten zum Abschluss einer Versicherung sind sehr eingeschränkt. Allerdings gibt es auch in diesem Fall noch Lösungen und einige wenige Anbieter, bzw. bietet sich alternativ evtl. eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen an, die jedoch dann die Behandlung fehlender Zähne von der Leistung ausschließt.

Was gilt als fehlender Zahn bei einer Zahnzusatzversicherung?

Generell ist jedoch zunächst einmal die Frage, was überhaupt als „ fehlender Zahn“ beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne gilt. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein fehlender Zahn im Sinne einer Zahnzusatzversicherung immer ein Zahn ist, der bereits fehlt und der noch nicht ersetzt ist. Es handelt sich somit um klassische Zahnlücken, die nicht bereits durch dauerhaften Zahnersatz wie z. B. Brücken oder Implantate geschlossen wurden.

Bei einigen wenigen Anbietern werden jedoch auch Zähne, die bereits durch eine herausnehmbare Prothese ersetzt wurden, als fehlende Zähne definiert. Dies sollte man bei einer Antragsprüfung deshalb im Vorfeld auch überprüfen.

Was sind keine fehlenden Zähne im Sinne einer Zahnzusatzversicherung?

Eine Reihe von Zahnthematiken werden jedoch auch von den Zahnzusatzversicherungen nicht als „fehlende Zähne“ definiert. Hierbei handelt es sich üblicherweise um folgende Situationen:

  • operativ entfernte Weisheitszähne (Tipp: Weisheitszähne Kopfschmerzen)
  • Fehlende Zähne, die bereits durch einen physiologischen Lückenschluss als Zahnlücke geschlossen wurden, z. B. im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
  • Zähne, die noch nicht gezogen wurden und für die auch noch kein Behandlungsplan seitens eines Zahnarztes vorliegt.

Hingegen muss ein fehlender Backenzahn am Ende der Zahnreihe, wenn eben auch der Weisheitszahn fehlt, durchaus als fehlender Zahn bewertet werden. Für den Fall, dass man selbst unsicher ist, welche Zähne als fehlend zu bezeichnen sind, sollte man sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem Zahnarzt einen kurzen Zahnbefund ausstellen lassen.

Wie und wann kann man fehlende Zähne mitversichern – was sind die Voraussetzungen ?

Wie bereits beschrieben, ist eine Versicherung ein bis zwei fehlender Zähne bei vielen Zusatzversicherungen möglich. Allerdings sollte auch in diesem Fall noch keine Behandlungsempfehlung von einem Zahnarzt vorliegen.

Wurde bereits eine Behandlung angeraten oder gar ein Heil- und Kostenplan erstellt ist es bei den meisten Versicherungen zu spät für eine Zahnzusatzversicherung. Einige wenige versichern auch diese Fälle, jedoch dann nur mit einer minimalen Kostenübernahme.

Lösungen bei bereits angeratenen Behandlungen fehlender Zähne

Allerdings gibt es auch für diese Fälle noch Lösungen, jedoch nicht bei Versicherungen ohne Wartezeit oder auch ohne Gesundheitsfragen. So kann z. B. mit der ERGO Zahnersatz Sofort der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse noch verdoppelt werden. Bei der UKV können in diesem Fall sogar bis zu 3 angeratene Implantate noch mitversichert werden.

Kann eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen für Kinder sinnvoll sein?

Zahnzusatzversicherung für Kinder – die private Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne kann auch für Kinder eine sinnvolle Ergänzung zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse darstellen.

Zwar ist ein Zahnersatz im Kindesalter selten notwendig und wenn dann wird er zumeist durch Unfälle, besonders starke Karies bei Kindern oder eine fehlende Veranlagung eines Zahnes bedingt, allerdings kann er dann auch hohe Kosten verursachen. Insbesondere gilt dies dann, wenn eine hochwertige Behandlung gewünscht ist.

Welche Art von Zahnersatz lässt sich bei Kindern versichern?

Zahnersatz umfasst alle zahnmedizinischen Maßnahmen, die einem Ersatz stark beschädigter oder verlorener Zähne dienen. Bei Kindern handelt es sich um eine Sondersituation, da z. B. fehlende Milchzähne nur sehr selten ersetzt werden.

Deshalb wird es hier nur zu einem Zahnersatz kommen, wenn der Verlust des Milchzahnes so früh erfolgt, dass man deshalb später eine Zahnfehlstellung für die bleibenden Zähne befürchten muss, die dann durch Kieferverformungen bedingt sein kann.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne kann auf jeden Fall eine überlegenswerte Maßnahme bei bereits vorhandenen Zahnlücken sein. Hochwertiger Zahnersatz ist sehr teuer und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur minimal bezuschusst. Durch die heute verfügbaren, individuellen Tarife vieler Zahnzusatzversicherungen lassen sich attraktive Versicherungsmöglichkeiten auch für Betroffene mit bereits vorhandenen Zahnlücken finden.

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