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Die DKV Zahnzusatzversicherung bietet verschiedene Tarifoptionen an, die dazu dienen, die Kosten für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz zu reduzieren. Die Versicherung kann individuell auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt werden, um so eine optimale Abdeckung für Prophylaxe, Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen zu gewährleisten.
Es ist jedoch wichtig, die genauen Konditionen und Leistungen der DKV Zahnzusatzversicherung zu prüfen und mit anderen Anbietern zu vergleichen, um sicherzustellen, dass sie die beste Option für Ihre spezifischen Bedürfnisse ist.
Bei der DKV handelt es sich um eine Krankenversicherungsgesellschaft, die am 11. Januar 1927 in Berlin gegründet wurde. Im Laufe der Geschichte kam es zu diversen Kooperationsverträgen (unter anderem mit der Allianz AG). 1954 fand dann der Umzug nach Köln statt, wobei es weiterhin Geschäftsräume in Köln gab. Der neue Hauptsitz entstand auf dem Grundstück des ehemaligen Hohenstaufenbades.
1997 kam es schließlich zum Zusammenschluss zwischen den folgenden Versicherungsunternehmen zur ERGO-Gruppe:
Die DKV konnte 2010 im Rahmen einer Umstrukturierung wieder das Krankenversicherungsgeschäft übernehmen, wodurch die Gesellschaft erneut zum Marktführer wurde.
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Die DKV bietet aktuell die beiden Tarife Komfort und Premium an. Allein diese beiden Tarife bieten bereits prophylaktische Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung an. Darüber hinaus ist es bei der DKV möglich, die Tarife mit diversen Bausteinen zu kombinieren, wie KDTP100 oder KDT. Dadurch kann der Versicherungsschutz deutlich ausgebaut werden.
Für einen umfassenden Schutz sorgt bei der DKV der Tarif KDTP100 in Verbindung mit KDBE. In diversen Vergleichsportalen belegt dieser Tarif meistens die vorderen Plätze. Inklusive einer GKV werden die Kosten für Kronen, Zahnbrücken und Inlays komplett übernommen.
Nachteilig ist allerdings, dass es keine Absicherung für Bleaching oder Fissuren gibt. Auch die Wartezeit sollte beachtet werden und liegt bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Maßnahmen bei acht Monaten. Der monatliche Beitrag ist vom Alter abhängig und beginnt bei 11,52 Euro.
Auch der Tarif KDTP100 stammt von der DKV und bietet lediglich eine Absicherung für den Zahnersatz. In Verbindung mit einer GKV sind alle Kosten für den Zahnersatz abgedeckt. Bei anderen Bereichen fallen die Leistungen geringer aus.
So werden lediglich die Kosten für Füllungen übernommen. Bleaching, Fissurenversiegelungen oder kieferorthopädische Maßnahmen fallen komplett raus. Die Wartezeit beträgt ebenfalls acht Monate und der Monatsbeitrag beginnt bei 18,64 Euro.
Mit geringen Kosten wartet der Tarif KDT auf, denn der Monatsbeitrag liegt bei gerade einmal 5,70 Euro. Die Leistungen dieses DKV Tarifs sind allerdings sehr übersichtlich. So werden Implantate als auch Kronen nur in Höhe des Festzuschusses der GKV abgesichert. Hierbei wird der Zuschuss verdoppelt. Weitere Leistungen gibt es leider nicht.
Wer keine Absicherung beim Zahnersatz benötigt, kann auch auf den Tarif KDBE der DKV setzen. Dieser bietet nach Leistung einer GKV eine Übernahme von 100 Prozent bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Ebenso wird die Zahnreinigung mit bis zu 150 Euro pro Jahr bezuschusst. Dieser Beitrag teilt sich auf zwei Behandlungen auf. Der Beitrag liegt bei monatlich 9,84 Euro.
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Die Einreichung einer Rechnung kann bei der DKV über mehrere Wege geschehen. Möglich ist dies:
Bei der Online-Einreichung stehen viele Dateiformate zur Verfügung. So kann die Rechnung einer professionellen Zahnreinigung auch als Tabelle oder als Word-Dokument eingereicht werden. Glücklicherweise wird kein Antragsformular gebraucht, sondern kann formlos geschehen.
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Wenn die Zusatzversicherung für Zähne nicht mehr passt, so sollte diese gekündigt werden. Bei der DKV ist dies über mehrere Wege möglich. Bei der DKV ist die Kündigung entweder postalisch oder per E-Mail möglich.
Im Falle einer E-Mail reicht ein ordentliches Kündigungsschreiben aus. Für die Kündigung muss allerdings immer die Kündigungsfrist beachtet werden. So wird die Zahnzusatzversicherung zuerst einmal für zwei Jahre geschlossen. Nach dieser Zeit kann die Kündigung innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Der Kontakt zur DKV ist über viele Wege möglich. Wer beispielsweise Frage zur Abrechnung einer professionellen Zahnreinigung hat, der kann den Rückruf-Service nutzen. Darüber hinaus ist es möglich, per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Das ist allerdings noch nicht alles, denn auch über eine der vielen Agenturen ist eine Kontaktaufnahme möglich. Zuletzt sei noch die Kontaktaufnahme per Post zu nennen.
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Die Erfahrungen bezüglich der DKV Zusatzversicherung für Zähne differenzieren sehr stark, sind allerdings größtenteils positiv. So gilt die Abwicklung als unkompliziert und die Einreichung ist vor allem per App komfortabel.
Allerdings sehen viele Versicherer die Kosten im Alter zu hoch. Zudem scheint die Dauer bis zur Erstattung lang zu sein und es können schon mehrere Monate vergehen. Grundsätzlich ist die DKV in jungen Jahren zu empfehlen.
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Die DKV Zahnzusatzversicherung bietet mit ihrer Expertise weitreichende Leistungen an und fast alle Tarife lassen sich untereinander noch kombinieren. Durch eine geschickte Kombination können damit auch Kosten gespart werden. Dies wird auch dringend geraten, da die Tarife einzeln nur einen unzureichenden Schutz bieten.
Bezüglich der Abwicklung und der Kündigung ist die DKV wieder weit oben angesiedelt. Dies klappt meistens auf Anhieb und ist auf mehreren Wegen (Post, E-Mail und mehr) möglich. Bis zur vollständigen Regulierung vergeht allerdings einige Zeit.
Bei der DKV handelt es sich um eine deutsche Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Köln, die sich auf private Krankenversicherungen spezialisiert hat.
Die DKV bietet drei unterschiedliche Tarife namens Basis, Komfort und Premium an.
Eine Zahnzusatzversicherung ist bei der DKV nicht sonderlich teuer und so gibt es den Einstiegstarif bereits für 4,19 Euro monatlich.
Abgedeckt sind bereits im Einstiegstarif der DKV die Kategorien Zahnersatz, Inlays, Verblendungen und Kunststofffüllungen.
Die Kündigung muss bei der DKV grundsätzlich schriftlich erfolgen. Möglich ist dies sowohl per Post als auch per E-Mail.
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